Autobahn Lastwagen überholen

Hallo zusammen,

ich glaub, ich hab zu ungeschickt gegoogelt, denn gefunden hab ich nix.

Also, stellen wir uns folgende Situation vor - dabei haben wir prinzipiell mal keine kritischen Wetterbedingungen und auch ideale Autofahrer (die Ausnahme kommt dann gleich) und eine zweispurige, gerade Autobahn in Deutschland ohne weiteres Tempolimit.

Nun düst auf der rechten Spur unser idealer Lastwagen brav mit seinen 80 km/h vor sich hin. Und weil die 5 anderen Autos ebenfalls ideale Autofahrer sind, fahren die ebenfalls alle rechts und mit dem geforderten Sicherheitsabstand auf der rechten Spur. Nun kommt’s dahin, dass die Autokolonne (die sagen wir mal mit einheitlichen 120 km/h unterwegs sei) den LKW überholen möchte.

So, aus Fahrschulzeiten erinnere ich mich vage daran (konnte das aber aus eingangs erwähnten Gründen nicht nachlesen), dass die das bitteschön schön der Reihe nach tun sollen. Also erst Auto_1, das direkt hinter dem LKW fährt, dann Auto_2 und-so-weiter. Und nun wäre meine erste Frage - hat das Auto_1 damit eine Art von „Vorfahrt“?

Und wie schaut das aus, wenn das Auto_4 findet, dass er jetzt die ganze „Kolonne“ also die Autos 3 bis 1 samt LKW sozusagen in einem Rutsch überholen will? Wir gehen - wie gesagt von idealen Autofahrern aus - und Auto_1 würde seine Absicht, den LKW überholen zu wollen brav durch rechtzeitiges Blinken ankündigen.

Darf Auto_4 dann an der Kolonne vorbei fahren, obwohl doch Auto_1 (unter Umständen) Vorfahrt hat und diese auch gerne nutzen würde, nur vielleicht (und hier haben wir den nicht-idealen Fahrer *g*) einen Moment zu lange zögert.

Und angenommen unsere Fahrer von Auto_1 und 4 seien nicht ideal. Auto_1 schnappt sich seine (vermeintliche) Vorfahrt und Auto_4 drämmert beherzt von hinten bzw. seitlich drauf. Wie schaut’s dann aus? Eigentlich hätte ja Auto_4 da gar nicht sein dürfen (wie gesagt, bei genau dieser Vorgeschichte, die auch im Falle eines Gerichtsverfahrens genau so rekonstruiert werden könnte) - aber ne Vorfahrt einfach so nehmen (selbst wenn man sie denn hätte) kommt ja auch nicht so gut, wenn man dabei jemanden über den Haufen fährt.

Wie schaut das denn rechtlich aus?

*wink*

Petzi

Hallo,

So, aus Fahrschulzeiten erinnere ich mich vage daran (konnte
das aber aus eingangs erwähnten Gründen nicht nachlesen), dass
die das bitteschön schön der Reihe nach tun sollen.

In der STVO steht dazu nichts

Wie schaut das denn rechtlich aus?

Wenn es rechtlich vorgeschrieben wäre, dass immer der erste anfängt zu überholen, müsste man unter Umständen kilometerweit jemandem hinterher fahren, der sich seinerseits nicht traut zu überholen. Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein :smile:

*wink*

Petzi

wink zurück
kl

hallo, es gibt keine rangordnung bei dem überholen.
der jenige, der zuerst ordnungsgemäß auf die linke spur gewexelt hat, darf dann wie er will überholen. alle anderen dürfen erst ausscheren, wenn eine gefährdung anderer autofahrer ausgeschlossen ist § 5 abs.4 stvo
dem zufolge haftet der jenige, der trotz herrannahenden kfz ausschehrt.

hauptmann

Moin, Petzi,

So, aus Fahrschulzeiten erinnere ich mich vage daran (konnte
das aber aus eingangs erwähnten Gründen nicht nachlesen), dass
die das bitteschön schön der Reihe nach tun sollen.

der Fahrlehrer kannte wohl noch solche Begriffe wie Fairness und Barmherzigkeit, die stehen aber nirgends in der StVO, also gilt es zu schauen, ob schon einer angezogen hat und dann anzuwägen, ob man noch vor dem rausgehen kann, ohne sich und andere zu gefährden.

Vorfahrt in dem Sinne gibt es da keine, deshalb spare ich mir den Rest :smile:

Wie schaut das denn rechtlich aus?

Da zählt wohl nur der § 1 - jeder Verkehrsteilnehemr oder so ähnlich.

Gruß Ralf

allein schon für den kreativen wechsel von „chs“ zu „x“ gibt’s 'nen stern! :wink: