Hallo,
in einer Tiefgarage wurde durch Betätigung der Hebebühne am oberen Fahrzeug die Antenne abgebrochen. Das Fahrzeug hatte die richtigen Höhenmaße, allerdings war die Antenne zu „hoch“. Wer muss nun für den Schaden aufkommen. Das Fahrzeug wurde vorwärts eingeparkt und man hätte den Hebevorgang auch unterbrechen können.
Vielen Dank für eine Antwort!
in einer Tiefgarage wurde durch Betätigung der Hebebühne am
oberen Fahrzeug die Antenne abgebrochen. Das Fahrzeug hatte
die richtigen Höhenmaße, allerdings war die Antenne zu „hoch“.
Ich bin zwar jetzt kein Experte, aber ich würde mal raten, dass die Antenne Teil des Autos ist, somit zu den Maßen gehört und der Besitzer selber schuld ist, wenn sein Auto somit zu hoch ist. Er kann ja auch nicht mit Fahrrädern auf dem Dachträger in einen niedrigen Tunnel fahren und dann sagen „Das Auto hätte die richtigen Maße gehabt, nur die Fahrräder waren zu hoch.“ 
lG Shir Khan