Autoaufbruch und Teilkasko?

Kleinigkeiten wurden aus dem Auto entwendet.Habe Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
Die hintere Seitenscheibe wurde kaputt gemacht und eine Tüte mitsamt Inhalt gestohlen.
Was zahlt die Versicherung?

Danke!

Grüße
Caro

Hallo Carolin
ert aml nichts… bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 Euro.
Anschlißend die Kosten für die Scheibe (also abzüglich 150 Euro). Den Inhalt der Tüte musst Du selbst tragen: er ist vertragswidrig auf den Sitzen gelegen. Wäre die Tüte im Kofferraum eingeschlossen gewesen, hätte die Versicherung aus den Wert ersetzt. Allerdings muss das alles von der Polizei aufgenommen worden sein. Sonst kommt´s auf die Freundlichkeit des Sachbearbeiters an.
Grüße
Raimund

Korrektur!
hallo Jesch,
für die Tüte zahlt niemand.
Wertsache, die offen im auto liegen, sind von der Erstattung ausgenommen.
sind es sogar wertvolle Gegenstände (Fotoappaerate, Computer…)
kann man sogar Probleme mit dem ersatz für die Scheiben und sonstigen Einbruchsschäden bekommen: es wird Dir evtl. vorgeworfen, dass Du zum Einbruch animiert hast.

Grüße
Raimund

Glaub ich nicht!
Hi Raimnund!
Gut, für die Tüte selbst vielleicht nicht! :smile: Aber für den Inhalt sicherlich! Eine Tüte selbst lädt noch nicht zum Diebstahl ein - und den Inhalt kann man durch die Tüte ja nun nicht sehen! Ein Regenschirm z.B. der offen auf der Rücksitzbank liegt wird z.B. in jedem Fall entschädigt. Anders ist es sicherlich wenn ein Laptop direkt auf der Rücksitzbank liegt - aber so hörte sich das nach der Beschreibung nicht an. Wenn in der Tüte z.B. Kleidung, Bücher, etc. waren, und die eigene Versicherung dies nicht zahlt, dann würd ich mich schon fragen, ob ich richtig versichert bin.

Also ich hab da in jedem Fall andere Erfahrungen gemacht!

Gruß
Jesch

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Nochmal ein hallo :smile:

Den Inhalt der Tüte musst Du selbst tragen: er ist vertragswidrig auf den Sitzen gelegen.

Wo steht das denn? Eventuell kann über die Aussenversicherung entschädigt werden. Deshalb ja auch meine Frage nach dem Standort des Wagens! Auch über die Klausel ist das meines Wissens nach irrelevant. Es sei denn es ist wirklich eine Einladung zum Diebstahl - aber wegen einer einfachen Tüte fänd ich das schon merkwürdig…

Gruß
Jesch

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Hallo ihr beide,

wenn keine Außenversicherung oder Extraklausel in der Hausrat greift, dann wäre max. Schutz über Teileliste des Kfz möglich. Da der Tüteninhalt aber sicher nicht Bestandteil der Tütenliste sein wird, wird es nix geben.

Gruß
Marco