Hallo Zusammen,
hat jemand schonmal erfahrungen gemacht,dass ein Hund die Autotür zerkratzt?
Was macht man da im Schadensfall, sollte man was beachten wobei die Hunde-Haftpflichtversicherung nicht zahlt?? (Teilschuld weil der Hund an der Leine war bzw. eben nicht, o.Ä.)
Liebe Grüße
Rebecca
hat jemand schonmal erfahrungen gemacht,dass ein Hund die Autotür zerkratzt?
Ja, mehrfach
Was macht man da im Schadensfall,
zahlen
sollte man was beachten wobei die Hunde-Haftpflichtversicherung nicht zahlt?? (Teilschuld weil der Hund an der Leine war bzw. eben nicht, o.Ä.)
unverständlich, denn versicherungsrechtlich gibt es keinen Leinenzwang. Wenn der Hund aber angeleint war und trotzdem die Tür zerkratzte, verstehe ich nicht, warum der Halter das zugelassen hat.
Iru
Was macht man da im Schadensfall,
Beim Hundebesitzer Ansprüche anmelden. Er haftet für alles, was der Hund anstellt, auch wenn er als Besitzer nichts dafür kann.
sollte man was beachten
wobei die Hunde-Haftpflichtversicherung nicht zahlt??
Nichts, die Versicherung kann dem Geschädigten egal sein, der Hundebesitzer haftet, egal wie er versichert ist oder was seine Versicherung haben möchte.
das man zahlen sollte ist schon klar, es geht um die Versicherung, wie man da weitervorgeht…
Der Hund war nicht angeleint,aber wieso sollte das nicht passieren, wenn der Hund angeleint ist??? Die Frage war ja, ob man bei der Versicherung was beachten sollte, oder ob sie in jedem Fall voll zahlt…
Hatte vergessen zu erwähnen, dass mich die weitere Vorgehensweise als Verursacher interessiert…
Das der Schaden beglichen wird versteht sich von selbst, es geht jetzt nur darum, ob die Versicherung zahlt (wann zahlt sie voll und wann nur einen Teil) und wie man weiter vorgeht. Erst reparieren lassen oder erst der Versicherung melden, oder erst einen Preis einholen was die Reparatur kosten würde?
Nur mal zur Klarstellung: Fragt du aus Sicht des Geschädigten oder des Schädigers?
Das der Schaden beglichen wird versteht sich von selbst, es
geht jetzt nur darum, ob die Versicherung zahlt (wann zahlt
sie voll und wann nur einen Teil)
Welche Versicherung ? Hundehalterhaftplficht ? Die sollte den Schaden eigentlich übernehmen.
Erst reparieren lassen
Auf keinen Fall ! Die Versicherung muß grundsätzlich den Schaden prüfen können.
oder erst der Versicherung melden, oder
erst einen Preis einholen was die Reparatur kosten würde?
Schaden der Versicherung melden, am besten mit einem Kostenvoranschlag, und um Reparaturfreigabe bitten. Dann alles der Versicherung überlassen.