Hallo,
eine Person kauft einen EU Reimportwagen bei einem Händler ( 300 KM weit weg vom Wohnort ). Der Wagen ist neu und hat 1 Halter ( ausländischer Händler ) und 10Km auf dem Tacho.
Nach Kauf merkte die Person das der Wagen nicht ganz rund läuft. Der Motor vibrierte sehr stark und hatte Gasaussetzer.
Die Person lässt den Wagen bei einem Markenhändler vor Ort durchchecken. Nach einigen Diskussionen und Probefahrten mit baugleichen Autos wurde es als Stand der Technik abgetan. Nur die Gasaussetzer wurden als Mangel anerkannt. Man muss auf ein Softwareupdate seitens des OEM warten.
Die Person findet trotzallem das der Motor schlecht ist und das vibrieren stört sehr. Also ging die Person zu einem anderen Händler um den gleichen Wagen Probe zu fahren. Und siehe da, alles sauber. Der Motor ist in einwandfreiem Zustand. Man erklärt dem Händler sein Problem und möchte das dieser Wagen als Vergleich herhalten soll.
Die Person schreibt dem Händler bei dem Sie den Wagen gekauft hat das sie den Wagen wandeln möchte ( historie wurde mitgeteilt ). Man beruft sich dabei auf die Probefahrt mit dem Wagen der einwandfrei war.
Der Händler beruft sich aber auf Stand der Technik und möchte zudem ein Reparaturversuch erhalten.
DIe Person hat aber die Schnauze voll von dem Wagen und möchte in wandlen um dann zu einer anderen Marke zu wechseln.
Hat die Person Chancen hierfür ? Lohnt es sich ein Anwalt einzuschalten ( aber nur wenn die Chance zu gewinnen groß ist, da man sonst auf den Kosten sitzen bleibt ) ?
Gruß