Hallo Knut,
nach meinen Kenntnissen sieht das ganze so aus:
wenn der Geschädigte auf die Auszahlung besteht, was auch sein Recht ist, bekommt er den Betrag, den die Versicherung des Schadensverursachers als Auszahlungsbetrag bestätigt.
Jedoch bekommt er den Betrag minus die Mwst. wenn er später eine Reparaturrechnung nachreicht, bekommt er auch die Mwst. nachgezahlt.
Jedoch ist es so, dass wenn die Reparatur 1000€ kosten soll und das ganze Auto nur noch 500€ wert ist, könnte man die Versicherung, die bezahlen soll darauf aufmerksam machen und die schicken mit sicherheit dann Ihren eigenen Gutachter raus oder der Geschädigte muss zu DEKRA oder ähnliches.
Das selbe Spiel würde laufen wenn z.B. bei dem Unfall z.B. die Heckschürze beschädigt wurde, (oder unter anderem auch beschädigt wurde) die aber bereits vorher beschädigt oder zerkratzt war, wird sollches beim Gutachten von der Schadenssumme abgezogen.
Falls es Ihnen passiert ist und Sie schuld haben, müssen Sie mit Ihrer Versicherung sprechen, ob es für Sie evtl. besser wäre den Schaden selber zu bezahlen, damit Ihre Prozente nicht ansteigen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen, falls Sie noch fragen haben oder günstige Versicherungen suchen melden Sie sich einfach.
Gruß