Auto vom Händler macht nur Probleme - welche Rechte habe ich?

Hallo,

mein Anliegen ist Folgendes:

Ich habe vor ca. 3 Monaten einen Renault Clio B bei einem Autohändler gekauft.
Der Wagen hat TÜV bekommen und so ging ich davon aus, dass er in Ordnung ist.

Der Verkäufer versicherte mir unter Zeugen, dass er noch ein Original-Renaultradio mit CD-Funktion einbaut, damit die Lenkradfernbedienung weiterhin funktioniert. Dies sollte sich angeblich schwierig gestalten. Vorher war nämlich nur ein Radio mit Kassettenspieler eingebaut.
Als ich das Auto dann abholte, war das Radio nicht eingebaut, denn der Verkäufer hat es nicht hinbekommen. Er sei nicht so Vertraut mit der Technik… Stattdessen hatte ich nun ein billiges No-Nameradio im Auto, welches halb rausstand.

Das Scheckheft, welches ich eben wegen der Bezeichnung „Scheckheftgepflegt’“ erwartet habe, ist lächerlich und mehr als unvollständig.
Als wäre das nicht schon genug, fand ich auch raus, dass der letzte Ölwechsel schon viel zu lange her ist. Der Händler sagte aber beim Verkauf, dass dieser frisch gemacht wurde.
Ich bestand natürlich auf den sofortigen Wechsel. Diesen stellte er mir dann mit 30€ in Rechnung und sagte: „Wenn du es schaffst, dass Radio selbst einzubauen, dann musst du nichts zahlen.“
Mir ist nicht klar, warum ich überhaupt zahlen soll, da ich das Auto unter der Voraussetzung eines aktuellen Ölwechsels gekauft habe.

Dazu kommt, dass der Clio immer stark nach links zieht beim fahren. Wenn ich über Schlaglöcher fahre, zieht er so sehr, dass ich stark gegenlenken muss und schon automatisch abbremse vor Angst.
Über Kopfstein fahre ich schon nicht mehr, da mein Auto da so kracht und poltert, dass ich denke, es fällt gleich auseinander. Vorne links ist dann immer so ein lautes Geräusch, welches definitiv nicht normal ist.

Also war ich mit dem Auto beim Händler, dieser hat ihn auf die Hebebühne genommen und „gründlich“ durchgesehen. Er sehe nichts, ich solle doch einfach mal die Spur einstellen lassen, er könne das nicht. Zahlen muss ich das selbstverständlich selbst.

Ich habe das, warum auch immer, irgendwie hingenommen und bin so weitergefahren.
Doch jetzt kommt es die letzten Tage vermehrt vor, dass das Auto einfach ausgeht. Egal ob beim Einparken, im Stand oder sogar beim fahren!
Heute ist mir das Auto bei einer Geschwindigkeit von 50kmh einfach ausgegangen und dann ausgerollt. Nach einigen Versuchen konnte ich es dann endlich wieder starten. Das kann richtig gefährlich werden und war auch nicht das erste und letze mal.
Der Motor ist auch extrem laut geworden, man kann sich kaum noch unterhalten, wenn das Fenster geöffnet ist.

Nun werde ich am Samstag wieder mit dem Auto zum Händler fahren. Seine Reaktion kann ich mir allerdings bereits denken; „Ich weiß nicht was das ist. Bring ihn doch in eine Werkstatt, ich werde das aber nicht zahlen.“

Nun frage ich mich also, welche Rechte ich habe und ob ich im Fall der Fälle sogar von dem Kaufvertrag zurücktreten kann. Vorallem, weil er die Bedingungen, welche beim Kauf relevant waren, nicht vollständig erfüllt hat.

Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank

Moin,

so, also ein Händler. Dann solltest Du Dir mal den Kaufvertrag durchlesen.
Der Händler muss Gewährleistung auf das Auto geben. Dies darf er als Händler im Kaufvertrag auch nicht ausschliessen.
Manche Händler wollen sich vor der Gewährleistung drücken indem sie den Wagen im Auftrag verkaufen. Steht also wirklich der Händler als Verkäufer im Vertrag und kein Dritter?
Ansonsten empfehle ich Dir bei Deinem Anliegen eher das Brett „Recht“. Achte aber auf den Vorschalttext beim Schreiben Deines Artikels.
Aber so auf Anhieb sehe ich schwarz für den Händler. Er muss die Mängel beseitigen da es sich, zumindest aus Deiner Schilderung heraus, ganz klar um Sachmängel handelt.

Gruss und viel Erfolg
Jakob

Hallo,

danke für die Antwort.
Ja, im Kaufvertrag steht der Händler, kein Dritter.
Die Gewährleistung schließt er im Kaufvertrag auch aus, da ich aber weiß, dass das nicht gültig ist, habe ich ihn drauf angesprochen und er bestätigte, dass er es nicht ausschließen kann.
Warum er den Kaufvertrag dennoch so druckt, keine Ahnung.

Der Händler muss Gewährleistung auf das Auto geben. Dies darf
er als Händler im Kaufvertrag auch nicht ausschliessen.
Manche Händler wollen sich vor der Gewährleistung drücken
indem sie den Wagen im Auftrag verkaufen. Steht also wirklich
der Händler als Verkäufer im Vertrag und kein Dritter?

Hallo Katalin,

lass dich nicht veraschen,mach dir nochmal ein paar Notitzen der Mängel und geh nochmal zum Händler,nimm dir aber auf jeden Fall einen Zeugen mit.

Sollte das nicht Fruchten,such dir mal einen Ombutzmann oder eine Rechtsauskunft bzw
einen Rechtsanwalt,ADAC Rechtsschutz,oder läßt ihn mal von der DEKRA oder Schiedsstelle durch Checken.

Auch Fotos können Hilfreich sein.(Oilanhänger,Km-Stand,Kaufvertrag u.s.w)

Ich würde dann auch nochmal den Händlername bei Googel eingeben,vielleicht kommt
da ja auch noch was raus.

Gruß
MückeHH

Hi!

Achtung! Wichtig! Schau dass Du ab jetzt beweissicher handelst. Du hast ihn ja bereits aufgefordert die Mängel zu beseitigen. Das kannst Du aber nicht beweisen.

Schau dass Du das nachholst, evtl. mit Zeugen nochmals auffordern oder schriftlich per Einschreiben. Wenn mit Zeugen dann schau dass der Zeuge ein kurzes Gesprächsprotokoll fertigt.

Weitere Schritte erst nachdem der Händler sich nachweislich nicht um die Schadensbehebung gekümmert hat.

derschwede77

Katalin23, halt uns mal auf den laufenden.
ist bestimmt schon anderen auch passiert.

Gruß

MückeHH