Hallo.
vor etwa 3 Monaten Gebrauchtwagen gekauft,jetzt sind Mängel aufgetreten zb.Querlenker und Stabilager kaputt. Nach Vertrags Unterzeichnung hab ich nach Ersatz Schlüssel gefragt dann hat es geheissen das es keinen gibt was ja eigentlich nicht sein kann. Als ich dann Händler angerufen hab, nach dem ich in der Werkstatt war und wissen wollte was da genau kaputt ist, hat er gemeind das seine Frau Gestorben ist, tut mir ja leid aber damit hab ich ja nix zu tun. Auto hat 3000 euro gekostet, Jetzt zu meiner Eigentlichen Frage: Muss Händler für die Schäden aufkommen und mir Ersatz Schlüssel besorgen. Hab 1 Jahr Händler Garantie auf Auto
Normalerweise gilt gesetzlich: Gekauft ist gekauft.
Warum haben Sie nicht gleich bei Geldübergabe auf
Ersatzschlüssel bestanden.
Aber ein Rechtsanwalt könnte Ihnen mehr sagen.
„Nicht wer Recht hat bekommt Recht.“