Auto versicherungen

hallo,
kann jemand nach einem autounfall darauf bestehen das der unfallschaden von der gegneichen versicherung per kostenvoranschlag abgerechnet wird oder kann die versicherung darauf bestehen das der schaden tatsächlich repariert wird - wie ist da die rechtslage -
als fiktives fallbeispiel:
jemand verursacht einen unfall mit blechschaden und hat eindeutig schuld ( z.b. ich ) der andere hat ein fahrzeug das er sowiso verschrotten will und viele vorschäden möchte aber noch ein wenig „abkassieren“

gruss und dank knut d9e

Hallo,

ja er kann nach Kostenvoranschlag abrechnen, dabei bekommt er aber die MWST nicht erstattet, da diese ja tatsächlich nicht anfällt. Wenn der Wagen viele Vorschäden hat, teílen Sie das ihrer Versicherung mit. Evtl. beauftragen die jemanden, der das Fahrzeug ansieht, da dann genau gesagt werden kann, welcher Schaden neu ist und welcher nicht.
Ich hoffe damit geholfen zu haben.
VG
G.S.

Ein Versicherungsnehmer einer KR-Police hat das Recht auf fiktive Abrechnung, muss jedoch in Kauf nehmen, das der eingereichte Kostevoranschlag um die Mwst. gekürzt wird. Ein verursachter Schaden an einer Saches eines Dritten kann als Vermögensschaden bezeichnet werden, der i.d.R vom Haftpflichtversicherer des Verursachers entschädigt wird. Eine Haftpflichtentschädigung erfolgt i.d.R zum Zeitwert bzw. durch Reparatur / Naturalienersatz bzw. durch eine Geldentschädigung.

hallo,
vielen dank für die antworten - auch wenn ich das kürzel kr-policenicht deuten kann

hallo,
vielen dank für die antworten - auch wenn ich das kürzel
kr-policenicht deuten kann

Sorry, das Kürzel bedeutet Kraftfahrtversicherung.

Hallo Knut,

nach meinen Kenntnissen sieht das ganze so aus:

wenn der Geschädigte auf die Auszahlung besteht, was auch sein Recht ist, bekommt er den Betrag, den die Versicherung des Schadensverursachers als Auszahlungsbetrag bestätigt.
Jedoch bekommt er den Betrag minus die Mwst. wenn er später eine Reparaturrechnung nachreicht, bekommt er auch die Mwst. nachgezahlt.

Jedoch ist es so, dass wenn die Reparatur 1000€ kosten soll und das ganze Auto nur noch 500€ wert ist, könnte man die Versicherung, die bezahlen soll darauf aufmerksam machen und die schicken mit sicherheit dann Ihren eigenen Gutachter raus oder der Geschädigte muss zu DEKRA oder ähnliches.
Das selbe Spiel würde laufen wenn z.B. bei dem Unfall z.B. die Heckschürze beschädigt wurde, (oder unter anderem auch beschädigt wurde) die aber bereits vorher beschädigt oder zerkratzt war, wird sollches beim Gutachten von der Schadenssumme abgezogen.

Falls es Ihnen passiert ist und Sie schuld haben, müssen Sie mit Ihrer Versicherung sprechen, ob es für Sie evtl. besser wäre den Schaden selber zu bezahlen, damit Ihre Prozente nicht ansteigen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen, falls Sie noch fragen haben oder günstige Versicherungen suchen melden Sie sich einfach.

Gruß