Auto-Vorkauf-Vertrag und dessen Wirksamkeit

Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Auf Grund der Entscheidung des Verkaufs meines Autos habe ich mit einem Käufer einen Vorkauf-Vertrag abgeschlossen. Als Vorlage habe ich einen ADAC-Kaufvertrag verwendet. Unter Sondervereinbarungen steht Folgendes:

„Vorkaufvertrag. Übergabe nach Ablösung des Kredits und Erhalt KFZ-Brief. Vereinbarung gilt bis 23.01.2013“

Es gibt keine Anzahlung. Es fand keine Übergabe der Zulassungsbescheinigung statt.

Später habe ich einen anderen Käufer gefunden, der mir einen wesentlich höheren Preis bietet. Darf ich in dieser Situation mein Fahrzeug an den zweiten Käufer verkaufen?

Zum Verständnis: Beim Kauf des Fahrzeugs habe ich einen Kredit aufgenommen und der KFZ-Brief liegt bei der Bank. Die Kaufsumme des Fahrzeugs ist wesentlich niedriger als die Ablösesumme bei der Bank. Die entsprechende Differenz muss ich aus meiner eigenen Tasche bezahlen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Hallo,
ich bin zwar kein Jurist, aber aus meiner Sicht ist der Vertrag bindend. Für was sollte man sonst einen Vertrag abschließen?
Trotz allem Verständnis für Ihre Situation, aber wie würde es Ihnen gehen, wenn Sie der Käufer wären und der Verkäufer auf einmal sagt „Pech gehabt“.
Fair ist mit dem 1. Käufer zu reden, ob er aus dem Vertrag zurücktritt, wenn nicht muß man in den sauren Apfel beißen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Niedermeier

Hallo,
ich würde sagen vertrag ist vertrag- man könnte ihn höchstens ungültig machen wenn du den eraten käufer dazu bringst den wagen nicht zu kaufen aber normalerweise ist der vertrag bindend.

Hallo,

wie der Name schon sagt: VERTRAG!!!

Wozu soll denn sonst so ein Vertrag da sein wenn man sich dann nicht daran hält?? Sogar ein Datum wurde aufgenommen. Es gibt auch noch eine Fairness im Leben. Sicherlich könnte man diesen Vorvertrag auch vergessen. Ob der Vertragspartner dann tatsächlich den Weg zum Anwalt nutzt um sein Recht zu bekommen ist fraglich.
Ich würde es auf jeden Fall tun.