Autobahn untersch. Geschwindigkeiten pro Fahrspur

Hallo,

ich erzähle es mal als Beispiel:
Eine dreispurige Autobahn hat unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen pro Fahrspur, angezeigt durch eine Schilderbrücke von links nach rechts 100, 100, 60. Eine Einschränkung auf bestimmte Fahrzeugtypen gibt es nicht. Die PKWs quetschen sich auf die linken beiden 100er Spuren, während die rechte Spur mangels LKW frei bleibt. In den Schilderbrücken sind auch Kameras eingebaut, daher die Frage: Muss ich nun auch 60 Fahren wenn ich auf die rechte Spur wechsle und riskiere damit ein Knöllchen? Der Schilderlogik nach müßte das so ein. An vielen Stellen sind die 60 auf der rechten Spur auf LKW und Gespanne eingeschränkt, an dieser Stelle jedoch nicht. Es widerstrebt mir halt die rechte, freie Spur ungenutzt zu lassen, aber ich möchte deshalb auch nicht mit 60 dahin schleichen.

Gruß
Dirk

Hallo,
nach meiner Rechtsauffassung gilt bei 60 rechts, wer dort faehrst darf maximal 60. Und wer 70 fahren mag, geht dafuer in die Mitte.
Auf einer bestimmten Strecke war das vor Jahren auch mal so ausgeschildert, hatte wegen des Gedraengels auf den uebrigen zwei Spuren nicht lange Bestand. Moeglicherweise ist der Fahrbahnzustand rechts die Ursache, kann man im Fruehjahr reparieren.
Gruss Helmut

Hallo Dirk,

das kam einmal in einer Reportage im Fernsehen von der A3 am Elzer Berg. Die 60 gelten für die ganze rechte Spur, die Damen und Herren, die die Fotos auswerten verfolgen/verwarnen dort PKWs aber nicht. Die können halt nur die Geschwindigkeit je Spur ermitteln und nicht noch nach Fahrzeugtyp einschränken.

Grüßle
Elton

Zusatzfrage: Ist dann Rechtsfahrgebot aufgehoben?
Hallo
ich habe dazu noch eine Zusatzfrage:
Wenn auf Autobahnen unterschiedliche Geschwindigkeiten pro Spur angezeigt werden, muss man dann wenn rechts frei ist auf die rechte Spur wechseln und abbremsen?
Gruß Michael

Hiho,

das ist eine ewige Diskussion bei mir auf der Arbeit. Ich (Fahrer) bin der Meinung daß das Rechtsfahrgebot nicht aufgehoben ist, denn weder in der StVO noch an der vorhandenen Beschilderung konnte ich etwas entsprechendes finden. Mein Disponent wiederum ist der Meinunh daß, aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten, das Rechtsfahrgebot automatisch aufgehoben sei. Seine Begründung finde ich allerdings mehr als fragwürdig. Und solange ich keine klare Aussage finde werde ich an solchen Stellen weiterhin das Rechtsfahrgebot beachten.

Grüßli,
Arcon

Hallo Arcon,
ich sehe das eigentlich genau so wie du. Nur wenn ich mit dem PKW auf der rechten Spur 40 fahren sollte, dann bleib ich doch lieber in der Mitte oder links.
Gruß Michael

Hallo Elton,
das mag für den Elzer Berg gelten. Das hab ich auch so ergugelt, dass da aus Kulanz die Fotos von Pkws aussortiert werden.
An anderen Stellen sollte man sich aber nicht darauf verlassen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für die rechte Spur könnte ja anderen Grund (Hindernis, Straßenschaden) haben.
Man muss wohl die äusserst rechte Spur benutzen und die dort gültige Geschwindigkeit einhalten.
Gruß Michael

Geschwindigkeiten und Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot gilt auf Autobahnen uneingeschränkt. Auch die besonderen Regelungen aufgrund von Bauarbeiten ändern daran nichts. Das Ergebnis ist im Einzelfall: ist die rechte Spur leer, muss ich dort fahren - und zwar 60 km/h.
Ich habe das allerdings noch nie erlebt, dass Wechsellichtanlagen für die rechte Spur 60 km/h angeordnet hätten, wenn weit und breit kein LKW zu sehen war.

Ich würde mich aber auch über einen Verkehrsrechtsexperten freuen.

Der Waldpoet