Auto wurde während Workshop zerkratzt. Was tun?

Es wurden mehrere Autos während eines Workshops von Kindern mutwillig zerkratzt. Die Betriebshaftpflicht zahlt wegen der Mutwilligkeit nicht. Die schuldigen Kinder sind nicht zu ermitteln. Während des Worksshops hatten zwei „Freiberuflerinnen“ die Aufsicht.
Wen und wie kann man haftbar machen?
LG
Petra

Hallo!

Allgemeines Lebensrisiko,gegen das man sich ja schützen kann,Vollkaskoversicherung eben.

MfG
duck313

Trotzdem würde ich mir genau angucken, unter welchem Stern, vertraglich gesehen, die Freiberuflerinnen und deren Anführungszeichen geboren wurden. Wer sie womit beauftragt hat.

Die Betriebshaftpflicht zahlt wegen der Mutwilligkeit nicht.

Das die Betriebhaftpflicht nicht zahlt ist klar, die Begründung allerdings erstaunlich.

Die schuldigen Kinder sind nicht zu ermitteln.

Woher weiß man denn dann, dass es Kinder wahren ?

Wen und wie kann man haftbar machen?

Die Aufpasserinnen wird man kaum haftbar machen können. Der juristische Nachweis ihrer Vernatwortlichkeit wäre wohl kaum zu erbringen.