ein Auto wird privat verkauft. Der Käufer meldet den Wagen - obwohl im Vertrag geregelt, dass es spätestens innerhalb von drei Werktagen geschehen wird - erst nach etwa 7 Wochen um.
Der Verkäufer hat natürlich für diese Zeit die Versicherung und Steuer bezahlt (und ärgert sich).
Der Käufer macht einen extrem zuverlässigen Eindruck, so dass die Erstattung nur auf tel. Bitte hin erfolglos ist.
Was kann man in diesem Fall tun? Ist überhaupt dazu zu raten, irgendwelche (rechtlichen) Schritte einzuleiten (es geht ja zumindest nicht um sehr riesige Beträge)?
Hallo Nina,
du solltest Dich freuen, daß er es überhaupt umgemeldet hat.
Frag mal beim Straßenverkehrsamt nach, die können von fällen berichten, wo der Käufer bis zu einem Jahr auf Kosten des Verkäufers durch die Gegend gefahren ist.
Gruß von Michael
rechtlich hast Du sicherlich einen Anspruch auf eine Entschädigung, Du solltest aber alles auf sich beruhen lassen und Dich einfach freuen, wie Michael es auch schon geschrieben hat. Zur Durchsetzung des Anspruchs müßtest Du einen Anwalt einschalten, der wird es dann wohl durchsetzen die Lage ist ja klar. Am Ende kommt dann heraus, dass bei dem Käufer nichts zu holen ist und Du bleibst auch noch auf die Kosten sitzen.
Grüße von Uwe
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