Hallo!
Bin mir nicht sicher, ob der Artikel hier reinpasst…
Also jemand hat kurz nach Weihnachten letzten Jahres ein altes Auto an einen „ehemaligen“ Freund verkauft. Das Auto brauchte neuen TÜV und der Verkäufer hatte weder Zeit noch nerven das in absehbarer Zeit zu erledigen. Da der Käufer Autoschrauber ist und sein altes Auto gerade geklaut wurde kommt ihm das Ganze sehr gelegen.
Also wollte er über den Jahreswechsel die Reperaturen machen, dann zum TÜV und das Ganze ummelden. Vertrag wurde nicht gemacht, man hat ja Vertrauen. Mitte Januar meldet der Verkäufer sich und meint, es würde noch ein paar Tage dauern, mitte Februar nochmal. Seitdem ist er nicht mehr erreichbar, antwortet nicht auf mails etc. Eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt ergab, dass der Verkäufer nach wie vor der Halter des Fahrzeugs ist, ohne Vertrag aber auch nicht Zwangsabmelden kann.
Meine Frage wäre nun, ob jemand schon ähnliches erlebt hat und wie man da rauskommt, bzw. ob man da rechtlich was machen könnte.
Einzige Alternative, die mir einfällt wäre vielleicht zu versuchen das Auto aufzuspüren und die Kennzeichen abzumontieren. Die gehören ja zur Zulassung und müssten demnach noch dem Verkäufer/Halter gehören. Ausserdem hatten die Beiden vereinbart, dass die Kennzeichen nach der Ummeldung zurückgegeben werden.
Gestohlen melden kann er das Fahrzeug wohl schlecht…
Die Sache geht dem Verkäufer mitlerweile ganz bestimmt mächtig auf die Nerven. Es wäre schön, wenn jemand Rat wüsste.
Henning
Die Polizei hilft gerne weiter o.T.
Die Polizei hilft gerne weiter o.T.
Hallo,
Meine Frage wäre nun, ob jemand schon ähnliches erlebt hat und
wie man da rauskommt, bzw. ob man da rechtlich was machen
könnte.
Ist uns auch mal passiert, wir haben ein angemeldetes Auto verkauft (ich weiss, sollte man nicht machen), der Käufer hatte nach etlichen Wochen den Wagen immer noch nicht umgemeldet und ist auch noch geblitzt worden. Wir haben dann dem Strassenverkehrsamt mitgeteilt, wann der Wagen verkauft wurde und an wen, die haben dann alles weitere veranlasst (Käufer angeschrieben usw.)Probleme gab es nicht mehr.
Gruß,
Doro
Hallo Michael,
warum sollte hier die Polizei gerne weiter helfen? Für die ist das erst einmal eine zivilrechtliche Sache. Die werden lediglich sagen: „Nehmen Sie sich einen Anwalt.“
So lange der TÜV noch nicht abgelaufen ist und das Fzg. dabei im öffentl. Straßenverkehr bewegt (oder abgestellt )wird, interessiert die das kein bißchen. Selbst in diesem Fall werden sich die meisten grünen Jungs wohl weiterhin an den eingetragenen Halter wenden, da ein schriftlicher Kaufvertrag nicht vorliegt.
Besonders ärgerlich ist natürlich, dass im Regelfall sich auch die Kfz-Versicherung am bisherigen Halter schadlos halten wird. D.h. der ursprüngliche Versicherungsnehmer darf weiter Prämie zahlen.
Das abschrauben der Kennzeichen könnte problematisch werden.
Fazit: In diesem Fall einen Anwalt nehmen. Dieser sollte dann in der Lage sein alles erforderlich zu veranlassen und auch zusätzlich entstandene Kosten (Kfz-Versicherung, Steuer usw) erfolgreich einzufordern. Wann und ob man vom Käufer jemals Geld sieht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Gruß Steffen B.
Hi!
Meiner Meinung nach müsste sich über die Zulassungsbehörde was machen lassen.
Im enormen Härtefall kann man sich mit seiner Kfz-Versicherung in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern. Gewöhnlich ist in einem solchen Fall die Versicherung bereit den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben. Folge ist, dass der Zulassungsbehörde mitgeteilt wird, dass kein Vers.schutz mehr besteht und das Fahrzeug wird zur Fahndung ausgeschrieben. Sinnvoll ist es auf jeden Fall vorab die Zulassungsbehörde zu informieren, sonst treten die wegen Kosten usw. an den Verkäufer ran.
Hallo,
Sachverhalt der Zulassung und der Versicherung schildern und den nächsten Beitrag nicht zahlen. --> Zwangsabmeldung
gruß
dennis
Hallo Steffen,
beruht auf eigener Erfahrung.
Michael