Mein Schwiegervater liegt nach 2 Schlaganfällen im Krankenhaus, er kann nicht reden oder reagieren.
Meine Freundin ist als gesetzliche Betreuerin eingesetzt.
Nun hat sie das Auto ihres Vaters einer Freundin von ihm geliehen. Die ist jetzt scheinbar bei Rot über die Ampel gefahren, es kam ein Schreiben von der Polizei. Letzteres war natürlich an meinen Schwiegervater adressiert.
Was soll sie jetzt am besten tun:
gar nicht reagieren
zurückschreiben, dass ihr Vater krank und nicht ansprechbar ist und sie von nichts weiß
alles zugeben und die Schuldige benennen
Natürlich wollen wir nichts Ungesetzliches tun, allerdings auch nichts, was wir nicht tun müssten uns (bzw. der Bekannten) aber Nachteile bringt.
Na, da der Schwiegervater es nicht sein kann, soll der doch nicht dafür berappen, oder? Also muß die Fahrerin des Wagens für ihre „Schandtat“ gerade stehen und die gesetzliche Vertreterin des Schwiegervaters darauf hinweisen, daß der Schwiegervater es nicht gewesen sein kann, sondern die Fahrerin des Wagens. Wenn sie es nicht täte, würde sie ihr „Amt“ als gesetzliche Vertreterin mißbrauchen.
zurückschreiben, dass ihr Vater krank und nicht ansprechbar
ist und sie von nichts weiß
Das halte ich für die beste Lösung. Zumindest gewinnt Ihr damit Zeit u. Zinsen. Ich denke, dass man sich dann an die genauere Auswertung des Fotos machen muss. Vielleicht ist ja darauf kein Gesicht zu erkennen…
Aber ggfs. „droht“ dann auch ein Fahrtenbuch.
Jedenfall kann keiner verlangen, dass Deine Freundin sich selbstbelastet und ein Nachteil darf Ihr daraus auch nicht entstehen.
Selbst belasten müsste sie sich ja sowieso nicht, da ja eine
Freundin ihres Vaters die Schuldige ist. Die Frage ist nur:
Muss sie diese belasten?
Wenn Sie davon weiss, ja, aber weiss sie davon? ))
Gruß,
Micha
P.S. In jedem Fall kann man erst einmal zurückschreiben, das der angeschriebene Halter des KFZ nicht der Fahrer war und die Fotos anfordern. Da sdauert. Dann sind 3 Monate rum und man kann den Namen der Fahrerin angeben, da die Tat verjährt ist, wenn innerhalb von 3 Monaten keine Maßnahme gegen den „Täter“ ergangen ist.
Selbst belasten müsste sie sich ja sowieso nicht, da ja eine
Freundin ihres Vaters die Schuldige ist. Die Frage ist nur:
Muss sie diese belasten?
Wenn Sie davon weiss, ja, aber weiss sie davon? ))
Naja, natürlich weiß sie davon, sie hat das Auto ja verliehen.
P.S. In jedem Fall kann man erst einmal zurückschreiben, das
der angeschriebene Halter des KFZ nicht der Fahrer war und die
Fotos anfordern. Da sdauert. Dann sind 3 Monate rum und man
kann den Namen der Fahrerin angeben, da die Tat verjährt ist,
wenn innerhalb von 3 Monaten keine Maßnahme gegen den „Täter“
ergangen ist.
Ja, so werden wir es wohl machen. Dank dir für den Rat.
Hallo,
ich weiß, dass ich mir wieder den Ärger einiger zuziehen werde, aber:
ein Aussageverweigerungsrecht besteht hier nicht
ein Foto anfordern: auf alle Fälle
wenn darauf die Freundin zu erkennen ist: ich würde sie benennen
wenn nein: eigene Entscheidung, wg.: s.u.
Rotlichtverstöße sind „Punktebewährt“, in diesen Fällen kommt die Polizei auch schon mal fragen - nicht nur bei deiner Freundin sondern auch in der Nachbarschaft.
„Schönen guten Tag - wir ermitteln gegen…“ ist ein toller Satz, den alle Nachbarn gerne hören.
Deine Freundin muss selbst entscheiden, ob sie jemanden benennt oder es darauf ankommen lässt.
warum macht ihr euch so einen Stress? Wieviel soll das denn kosten? 150 EUR? 200 EUR? Und die drei Punkte? wenn sich noch keine Punkte angesammelt haben, dann stören die auch nicht.
Wieviel wollt ihr in der Gegend rumfahren (zB zur Polizei etc)? Briefe schreiben, Ladungen bekommen?
Also die Freundin soll Euch nicht in Probleme bringen, zahlen und die Punkte hinnehmen. Tolle Freundin ist das, die einem sowas aufhalst und dafür nicht geradestehen will!
P.S. In jedem Fall kann man erst einmal zurückschreiben, das
der angeschriebene Halter des KFZ nicht der Fahrer war und die
Fotos anfordern. Da sdauert. Dann sind 3 Monate rum und man
kann den Namen der Fahrerin angeben, da die Tat verjährt ist,
wenn innerhalb von 3 Monaten keine Maßnahme gegen den „Täter“
ergangen ist.
Woher willst du wissen, dass keine Massnahmen ergangen sind? Spätestens in dem Moment, wenn du das Foto bekommst, ist das eine Massnahme. Massnahmen sind auch Dinge, die du gar nicht mitbekommen musst!
warum macht ihr euch so einen Stress? Wieviel soll das denn
kosten? 150 EUR? 200 EUR? Und die drei Punkte? wenn sich noch
keine Punkte angesammelt haben, dann stören die auch nicht.
So weit ich weiß gibt es bei Rot-Missachtung gleich Führerscheinentzug für ein paar Monate.
Also die Freundin soll Euch nicht in Probleme bringen, zahlen
und die Punkte hinnehmen. Tolle Freundin ist das, die einem
sowas aufhalst und dafür nicht geradestehen will!
Langsam, langsam, die Freundin weiß bisher noch gar nichts von Ihrem „Glück“.
ich weiß, dass ich mir wieder den Ärger einiger zuziehen
werde…
Nicht von mir…
ein Aussageverweigerungsrecht besteht hier nicht
Das habe ich mir auch gedacht. Schließlich handelt es sich ja nicht um ein Familienmitglied.
ein Foto anfordern: auf alle Fälle
Werden wir machen.
wenn darauf die Freundin zu erkennen ist: ich würde sie
benennen
Ich weiß nicht… Schließlich muss uns ja nicht unbedingt bekannt sein, wer das ist. Es handelt sich ja um das Auto des Vaters meiner Freundin. Und wem der das Auto borgt, müssen wir ja nicht wirklich immer wissen.
Rotlichtverstöße sind „Punktebewährt“, in diesen Fällen kommt
die Polizei auch schon mal fragen - nicht nur bei deiner
Freundin sondern auch in der Nachbarschaft.
„Schönen guten Tag - wir ermitteln gegen…“ ist ein toller
Satz, den alle Nachbarn gerne hören.
Wenn sie in der Nachbarschaft des Vaters meiner Freundin fragen kommen, dann wünschen ich ihnen viel Glück. Er wohnte (bis zu seinem Schlaganfall) in einem ganz schrecklichen Hochhaus. Da kennt keiner den anderen. Und die Nachbarn sind eher… naja, Asoziale.
Deine Freundin muss selbst entscheiden, ob sie jemanden
benennt oder es darauf ankommen lässt.
Langsam, langsam, die Freundin weiß bisher noch gar nichts von
Ihrem „Glück“.
Dann sagt es ihr!!! Glaub mir, es ist nicht gut, sowas zu verschweigen. Abgesehen davon merkt man iA, wenn man geblitzt wurde. Möglicherweise hat euch die Freundin da auch was verschwiegen („Du, ich glaube ich bin heute geblitzt worden“).
Langsam, langsam, die Freundin weiß bisher noch gar nichts von
Ihrem „Glück“.
Dann sagt es ihr!!! Glaub mir, es ist nicht gut, sowas zu
verschweigen. Abgesehen davon merkt man iA, wenn man geblitzt
wurde. Möglicherweise hat euch die Freundin da auch was
verschwiegen („Du, ich glaube ich bin heute geblitzt worden“).
Ja, wir werden es ihr sagen. Da sie aber die letzten Wochen im Urlaub war, konnten wir sie nicht erreichen.
Woher willst du wissen, dass keine Massnahmen ergangen sind?
Spätestens in dem Moment, wenn du das Foto bekommst, ist das
eine Massnahme. Massnahmen sind auch Dinge, die du gar nicht
mitbekommen musst!
stimmt, die Maßnahme muss sich aber namentlich auf den Fahrer beziehen. Das zusenden der Fotos geschieht aber noch an den Halter. Da der Halter den Namen des Fahrers erst nach Ablauf der 3 Monate den Behörden mitteilt, kann diese auch nicht innerhalb der 3 Monate gegen ihn ermittelt haben.
alle diese Maßnahmen unterbrechen die Verjährung aber nur für denjenigen, den die Maßnahme betrifft. Solange sich also alles auf den Halter bezieht (der nicht identisch mit dem Fahrer ist) unterbricht die Verjährung auch immer nur für den Halter. Und nochmal, da der Fahrer den Behörden erst nach mehr als 3 Monaten bekannt gemacht wird, kann gegen diesen keine Maßnahme ergangen sein.
die Einschaltung eines Sachverständigen ist zB zunächst einmal unabhängig von Halter oder Fahrer. Glaub mir, ganz so einfach mit „drei Monate warten und dann Ruhe“ ist es nicht.
der Sachverständige muss mit prozesswichtigen Aufgaben betreut werden, das setzt aber einen Prozess voraus. Ich streite ja gar nicht ab, das es viele Möglichkeiten der Unterbrechung gibt, nur können alle die erst wirken, wenn der „Täter“ bekannt ist, weil nur dann die Verjährung für den „Täter“ unterbrochen werden kann. Allgemeine Maßnahmen helfen der Behörde nicht, sie müssen sich immer gegen den wirklichen „Täter“ wenden.
Jaku hat recht!!!
Hallo Niels,
Tschuldige, dass ich mich einmische, aber Jaku hat voll recht.
verjährungsunterbrechende Maßnahmen wirken nur gegen denjenigen, gegen den bereits ermittelt wird. Wenn der Fahrer nicht bekannt ist und somit nicht gegen diesen ermittelt werden kann, nützen alle Maßnahmen nichts.
(Weiß ich aus meiner sechsjährigen Tätigkeit in der Bußgeldstelle, s. ViKa)
Gruß
HaWeThie
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