mein Bekannter hat mir seinen VW Phaeton V10 ausgeliehen,
um nach Hause zu kommen. Auf dem Weg ist die Ladestandsanzeige der Batterie auf unter 12 Amp. geskungen und das Batterie und Generator Licht ging an.
Ich bin raus gefahren. und mit letzter Kraft zum VW Händler. Im Nachhinnein stellte der Händler fest dass nicht nur die Lichtmaschine def. ist sondern dadurch eine Schraube vom Freilauf abgerissen ist. Der Schaden dürfte auf ca. 10 000,- € sich belaufen.
Meine Frage , wer haftet in so einem Fall. Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung würde die einspringen oder die haftpflichtversicherung von deim Auto.
Keine von beiden Versicherungen wird zahlen.
Die Haftpflichtversicherung/KFZ zahlt nur Schäden von Dritten, die durch das Auto oder das Führen des Fahrzeugs zugefügt wurden.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt gleich doppelt nicht, da sowohl das Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist als auch das Mieten und Pachten von Gegenständen.
Da Ihr Bekannter Ihnen den Wagen und nicht Sie sich den Wagen von Ihm geliehen haben, wird sicherlich keine Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Ansonsten würden Sie bei der Haftpflicht auch einen Einschluß gliehender Sachen benötigen, was bei der „Standarthaftpflicht“ jedoch nicht der Fall ist.
in der Regel haftet eine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen. Einzige mir hier bekannte Ausnahme ist die Aachen Münchner mit der sogenannten „VSP“ über die Deutsche Vermögensberatung.
Was die Haftung angeht, dürfte sich hier die Frage stellen, ob der Schaden durch einen Bedienungsfehler (Fahrfehler) oder durch normalen Verschleiß entstanden ist. Verschleiß dürfte Ihnen wohl kaum angelastet werden können. Zugleich dürfte ein VW Phaeton noch nicht so alt sein, dass solch gravierende Fehler auftreten können. Vielleicht kann hier ein Sachverständiger (evtl. der ADAC, wenn Sie bzw. der Eigentümer dort Mitglied sind) den eigentlichen Schadensgrund ermitteln.
Da es sich um keinen Unfallschaden handelt, zahlt auch keine Kfz-Versicherung und erst recht nicht die (Kfz-)Haftpflichtversicherung des Eigentümers.
Also: Hinsichtlich der Privathaftpflichtversicherung das Kleingedruckte lesen (und nicht über die Versicherung maulen, wenn diese nicht bezahlt, denn diese hat es dann schon beim Vertragsabschluss mitgeteilt!). Hinsichtlich der Schadensursache mit der Werkstatt und gegebenenfalls mit einem Sachverständigen reden.
Ansonsten den alten Grundsatz beachten: Die eigene Frau und das eigene Auto verleiht man nicht.
Hallo,
weder noch. Der Schaden bleibt beim Eigentümer hängen, wenn er Dir kein Verschulden nachweisen kann. Dann haftest Du. Versichert ist das nicht.
Hoddel
das ist schwierig zu beurteilen.
Eine Versicherung dürfte hier meines Wissens nach nicht zahlen.
Falls die Kontrolllampen schon geleuchtet haben und man die Fahrt trotzdem fortgesetzt hat, könnte man das evtl. als fahrlässig einstufen.
Wurden denn eventuelle Garantie - bzw. Gewährleistungsansprüche geprüft ?
Hallo,
hier zahlt leider gar keine Versicherung. Es sei denn irgendeine exotische Kfz-Garantie oder sowas.
Privathaftpflicht nicht, da gibt gleich mehrere Gründe (der einfachste: Kfz-Nutzung ist da nie dabei).
Kfz-Haftpflicht nicht, die ist für den Drittschaden und hier haben wir einen Eigenschaden.
Vollkasko auch nicht (Betriebsschaden ist ausgeschlossen).
Also die Haftpflichtversicherung vom Auto keinesfalls - die ist ja dafür da, wenn ich mit meinem Fahrzeug einem anderen Auto Schaden zufüge. Hat der Phaeton eine Vollkasko? So wie du das beschreibst, war ja der Defekt schon vorher da, dann müsstest du gar nichts zahlen. Denn der Mangel hat ja schon vor deinem Fahrtantritt bestanden. Es sei denn, es gab einen Unfall.
Die Privathaftpflicht kommt meines Erachtens nicht in Betracht.
Bin ich spontan nicht 100%ig sicher, aber seine Haftpflicht eher nicht, wenn dann schon deine.
Außerdem kommt mit 10Teur für ne Lichtmaschine etc. extrem viel vor. Was soll das den für ne Freilaufschraube sein?
danke für deine Antwort das ist ein paethon v10 Long version und gepanzert
die Lima kosten sind alleine 1850,- € aber am Freilauf ist eine Schraube abgerissen und die steckt noch im Motorblock sollte es nicht gelingen die Schraube aufzubohren. so muss der v10 Motor zerlegt werden und dass sind dann gesamt kosten Von 11431,- €
Haftpflicht zahlt nicht bei geliehenen und gemieteten Dingen.
Und die Kfz Versicherung hat hier auch nichts mit zu tun da du ja hier niemand geschädigt hast. Aber die Frage is hier ganz anders. Kann dir Bier überhaupt ein verschulden nachgewiesen werden und warum musst es überhaupt zahlen??
MfG