Hallo liebe Community,
angenommen Person A hat einen Kaufvertrag für ein Auto abgeschlossen und auch der Finanzierungsvertrag mit der Bank läuft auf Person A, Person B jedoch hat den Großteil des Autos abbezahlt, u.a. die monatlichen Raten (per Lastschrift) und auch die Schlussrate. Außerdem läuft die Lastschrift für die Versicherung sowie für die Steuer auf Person B. Jedoch wurde der Fahrzeugbrief von der Bank natürlich zu Person A geschickt nach Ende der Finanzierung. Person A hat das Auto nie selbst gefahren, sondern nur Person B.
Nun möchte Person B das Auto gerne verkaufen, braucht dafür aber den Brief sowie eine Vollmacht von Person A. Person A weigert sich jedoch und möchte das Auto nun selbst übernehmen. Hat Person B hier eine Chance, sein Geld wiederzusehen? Person B hat schließlich etwa 80% des gesamten Autopreises abbezahlt.
Viele Grüße und besten Dank
Kart
Hallo!
Was war denn der Grund das A als Käufer und Kreditnehmer auftrat ?
Was hatten A und B bezüglich des Autos abgesprochen ?
fragt sich
duck313
obwohl er es natürlich schon ahnt, was da gelaufen ist.
Nehmen wir mal an Person B war zum Zeitpunkt des Kaufes nicht berufstätig sondern Student und hat aber das Auto gebraucht. Person A hat deshalb den Kaufvertrag unterschrieben, da B keine Finanzierung über die Bank bekommen hätte (aufgrund von damals fehlendem monatlichen Einkommen). Trotzdem hat Person B nach 2 Jahren die Raten übernommen, es sie berufstätig wurde (und außerdem die Anzahlung und Schlussrate bezahlt).
VG
Kart
Hallo Kart,
ich nehme an, dass es keine schriftliche Vereinbarung gibt. Das ist auch nicht notwendig, doch kann es im Zweifel schwierig sein, die übereinkommende Willenserklärung beider zum damaligen Zeitpunkt zu rekonstruieren. Davon, diese auch belegen zu können, will ich garnicht reden.
Rein pragmatisch wäre es gut, herauszufinden, ob A sich nicht mehr an die Abmachung erinnern will, ob A von einer anderen Vereinbarung ausging oder ob sich bei B vielleicht im Laufe der Zeit eine andere Einstellung eingeschlichen hat.
Zudem sollte bereits grob überschlagen werden, wie hoch im Falle der weiteren Nutzung durch A ein finanzieller Ausgleich für B angemessen wäre. Wenn die Laufzeit z.B. 6 Jahre war, so gäbe es einige Modelle, bei denen der Restwert in etwa dem von A eingebrachten 20% + Zinsen entspräche (also 0€ Abstand gerecht wären)
Gruß
achim
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Hallo,
man könnte annehmen, das eine schriftliche vorherige Vereinbarung, die nicht hätte länger sein müssen als dein jetziges Posting, das jetzige Problem hätte gar nicht erst aufkommen lassen.
Man wundert sich, wie wenig Schriftliches so manche machen.
Es gilt doch wie immer das sog. „Schweinehundprinzip“.
Gruß:
Manni
Es gibt in diesem Fall keine schriftliche Vereinbarung, da es sich bei Person A und Person B um Familienangehörige handelt und keiner daran dachte, dass es zu Streitigkeiten kommen könnte, die mit dem Auto aber nicht in Zusammenhang stehen…
Das Auto läuft also in allen Papieren auf A, den allergrößten Teil hat jedoch B abbezahlt. Nun verweigert A dem B den Verkauf des Autos und verlangt die Herausgabe. Was kann B hier tun?
Es lässt sich über Kontoauszüge nachweisen, welchen Teil B bezahlt hat. Muss hier zwingend ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Viele Grüße!
Kart