Zwangsverschrottung - Autos die abgemeldet auf der Straße stehen
Was passiert mit einem Auto, daß ohne Nummernschild irgendwo abgestellt ist?
Ich gehe davon aus, daß es abgeschleppt wird und über die Fahrgestellnummer der Halter ermittelt wird, der dann die Kosten und die Strafe zu tragen hat.
Ist das tatsächlich so? Bitte keine Mutmaßungen sondern nur Antworten von den jenigen, die das wirklich wissen.
Wer muß eigentlich für die Kosten aufkommen - der jenige, der das Auto abgestellt hat oder der Halter?
Wie ist das wenn ein Halter ein Auto beim Bekannten oder in einer Werkstatt oder so abstellt, die Nummernschilder mitnimmt, weil er angeblich abmelden möchte und dann sich nie wieder meldet und auch nicht erreichbar ist. Wenn nun der Bekannte, die Werkstatt das Auto auf die Straße stellt, weil er das Auto ja weder verkaufen, noch verschrotten kann (ohne Papiere) - was passiert dann? Ist dann der jenige dran oder der Halter?
Was für Möglichkeiten gibt es denn für diesen Bekannten ohne sich strafbar zu machen?
Danke
Hallo,
Was passiert mit einem Auto, daß ohne Nummernschild irgendwo
abgestellt ist?
ist es auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund abgestellt? Danach richten sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften.
Ich gehe davon aus, daß es abgeschleppt wird und über die
Fahrgestellnummer der Halter ermittelt wird, der dann die
Kosten und die Strafe zu tragen hat.
Die Kosten wird der Halter tragen, ob er auch eine Strafe zahlen muss, wird sich aus den Ermittlungen ergeben. Aber… siehe oben
Wer muß eigentlich für die Kosten aufkommen - der jenige, der
das Auto abgestellt hat oder der Halter?
Auch das werden die Ermittlungen ergeben. Im Zweifelsfalle aber der Eigentümer (und das kann der Halter sein, muss aber nicht).
Wie ist das wenn ein Halter ein Auto beim Bekannten oder in
einer Werkstatt oder so abstellt, die Nummernschilder
mitnimmt, weil er angeblich abmelden möchte und dann sich nie
wieder meldet und auch nicht erreichbar ist. Wenn nun der
Bekannte, die Werkstatt das Auto auf die Straße stellt, weil
er das Auto ja weder verkaufen, noch verschrotten kann (ohne
Papiere) - was passiert dann? Ist dann der jenige dran oder
der Halter?
Der Bekannte oder die Werkstatt. Man darf ein Auto nicht einfach so auf der Straße entsorgen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Was für Möglichkeiten gibt es denn für diesen Bekannten ohne
sich strafbar zu machen?
Es durch ein Verschrottungsunternehmen verschrotten zu lassen. Sollte der Fahrzeugbrief (für die Spitzfindigen „Zulassungsbescheinigung Teil II“)unauffindbar sein, eine Erklärung beim StVA abgeben.
Danke
Bitte
Iru
Was passiert mit einem Auto, daß ohne Nummernschild irgendwo
abgestellt ist?
Es wird entfernt und in einem sicheren Terrain abgestellt.
Ich gehe davon aus, daß es abgeschleppt wird und über die
Fahrgestellnummer der Halter ermittelt wird, der dann die
Kosten und die Strafe zu tragen hat.
Ja.
Ist das tatsächlich so? Bitte keine Mutmaßungen sondern nur
Antworten von den jenigen, die das wirklich wissen.
Ja, so ist es.
Wer muß eigentlich für die Kosten aufkommen - der jenige, der
das Auto abgestellt hat oder der Halter?
Der Halter.
Wie ist das wenn ein Halter ein Auto beim Bekannten oder in
einer Werkstatt oder so abstellt, …
Auf Privatgelände gilt privates Recht, da kann man auch Autos abstellen.
… die Nummernschilder mitnimmt, weil er angeblich abmelden möchte und dann sich nie wieder meldet und auch nicht erreichbar ist. Wenn nun der Bekannte, die Werkstatt das Auto auf die Straße stellt, weil er das Auto ja weder verkaufen, noch verschrotten kann (ohne) Papiere) - was passiert dann? Ist dann der jenige dran oder der Halter?
Es ist immer noch der letzte Halter verantwortlich, denn man kann heute kein Auto mehr ohne Verwertungsnachweis mit Vorlage bei der Zulassungsstelle „loswerden“.
Was für Möglichkeiten gibt es denn für diesen Bekannten ohne
sich strafbar zu machen?
Warum hat er sich strafbar gemacht? Sowas kann nur eine Ordnungswidrigkeit sein wenn man den Wagen sofort nach Aufforderung wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt.
Gruß
T.
Hallo,
was ist aber, wenn der Halter nicht erreichbar ist und somit der Halter nicht weiß, daß jemand anderes das Fahrzeug auf einen öffentlichen Parkplatz oder auf der Straße abstellt?
Der Halter hat das Fahrzeug jemand anderes übergeben, weil Schlüssel übergeben wurde und ist dann nicht mehr erreichbar.
Wenn nun der andere ein Fahrzeug, daß nicht zugelassen ist bzw. das keine Nummernschild hat, in den öffentlichen Verkehr bringt, ist dann nicht derjenige anstelle des Halters dran? Immer davon ausgegange, daß der Halter dies dann sagen würde, sollte dieser ermittelt werden.
Gruß
Hallo,
Was passiert mit einem Auto, daß ohne Nummernschild irgendwo
abgestellt ist?
ist es auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund abgestellt?
Danach richten sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften.
Wenn es auf einen öffentlichem Grund steht!
Ich gehe davon aus, daß es abgeschleppt wird und über die
Fahrgestellnummer der Halter ermittelt wird, der dann die
Kosten und die Strafe zu tragen hat.
Die Kosten wird der Halter tragen, ob er auch eine Strafe
zahlen muss, wird sich aus den Ermittlungen ergeben. Aber…
siehe oben
Wer muß eigentlich für die Kosten aufkommen - der jenige, der
das Auto abgestellt hat oder der Halter?
Auch das werden die Ermittlungen ergeben. Im Zweifelsfalle
aber der Eigentümer (und das kann der Halter sein, muss aber
nicht).
Wie ist das wenn ein Halter ein Auto beim Bekannten oder in
einer Werkstatt oder so abstellt, die Nummernschilder
mitnimmt, weil er angeblich abmelden möchte und dann sich nie
wieder meldet und auch nicht erreichbar ist. Wenn nun der
Bekannte, die Werkstatt das Auto auf die Straße stellt, weil
er das Auto ja weder verkaufen, noch verschrotten kann (ohne
Papiere) - was passiert dann? Ist dann der jenige dran oder
der Halter?
Der Bekannte oder die Werkstatt. Man darf ein Auto nicht
einfach so auf der Straße entsorgen, unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen.
Was für Möglichkeiten gibt es denn für diesen Bekannten ohne
sich strafbar zu machen?
Es durch ein Verschrottungsunternehmen verschrotten zu lassen.
Sollte der Fahrzeugbrief (für die Spitzfindigen
„Zulassungsbescheinigung Teil II“)unauffindbar sein, eine
Erklärung beim StVA abgeben.
Wenn jedoch kein Brief vorhanden ist bzw. der Halter sich nicht mehr meldet, nicht erreichbar ist und auch die Wohnadresse unbekannt ist, da verzogen, dann kann das Auto nicht verschrottet werden. Was macht dann der Bekannte oder die Werkstatt? Diese kann ja nicht das Auto die nächsten Jahre behalten.
Oder sagen wir es andersrum, wenn der Halter anstatt einer Verschrottung das Fahrzeug einfach in einer Werkstatt abgibt mit der Angabe nach Motor zu schauen, nimmt die Nummernschilder mit, um es ab zu melden, sichert zu, daß je nachdem was der Motor hat, entweder den Auftrag zur Reparatur erteilt oder Fahrzeug abholt. Nachdem dann die Werkstatt sagt, daß der Motor kaputt ist und sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Der Halter holt dann aber sein Fahrzeug nicht mehr ab und bringt auch den Brief nicht mehr. Was kann dann eine Werkstatt machen?
Was passiert, wenn die Werkstatt den Halter anzeigt, gibt es dann eine Möglichkeit der Verschrottung ohne Brief?
Danke
Der Halter holt dann aber sein Fahrzeug nicht mehr ab
und bringt auch den Brief nicht mehr. Was kann dann eine
Werkstatt machen?
Hi,
eine Werkstatt sollte in den AGB rein geschrieben haben, dass es eine Standgebühr gibt. Die sollte so hoch sein das es sich lohnt das Fahrzeug möglichst schnell vom Hof verschwinden zu lassen. 
Würde mal bei anderen Werkstätten nach der Höhe der Standgebühren fragen.
Was passiert, wenn die Werkstatt den Halter anzeigt, gibt es
dann eine Möglichkeit der Verschrottung ohne Brief?
Es ist Sache des Eigentümers was mit seinem Eigentum geschieht.
Q-Gruß
Hallo,
Wenn es auf einen öffentlichem Grund steht!
Dann ist zunächst der Eigentümer dafür verantwortlich, wenn er sich aber nicht blicken lässt, dann wird die öffentliche Verwaltung tätig und lässt sich die Kosten vom Eigentümer erstatten.
Wenn jedoch kein Brief vorhanden ist bzw. der Halter sich
nicht mehr meldet, nicht erreichbar ist und auch die
Wohnadresse unbekannt ist, da verzogen, dann kann das Auto
nicht verschrottet werden.
Das interessiert die Verwaltung in Hinblick auf die Verschrottung wenig bis garnicht.
Oder sagen wir es andersrum, wenn der Halter anstatt einer
Verschrottung das Fahrzeug einfach in einer Werkstatt abgibt
mit der Angabe nach Motor zu schauen, nimmt die
Nummernschilder mit, um es ab zu melden, sichert zu, daß je
nachdem was der Motor hat, entweder den Auftrag zur Reparatur
erteilt oder Fahrzeug abholt. Nachdem dann die Werkstatt sagt,
daß der Motor kaputt ist und sich eine Reparatur nicht mehr
lohnt. Der Halter holt dann aber sein Fahrzeug nicht mehr ab
und bringt auch den Brief nicht mehr. Was kann dann eine
Werkstatt machen?
dann kann die Werkstatt Strafanzeige gegen den Autoabsteller wegen Betrug erstatten. Nebenher kann man, wenn man ein Fahrzeug einfach so abstellt mit dem Willen, es dort untergehen zu lassen, schnell mit einem Bein im StGB (ab § 324) und mit dem anderen auf einer Bananschale stehen.
Was passiert, wenn die Werkstatt den Halter anzeigt, gibt es
dann eine Möglichkeit der Verschrottung ohne Brief?
Ja. Ich würde einfach mal zum StVA gehen und dort die Situation schildern.
Danke
Bitte
Iru
Hallo,
Wie ist das wenn ein Halter ein Auto beim Bekannten oder in
einer Werkstatt oder so abstellt, …
Auf Privatgelände gilt privates Recht, da kann man auch Autos
abstellen.
aber so wie ich es verstehe, ist das Auto Abfall, und da ist die Lagerung bzw. Entsorgung auch auf Privatgrund u.U. strafbar.
Die Enstorgung von Altfahrzeugen wird aber durch die AltfahrzeugV vereinfacht.
Was für Möglichkeiten gibt es denn für diesen Bekannten ohne
sich strafbar zu machen?
Warum hat er sich strafbar gemacht? Sowas kann nur eine
Ordnungswidrigkeit sein wenn man den Wagen sofort nach
Aufforderung wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum
entfernt.
stimmt, wenn man mal den Tatbestand des Betruges und den einer Straftat gegen die Umwelt (StGB 29. Abschnitt, Autos sind gefährlicher Abfall) außer Acht lässt.
Gruss
Iru