Auto verschiedene Steuer-Modelle (Selbständige)

Ich habe mir nun Unmengen an Modellen durchgelesen (1%-Regeluung, geschäftliche Wagennutzung mit Privatwagen), wie man denn nun ein Auto, welches man für eine selbständige Freiberuflichkeit und privat nutzt, steuerlich verrechnet.

Folgende Punkte stelle ich dabei aber gerne mal zur Diskussion.

Erstmal beschreibe ich folgenden fiktiven Zustand.

  • Freiberufler nutzt Wagen privat und geschäftlich im Verhältnis ca. 85 % geschäft / 15 % privat.
  • Der Freiberufler hat einen Wagen für Neupreis ca. 17.000 - 20.000 Euro
  • Der Wagen ist ca. 1-2 Jahre alt
  • Der Wagen ist gebraucht und dieses Jahr gekauft worden, für ca. die Hälfte des Neuwertes. Der Wagen wurde inkl. Mwst / bzw. USt gekauft.
  • Die selbständige Freiberuflichkeit ist neu und hat dieses Jahr begonnen. In diesem Jahr wurde eben auch der Wagen gekauft.
  • Der Freibefufler würde nur extrem ungerne ein Fahrtenbuch führen. Das nur, falls es eine Möglichkeit gibt, dass er nur die geschäftlichen Fahrten aufschlüsseln darf und dies in elektronischer Form am PC führen kann.
  • Die geschäftlichen Fahrten des Freiberuflers sind extrem übersichtlich. Er hat im Jahr 2-3 Kunden, welche er jeden Tag anfährt. Sprich, er hat 3-4 Monate jeden Tag genau die gleichen Fahrten, dann für die nächsten 3-4 Monate wieder jeden Tag genau die gleichen Fahrten. Es könnte sogar sein, dass es nur 1-2 Kunden sind, wo er den ersten im ersten Halbjahr und den zweiten im zweiten Halbjahr täglich anfahren muss.
  • Täglich ca. 150 km geschäftliche Fahrt zum Kunde und zurück
  • Es geht hierbei nicht um ein Kleinstunternehmen, Jahresbrutto ca. 80k

Nun meine Frage, was für Modelle stehen in solch einem Fall nun zur Auswahl, bzw. welche fallen raus? Und warum?

Vielen Dank!

Naja, „Unmengen“ könnens nicht gewesen sein, weil es eigentlich nur 2 Modelle gibt.

Berufliche Nutzung > 50% ==> PKW ist zwingend Betriebsvermögen (kein Wahlrecht). Folge: Alle Kosten sind Betriebsausgaben.
Versteuerung der Privatnutzung über 2 Möglichkeiten:
Fahrtenbuch oder 1%-Regel

Fahrtenbuch ist am PC möglich, jedoch nicht über Excel oä, sondern nur über entsprechende Programme, die eine nachträgliche Änderung ausschliessen. Privatfahrten müssen nur mit km-Angabe aufgeführt werden, das Ziel muss nicht angegeben werden.

Liegt kein ORDNUNGSGEMÄSSES Fahrtenbuch vor, bleibt nur die 1%-Regel

Genau, das stimmt, die beiden Methoden die ich in Klammern geschrieben habe, waren es auch schon fast. Ich habe es falsch erklärt und meinte Unmengen über diese Modelle (und nicht „an Modellen“). :frowning:

Ich habe eben auch gehört, dass ich die oben beschriebenen Fahrten, steuerlich verrechnen muss wie regelmäßige Fahrten zur Arbeitsstätte. Das war mir neu, wird das hier genauso gesehen. Wie sieht es denn dann bei diesen Fahrten steuerlich aus? (Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Einkommensteuer, Abschreibung)

Weiterhin wäre noch interessant, wie sich der Unterschied der 1% und der Fahrtenbuchmethode nach oberen Beipsiel nun auswirkt. Gibt es einen guten Inhalt, wo bei beiden Methoden steht wie man diese nun genau ausrechnet. Ich denke mal die meisten wichtigen Angaben sind in dem oben aufgeführten Beispiel auch enthalten.