wenn man ein Auto verkauft und der Käufer verpflichtet sich im Vertrag, es bis zum x.-ten abzumelden, dann fährt der doch bis dahin auf meine Versicherung durch die Gegend. Reicht es, wenn die Uhrzeit und das Datum der Übergabe im Kaufvertrag festgehalten sind, um bei einem etwaigen Unfall des Käufers sicher zu sein?
ja es reicht. Zumindest wenn die Klauseln rechtkräftig formuliert sind und man es in Kauf nimmt, dass man sich - wenn etwas passiert bzw. wenn der Käufer den Wagen gar nicht ab- oder ummeldet - mit entsprechenden Anwälten und Gerichten herum ärgern muss. Was durchaus schon mal ein paar Jahre dauern kann und mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Deswegen noch einmal, solange bis es alle begriffen haben: Man verkauft kein zugelassenes Auto! Und schon gar nicht an eine fremde Person!