Eine Autofahrerin hat ihre Versicherung/Haftpflicht zum 1.1.2010 gewechselt. Beitrag für Januar ist noch nicht abgebucht. Laut Auskunft der neuen Versicherung hat die Fahrerin eine Nachversicherung der vorigen Versicherung, falls was passiert. Die Fahrerin ist verunsichert und traut sich nicht, das Auto zu nutzen.
Eine Autofahrerin hat ihre Versicherung/Haftpflicht zum
1.1.2010 gewechselt. Beitrag für Januar ist noch nicht
abgebucht.
Aber wohl ein Versicherungsschein erstellt, oder mindestens der Zulassungstelle eine Versicherungsbestätigung zum 01.01.10 übermittelt?
Laut Auskunft der neuen Versicherung hat die
Fahrerin eine Nachversicherung der vorigen Versicherung, falls
was passiert.
Das ist absoluter Quatsch!..klingt ein bisschen, wie wenn die Versichereung beim Kaminfeger abgeschlossen wurde. (Nichts gegen das ehrbare Handwerk des Schornsteinfegers)
Die Fahrerin ist verunsichert und traut sich
nicht, das Auto zu nutzen.
Dann soll sie sich von der Agentur des VR vor Ort bestätigen lassen, dass eine EVB übermittelt wurde.
Hallo,
das ist bedingt richtig, mglw. wurde nur ein falscher Begriff verwendet…
Laut Auskunft der neuen Versicherung hat die
Fahrerin eine Nachversicherung der vorigen Versicherung
Es besteht (nur) eine „Nachhaftung“ des Vorversicherers. Diese dient aber dem Schutz eines potentiellen Unfallgeschädigten (= Verkehrsopfers). Alle Aufwände, die aus einem Schaden nach Vertragsbeendigung entstehen, holt sich der VR aber in unbegrenzter Höhe zurück. Im Moment sollte also kein Fußgänger uberfahren werden…
Und von diesem neuen VR würde ich mich schnell wieder trennen, da dort offensichtlich Ahnungslosigkeit vorherrscht.Aber vielleicht ist er ja 2,30 EUR pro Monat billiger
Grüße, M