Bei Geschwindigkeitsfragen hört man ja oft: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt soweit nicht anders beschildert 50km/h außer auf Autobahnen . Nun stellt sich mir aber die Frage, ob es überhaupt Autobahnen gibt, die wirklich durch eine geschlossene Ortschaft führen- oder anders formuliert: Autobahnen, an denen ein Ortsschild steht. Da ich sowas noch nie gesehen habe und es meines Erachtens auch keinen Sinn ergibt halte ich diese Ausnahmeregelung für Autobahnen für überflüssig! Was meint ihr dazu?
Es geht mir hierbei wirklich um die Bürokratische formulierung!!! Dass die A7 z.B. durch das Stadtgebiet von Hamburg früht, weiß ich! Aber steht da ein Ortsschild? Befindet man sich also bei überhöhter Geschwindigkeit innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft?
Nun stellt sich mir aber die
Frage, ob es überhaupt Autobahnen gibt, die wirklich durch
eine geschlossene Ortschaft führen- oder anders formuliert:
Autobahnen, an denen ein Ortsschild steht.
Alle „Stadtautobahnen“, die ich kenne haben Ortsschilder, die so aufgestellt sind, daß man sich auf der Autobahn außerhalb der Ortschaft befindet. Das hat wahrscheinlich z.B. auch was damit zu tun, daß die Baulast ganz anders ist und es für LKW eine Maut gibt.
Das Problem ist aber ein anderes: eine Ortschaft ist nicht notwendig durch das Schild begrenzt sondern auch schon durch eine geschlossene Bebauung (frag mich nicht, wo das steht, das kann hoffentlich einer der Rechtsgelehrten beantworten). Wenn also die Ortschaft mit der Zeit gewachsen ist, aber das Schild nicht versetzt wurde, berechtigt das noch lange nicht zum rasen.
Das Problem ist aber ein anderes: eine Ortschaft ist nicht
notwendig durch das Schild begrenzt sondern auch schon durch
eine geschlossene Bebauung (frag mich nicht, wo das steht, das
kann hoffentlich einer der Rechtsgelehrten beantworten). Wenn
also die Ortschaft mit der Zeit gewachsen ist, aber das Schild
nicht versetzt wurde, berechtigt das noch lange nicht zum
rasen.
Das hatte ich bisher etwas anders verstanden (vielleicht hab ich aber auch nur dich falsch veratanden).
Die geschlosseen Bebauung kenn ich nur als gerichtliches Argument gegen die Ausrede, man hätte das Ortsschild übersehen, aber nicht als straßenverkehrsrechtliche Verlängerung des innerörtlichen Bereichs.
die 50 innerhalb von Ortschaften gelten ja nur insoweit, wie Schilder nicht andere Geschwindigkeiten erlauben.
Viele mehrspurige Bundesstraßen führen durch Ortschaften, die durch ein Ortsschild angezeigt werden. Dennoch stehen am Straßenrand Schilder mit 70, 80, 100 usw.
Auf der A81 die Böblingen und Sindelfingen durchschneidet handelt es sich sicher um eine Ortsdurchfahrt. Es ist aber durch Schilder ein Limit von 100 geregelt.