vor ca. vier Wochen habe ich meine neue Neubau-Mietswohnung bezogen. Dort habe ich einen großzügigen Garagenparkplatz.
Auf der linken Seite ist eine Betonmauer aus der eine ca. 5cm lange Schraube raussteht. Da die Betonmauer grau, und die Schraube ebenfalls grau ist, fiel diese beim blosen hinsehen nicht sonderlich auf. Leider ist sie in Stoßfängerhöhe und genau an der Stelle, an der man, einparkbedingt, am nächsten an die Mauer ranfahren muß. Jedenfalls habe ich mir eine böse Schramme in mein nagelneues Auto gefahren.
Kann ich den Vermieter, auch Eigentümer und Bauherr dieses Hauses, dafür haftbar machen. Wie verhalte ich mich hier am geschicktesten?
Verschuldensunabhängige Garantiehaftung
Das dürfte eine Situation des § 538 Abs. 1 1. Alt. BGB sein („Ist ein Mangel der in § 537 BGB bezeichneten Art [Mangel, der die Tauglichkeit der gemieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert] bei dem Abschluß des Vertrages vorhanden … so kann der Mieter … Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen“), eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für einen anfänglichen Mangel.
AUFPASSEN: Damit allein hast Du noch nicht gewonnen. Die „unsichtbare“ Schraube ist der Mangel. Schadenersatz wegen Nichterfüllung wäre z.B. die (höhere) Miete für eine andere Garage, wenn sich die Schraube nicht entfernen ließe. Ob der Schadenersatz wegen Nichterfüllung auch den sog. Mangelfolgeschaden (das zerkratzte Auto) umfaßt, ist umstritten; die herrschende Meinung sagt: Ja.
Also: Meines Erachtens bekommst Du den Schaden am Auto bezahlt. Geh zu einem Anwalt, er soll den Schadenersatzanspruch geltend machen.