Hallo an Alle. Weiss jetzt absolut nicht ob dass das richtige Brett ist, aber ich versuchs mal. Habe mein Auto verkauft im angemeldeten Zustand an einen „noch“ Kumpel und ausgemacht dass er es umschreiben soll. Somit kann er die Nummernschilder behalten und braucht keine Neuen mehr machen, da wir im gleichen Gebiet wohnen. Bis jetzt hat er es aber nicht gemacht. Was kann ich denn jetzt machen, damit der Wagen auf mich nicht mehr läuft. Ein schriftlicher Vertrag oder die Vereinbarung wurde leider auch nicht gemacht. habe ihm halt vertraut.
Wer kann mir helfen.
Danke
Hallo Marco,
Hallo an Alle. Weiss jetzt absolut nicht ob dass das richtige
Brett ist, aber ich versuchs mal. Habe mein Auto verkauft im
angemeldeten Zustand an einen „noch“ Kumpel und ausgemacht
dass er es umschreiben soll. Somit kann er die Nummernschilder
behalten und braucht keine Neuen mehr machen, da wir im
gleichen Gebiet wohnen. Bis jetzt hat er es aber nicht
gemacht. Was kann ich denn jetzt machen, damit der Wagen auf
mich nicht mehr läuft.
Ich hatte gerade schon ein, zwei Tipps geschrieben, die ich aber jetzt doch wieder gelöscht habe, weil ich - sorry - befürchte, dann schnell in den Verdacht einer Rechtsberatung zu kommen. Und det jeht nischt!!
Ein schriftlicher Vertrag oder die
Vereinbarung wurde leider auch nicht gemacht. habe ihm halt
vertraut.
1.) Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
2.) sag ich hier nicht. s.o.
Bedauernde Grüße
Frank Hackenbruch
Hinweis: Doppelposting
Hallo an Alle. Weiss jetzt absolut nicht ob dass das richtige
Brett ist, aber ich versuchs mal.
Ist auch in „Allgemeine Rechtsfragen“.
Hallo,
was du machen kannst, ist deine kfz-versicherung anrufen und den sachverhalt schildern. dann kann diese eine s.g. erwerberkündigung vornehmen. hierzu ist „bei meinem verein“ normalerweise ein schriftlicher kaufvertrag erforderlich. aber vielleicht drückt ja der sachbearbeiter bei deiner versicherung ein auge zu oder die haben dort diese bestimmung nicht.
dann kündigt die versicherung dem erwerber den versicherungsschutz und setzt die zulassungsstelle davon in kenntnis (frist 1 monat).
zeitgleich solltest du auf die zulassungsstelle zugehen und diese vom sachverhalt in kenntnis setzen.
ergo: NIE OHNE KAUFVERTRAG ! (schriftlich mit datum und uhrzeit)
übrigens DU zahlst im moment versicherung und steuern für deinen „kumpel“. vielleicht parkt er ja auch mal falsch…
in wie weit du da was wiedersiehst steht auf einem anderen blatt.
gruß snake
gemacht. Was kann ich denn jetzt machen, damit der Wagen auf
mich nicht mehr läuft. Ein schriftlicher Vertrag oder die
Da fällt mir nichts ein.
Wer kann mir helfen.
Ich würde zu einem Anwalt gehen.
Also ich frage mich:
Was das für ein Freund ist ? Hat er den Wagen denn bezahlt? Da auch keine Quittung oder so ? Auf Anrufe reagiert er nicht ? Wenn der nicht weit weg wohnt, schwing dich aufs Rad und bau doch die Schilder ab?
Oder meld den Wagen als gestohlen, bevor er noch jemanden damit übern Haufen fährt. Er kann ja genausowenig beweisen das er das Auto gekauft hat (oder hat er den Fahrzeugbrief auch schon ? ;o)
Das einfachste ist denke ich… hinfahren und Schilder abschrauben, Wagen selber abmelden… Freundschaft kündigen … fertig.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
… ach und nochwas… Kündige doch einfach die Versicherung ?
Schreib ihm ( mit Rückschein) das du die Versicherung kündigst. Fertig.
Das kannst du locker regeln mit der Versicherung. Sachverhalt schildern und gut ist. Die Adresse und Tel Nummer von deinem Ex-Kumpel kannst ja angeben.
Schreib mal wies ausgegangen ist ;o)
Oh Gott die 2.
Hallo,
wie weiter oben schon mal gesagt. „Wenn man (frau) keine anhnung hat …“
… ach und nochwas… Kündige doch einfach die Versicherung ?
Schreib ihm ( mit Rückschein) das du die Versicherung
kündigst. Fertig.
so einfach wird der versicherungsschutz nicht gekündigt. siehe mein anderer post
zu deinem vorherigem post. noch größerer schwachsinn.
es ist ein rechtsgültiger kaufvertrag geschlossen worden.
daß hier kein schriftlicher kv vorliegt ist nebensächlich.
mit dem abmontieren der kennzeichen würde ein diebstahl beganngen werden, da der erwerber diese mitgekauft hat. daß der erwerber das kfz noch nicht umgemeldet hat, hat mit dem klau der akz nichts zu tun.
außerdem brauch er zum stillegen immernoch kfz-brief und -schein. und die hat er nicht. is also essig mit deinem „vorschlag“
mfg
snake