Hallo,
wie verfährt man, wenn das Auto, das einem ein Freund geliehen hat, danach ein defektes (ohne eigenes Verschulden) Verschleißteil aufweist - z.B. Anlasser.
Der Anlasser wird ausgetauscht, das Auto fährt wieder - wer trägt die Kosten?
Grüße!
Hallo,
wie verfährt man, wenn das Auto, das einem ein Freund geliehen hat, danach ein defektes (ohne eigenes Verschulden) Verschleißteil aufweist - z.B. Anlasser.
Der Anlasser wird ausgetauscht, das Auto fährt wieder - wer trägt die Kosten?
Grüße!
Hallo,
dein Freund, wenn er der Auftraggeber für die Reparatur war.
Du könntest aber die Kosten großzügigerweise teilweise oder ganz übernehmen, wenn du finanziell wesentlich besser gestellt bist, als dein Freund oder zukünftig weitere Gefälligkeiten von deinem Freund erwartest.
Gruß
Haragan
Der Anlasser wird ausgetauscht, das Auto fährt wieder - wer
trägt die Kosten?
Der Eigentümer des Autos oder, falls vorhanden, ein großzügiger Spender.
Hallo Pontius,
das macht der dann aber nur, weil er ihm was gutes tun will. Denn bei Verschleißteilen ist grundsätzlich der Eigner der Auftraggeber. Er hat keinerlei Ansprüche dem Leiher gegenüber.
Und im Falle einer Haftpflichtversicherung wird auch nichts bezahlt.
Hallo Causa,
Denn bei Verschleißteilen ist grundsätzlich der Eigner der
Auftraggeber. Er hat keinerlei Ansprüche dem Leiher gegenüber.
Und ich dachte bisher, grundsätzlich würde gelten: Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen.
Angenommen, „etoilevariable“ hätte selbst das Auto ohne Rücksprache mit dem Verleiher (ohne dessen Zustimmung) reparieren lassen. Müßte der dann auch die Rechnung bezahlen?
Gruß
Pontius
Angenommen, „etoilevariable“ hätte selbst das Auto ohne
Rücksprache mit dem Verleiher (ohne dessen Zustimmung)
reparieren lassen. Müßte der dann auch die Rechnung bezahlen?
In diesem Falle natürlich. Aber der Leihende wäre nicht verplfichtet, die Reparatur in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Freiwillig darf er es natürlich.
Danke, war auch meine Meinung.