Auto vor Ausgang

Hallo,

hat jemand eine Ahnung, ob es erlaubt ist, ein Auto direkt vor dem Ausgang eines anderen Grundstücks zu parken? Und zwar so, dass knapp ein Meter Abstand zum Ausgangstürchen des anderen Grundstücks da ist, die Straße ist breit genug dafür.

Weiss auch jemand einen entsprechenden Paragraphen dafür?

Es handelt sich um ein Gartentürchen und keine Ausfahrt.

Viele Grüße,
Mira

Hallo !

Man will also parallel zum Gartenzaun parken in 1 m Abstand.
Und damit auch noch quer vor der Pforte dort ?

Wenn es dort eine Garagen-oder Stellplatzeinfahrt wäre,käme man wohl nicht auf diese Idee,oder ?
Was ist bei einer „nur“ Pforte anders ?

Das man als Passant noch vorbeigehen könnte oder das der Gartenbewohner noch ein- oder hinaustreten kann ?

Müsste man nicht auch an eine Nutzung mit Kinderwagen oder Schubkarre,Fahrrad denken ?

MfG
duck313

Hallo,

ein Kinderwagen muss da tatsächlich durch. Aber das Auto würde so stehen, dass man mit dem Kinderwagen nur wenig rangieren muss, da nur das Hinterteil des Autos vor der Pforte steht, die Pforte also nur halb verdeckt.

Mich würde wirklich die rechtliche Situation interessieren!

Danke schonmal, herzliche Grüße, Mira

Moin!

Wenn es dort eine Garagen-oder Stellplatzeinfahrt wäre,käme
man wohl nicht auf diese Idee,oder ?
Was ist bei einer „nur“ Pforte anders ?

z.B. kein abgesenkter Bordstein! Dann gilt dort nämlich Parkverbot.

Das man als Passant noch vorbeigehen könnte oder das der
Gartenbewohner noch ein- oder hinaustreten kann ?

Ich denke, dass man dort sehr wohl parken darf, wenn dort kein Halte- od. Parkverbot besteht. Sonst könnte ja jeder Grundstückseigner überall eine Pforte hinbauen und alle anderen müssen sehen wo sie bleiben.

Gruß
Andreas

hallo.

Wenn es dort eine Garagen-oder Stellplatzeinfahrt wäre,käme
man wohl nicht auf diese Idee,oder ?
Was ist bei einer „nur“ Pforte anders ?

z.B. kein abgesenkter Bordstein! Dann gilt dort nämlich
Parkverbot.

falls du dich auf §12 Abs. 3 StVO beziehst: das parken vor einem abgesenkten bordstein ist verboten. nicht das parken vor einem nicht abgesenkten bordstein.

ist aber in diesem konkreten fall egal, weil’s hier wohl keinen bordstein gibt :smile:

gruß

michael

hallo.

Weiss auch jemand einen entsprechenden Paragraphen dafür?

das „parken vor gartentürchen“ ist soweit ich weiß nicht explizit irgendwo beschrieben, also darf man es prinzipiell.

aber es gibt § 1 StVO. dort heißt es:

"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

der nebensatz „als nach den umständen unvermeidbar“ macht das ganze etwas zum gummiparagraphen.
also hängt alles weitere vom einzelfall ab (hier: wie groß ist der kinderwagen? ist dem kinderwagenschieber ein bißchen rangieren zuzumuten? usw.)

gruß

michael

Hallo,

was hindert dich daran, ein wenig zu rangieren damit der Kinderwagen durch kommt?

grüße
miamei

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