Auto wurde repariert nach über 2 Jahren stellt

sich heraus dass zb keine Kupplung installiert wurde

Jetzt hat der Nachfolger Insolvenz angemeldet. Zu meinem Zeitpunkt der REchnungsstellung war noch der Senior im Geschäft drin der die Werkstatt über 20 Jahre geleitet hat. Seit letzten Jahr hat es der Schwiegersohn übernommen.
Was kann ich nun unternehmen in diesem Fall? Der wert beläuft sich auf über 1000 Euro

Danke für Eure schnelle Hilfe

Gruesse
Adi

nach zwei Jahren kann man eh nichts mehr machen.
Ansprüche hätten Sie eh nur gegenüber dem jetzigem Inhaber.
Sie müssten dann beim Insolvenzgericht Ihre Ansprüche anmelden, ob Sie je das was von hören wäre die andere Sache.
Gruss

Guten Morgen,

wenn der Senior Eigentümer war, wenden sich an den Senior.

Dann haben Sie mit dem Schwiegersohn nichts zu tun, sofern nicht dieser zu Lieferungen oder Leistungen von Ihnen beauftragt worden ist.

Viel Glück.

Hallo Adi,

wenn der SchwiSohn die Betrieb entsprechend übernommen hat dann haftet er. Ich würd zum Rechtsanwalt gehn, das wird sicher eine lange Geschichte…

Viel Erfolg

Gruß Lore

Wenn das Auto vor 2 Jahren repariert wurde und neu war, ist die Gewährleistung nach 2 Jahren abgelaufen. War es ein Gebrauchtwagen, ist die Gewährleistung nur ein Jahr- also ohnehin abgelaufen. Bei Insolvenz des Händlers kann man seine Forderung dem Insolvenzverwalter melden, muss aber bis zu 6 Jahre auf sein Geld warten und bekommt dann auch nur die dann zu errechnende Quote. Anmleden würde ich die Forderung, mir aber keine großen Hoffnungen machen.

Wenn ich das richtig verstanden habe hast du nach 2 Jahren festgestellt das du eine Reparatur bezahlt hast die nie gemacht wurde.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1 Den ehemaligen Besitzer wegen Betruges anzeigen.
Das funktioniert nur wenn du wirklich stichhaltige Beweise hast.
2. den schaden beim Insolvenzverwalter anmelden und hoffen das er genug Geld hat diesen zu regulieren.

Gruß
Jürgen

sorry fragetext ist nicht vollständig
aber.
frage: wurde Werkstatt als GmbH geführt
A1 wenn ja - dann ist jegliche nachforderung an den Insolventzverwalter zu stellen
A2 wenn nein - wäre der GF der Werkstatt und der Insolvenzverwalter schuldner der leistung
frage: wurde die Kupplung nicht gewechselt und berechnet
B1 nachweisbar nicht gewechselt und berechnet = Betrug, dazu wäre die insolvente Firma zuerst zur Gewährleistung (wenn möglich) aufzufordern bzw. zu beklagen - insoverwalter wird sagen - anmelden zur Insolvenztabelle wie jeder gläubiger !
Betrugsklage einreichen und schadensersatz einklagen gegenüber damaligem Geschäftsführer/Inhaber
B2 nicht nachweisbar nicht gewechselt und berechnet =
dazu wäre die insolvente Firma zuerst zur Gewährleistung (wenn möglich) aufzufordern bzw. zu beklagen - insoverwalter wird sagen - anmelden zur Insolvenztabelle wie jeder gläubiger ! Wenn kein Beweis über eine berechnete aber nicht erbrachte Leistung geführt werden kann - wird es mit der Betrugsanzeige schwierig bis aussichtslos.
Bei allen zivilrechtlichen Streitpunkten tritt der neue inhaber anstelle des alten Inhabers - auch gewährleistung etc also sind garantie/gewährleistungen nur an die bestehende firma zu stellen, auch wenn sie in der solvenz ist. Liegt jedoch betrug vor, so ist es ein strafrechtlicher Grund und der kann gegen den damaligen Geschäftsführer ausgeweitet werden, wenn seine Firma nunmehr in der insolvenz ist.
dies ist keine rechtsberatung, sondern nur persönliche Meinung.
Gruß
Michael