Auto wird Abgewrackt was kann ich ausräumen

Hallo,
wir haben uns einen Neuwagen gekauft und unser alter Schnuckl wird abgewrackt. Dies übernimmt der Autohändler für uns, wir müssen nichtmal die 2500€ vorstrecken, läuft alles über Autohändler.
Nun meine Frage, was darf ich aus dem Auto noch ausbauen? Wie verhält es sich? Ist es immernoch mein Auto und ich kann z.B. Kofferraumabdeckung, Kofferraumteppich usw. ausräumen? Das es noch fahren muß ist mir klar, also Reifen, Batterie kann nicht raus, aber alles andere könnte ich doch rein theoretisch ausbauen, oder?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke
Gruß
Arberhex

Hallo,
frag den Händler selbst.
Der wird wahrscheinlich vom Schrotthändler auch noch ein paar Euro für das Auto bekommen, wenn noch brauchbare Ersatzteile rauszuholen sind. Da aber sowas wie die Batterie eh ausgebaut werden muß, bevor es in die Schrottpresse geht, hat sicher niemand etwas dagegen, wenn du das noch machst und ihnen diese Arbeit ersparst. Die haben schon die geeignete Technik auch ein nicht fahrbereites Auto zu transportieren.

Cu Rene

Hi,

das ein Zubehör-Radio und auch Boxen rauskommen ist klar, den Rest würde ich mit dem Autohändler absprechen.

Durch die Abwrackprämie sind die Schrottpreise ziemlich gefallen, damit der Verschrotter den Wagen gratis presst, erwartet er dann auch, das noch anderweitig verwendbare Teile (z. B. Sitze etc) vorhanden sind.

Wenn du das alles rausbaust und separat vertickst, kann es sein, daß der Verschrotter Geld sehen will!

Gruss,
Julia

Hallo Julia

Wenn du das alles rausbaust und separat vertickst, kann es
sein, daß der Verschrotter Geld sehen will!

Ein Freund von mir hat eine nicht so ganz kleine Autoverwertung und weis mittlerweile nicht mehr wohin mit den ganzen Teilen. Es wäre ihm daher am liebsten die Kisten ausgeschlachtet zu bekommen und nur zu Würfeln zu verarbeiten.
Weiterhin haben die Teile z.Zt einem so großen Werteverfall, daß die Lagerkosten höher sind als der Erlös.

Gruß Dieter

Hallo,
danke erstmal für eure Antworten, ich dachte eben auch an solche Punkte dir ihr mir geschrieben habt. Also an Autositze usw. habe ich garnicht so gedacht, eher an Dinge im Innenraum. Ich denke mir die Fußmatten und die Matte im Kofferraum dürften garnichts ausmachen, wenn ich aber keine drinn hätte weil sie mal kaputt gegangen sind, oder? Genauso Extrazubehör das wir separat noch dazu gekauft haben, wie z.B. Laderaumabdeckung, Trennnetz usw. Sowas muß doch im verschrotteten Auto nicht mehr drinnen sein, oder?
Beim Autoradio (das aber auch nicht mehr das original ist) bin ich mir nicht sicher.
Sehe ich es dann schon so richtig, ohne das ich Gefahr laufe für das Abwracken noch bezahlen zu müssen: solche Extrasachen kann ich bedenkenlos rausholen, wobei ich beim Autoradio eben unsicher bin, aber Grundlegende Sachen wie die Sitze besser drinnen lassen.
Wir haben uns erst vor kurzem eine neue Batterie reingekauft, würde es auffallen wenn ich von einem Bekannten die schlechtere Batterie gegen unsere Gute einttausche? Normal doch auch nicht, könnte doch sein das meine Batterie nicht mehr so gut war.
Der Autoverkäufer hat sich ja unser altes Auto garnicht angesehen und wir haben ihm ehrlich gesagt das ziemlich viel kaputt ist, also wird er wissen das der Schrotthändler garnichtmehr all zu viele gute Teile rausholen kann.
Gruß
Arberhex

Hi,

ich habe auch gerade letzte Woche ein Auto zur Verschrottung gebracht. Da hatten wir das Radio (nachgerüstet) und die Lautsprecher (nachgerüstet) ausgebaut. Hat keinen gestört.

Falls du die Batterie tauschen kannst, dürfte das ebenfalls ok sein. Nur sollte die alte Batterie doch noch so stark sein, daß du damit den Wagen starten kannst.

Gruss,
Julia

Hi,

muß man eigentlich die Verschrottung bezahlen? Der Autohändler sagte nur, sie kümmern sich um alles, sie bringen das Auto zum verschrotten. Sogar die Abwrackprämie wird vom Händler geregelt und wir müssen sie nicht vorstrecken.
Aber von kosten für die Verschrottung hat er nichts gesagt. Kommt da noch was?

gruß
Arberhex

Hi,

Hallöle!

muß man eigentlich die Verschrottung bezahlen? Der Autohändler
sagte nur, sie kümmern sich um alles, sie bringen das Auto zum
verschrotten. Sogar die Abwrackprämie wird vom Händler
geregelt und wir müssen sie nicht vorstrecken.
Aber von kosten für die Verschrottung hat er nichts gesagt.
Kommt da noch was?

Schau in deinen Vertrag! Den gibt es, um solche ‚kleinen Details‘ festzuhalten (und ggf. auch mal nachzuschlagen)… Wenn du keinen haben solltest/mehr hast, frag deinen Händler (der ja ‚alles für dich übernehmen will‘, demnach also auch die Kosten für die Verschrottung) und lass dir schriftlich geben, ob dich das etwas kostet.
Aber da ich nicht weiß, was du schon so alles unterschrieben hast (das solltest du aber definitiv wissen!), [Ironie AN] kann es natürlich auch sein, dass der Händler dir eröffnet, dass du noch 3500,- Euro für das Verschrotten bezahlen musst… [Ironie AUS]
Nein, im Normalfall kommt da nichts mehr auf dich zu und wenn der Händler dir ‚ja alles abnimmt‘ (also auch die Verhandlungen mit dem Entsorger) und es nicht für nötig hält, sich dein Altfahrzeug vorher anzuschauen und festzuhalten, was alles drin ist oder eben nicht, musst du bei Übergabe auch nur die Teile mit abgeben, die in diesem Abwrackprämiengesetz drin stehen (ich glaube, ‚fahrbereit‘ ist eines der Worte, die dort fallen - also schon richtig kombiniert: Räder, Motor, Batterie (egal welche - sie muss nur einmal starten können) u.ä. müssen schon noch drin oder dran sein, alles andere, was unter ‚persönliche Ausstattung‘ fällt, also Fußmatten, Warndreieck, Wackeldackel, umhäkelte Klopapierrolle, Verbandkasten usw. darfst du natürlich (ggf. erst nach der letzten Fahrt!) mitnehmen!
Vorsichtig wäre ich eben nur bei den Teilen, die eigentlich fest mit dem Fahrzeug verbunden sind (Stoßfänger u.ä.), aber die wolltest du ja eh nicht abbauen, wie du sagtest… ;o)

gruß
Arberhex

Gruß zurück und viel Erfolg bzw. Spaß mit dem Neuen, Olli

Hallo,

die Teile mit abgeben, die in diesem Abwrackprämiengesetz drin
stehen (ich glaube, ‚fahrbereit‘ ist eines der Worte, die dort

nein, sowas steht da nicht drin. Es kann auch ein Totalschaden sein, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Hatten wir hier (oder war es im Versicherungsbrett, weil die Versicherung den Sachen mit Hinweis auf die Prämie nicht begleichen wollte?) vor einiger Zeit.

Cu Rene

Aha, okay, ich danke dir für den Hinweis!

MfG, Olli

Hallo,

Reiße alles nichtmetallische raus und bringe nacktes Blech, die Verwerter wissen nicht mehr wohin mit dem Zeug… und nur Metall bringt noch etwas kleines Geld.

Gepreßte Autos sind nicht so gut verkaufbar wie nacktes Blech, wegen dem (Kunststoff/Glas)-Müllanteil !

MfG

Diese Sache hat zwei Seiten, die zu beachten sind.

  1. Abwrackregeln
    Das Auto muss weder vollständig noch fahrbereit sein, im Grunde genügt die nackte Karosserie. Im Falle eines fürchterlichen Unfalls mit nachträglichem Vollbrand sollten zumindest die wesentlichen Teile noch irgendwie vorhanden sein und die Fahrgestellnummer muss dabei sein. Also z.B. der Vorderwagen als deformiertes Stück halbgeschmolzenen Blechs…
  2. Vertrag mit dem Händler
    Der kalkuliert natürlich mit ausbaubaren und verwertbaren Teilen. Wenn da Kleinigkeiten fehlen (Radio, Fussmatten, Kofferraumabdeckung…) sollte er das hinnehmen. Wenn er aber statt des erwartetenb ausschlachtbaren Fahrzeugs, was auf eigenen Rädern zum Verwerter rollt, nur einen Klumpen Blech bekommt, denn er mit nem Tieflader wegbringen muss, wird er wohl Etsorgungskosten verlangen.

Rede mit dem Händler, vom BAFA hast Du keine Probleme zu erwarten.