Autobahnähnliche Straßen

Ich habe mich letzens gefragt wie das Rechtsfahrgebot bei einer bauähnlichen Straße aussieht.

Bsp: Die Hüttentalstraße bei Siegen.
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%BCttentalstra%C3%9Fe

Auf dieser Straße ist ein Tunnel und eine Baustelle wo man nur 60km/h fahren darf.

Folgende Situation:

Man fährt auf die „Autobahn“ und man sieht das Schild, dass nur 60 km/h ist wegen der Baustelle die in ca 1,5km beginnt und man sich nach dem Reißverschlussverfahren (nach 1,5km) links einordnen muss, da die rechte Spur 3km gesperrt ist.

Darf man sich vorher schon links einordnen, auch wenn die Baustelle und die abgesperrte Fahrbahn erst in 1-2km beginnt? Gilt dort das Rechtsfahrgebot bis zum Reißverschlussverfahren?

Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei will und anschließend rechts überholt?

Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur 60km/h links fährt, muss man sich dann solange rechts fahren, bis das Reißverschlussverfahren kommt?

Bitte um Antwort. Danke im Voraus.

Ich habe mich letzens gefragt wie das Rechtsfahrgebot bei
einer bauähnlichen Straße aussieht.

* meinte Autobahnähnliche Straße…

Man fährt auf die „Autobahn“ und man sieht das Schild, dass
nur 60 km/h ist wegen der Baustelle die in ca 1,5km beginnt
und man sich nach dem Reißverschlussverfahren (nach 1,5km)
links einordnen muss, da die rechte Spur 3km gesperrt ist.

Also eindeutige Regelung:
Man benutzt die rechte Spur, wenn man nicht überholt.
Unmittelbar vor der Engstelle wird das Reißverschlussverfahren angewandt.

Darf man sich vorher schon links einordnen, auch wenn die
Baustelle und die abgesperrte Fahrbahn erst in 1-2km beginnt?

Was genau am §7, Abs.4 der StVO stört dich, dass du ihn missachten willst?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Gilt dort das Rechtsfahrgebot bis zum Reißverschlussverfahren?

Ja. Ganz wichtig: Ich kenne diese Straße nicht, nehme aber an, dass sie außerhalb geschlossener Ortschaften liegt und daher die „freie Wahl des Fahrstreifens“ nicht zulässig ist.

Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei
will und anschließend rechts überholt?

Das sollte man, wenn man geren Auto fährt oder den Führerschein beruflich beötigt, tunlichst unterlassen.
Das Fehlverhalten des einen Fahrers (Missachtung Rechtsfahrgebot) rechtfertigt nicht das Rechtsüberholen.

Ja, es gibt sie, die Ängstlichen, die schon 1km vor der Engstelle die Spur wechseln und die die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterschreiten. Ärgerlich, aber harmlos.
Ebenso gibt es auch die, die mit Vmax bis an das Hinderniss heranpreschen wollen. Ärgerlich und ganz un gar nicht harmlos.

Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur mit 60km/h
links fährt,

Wenn man bei erlaubten 60km/h genau 60km/h fährt, dann sollte man sich dessen NICHT schämen. Allerdings sollte man bedenken, dass die Anzeige „60“ auf dem ungeeichten Tacho in der Realität eher so 55km/h entsprechen. Also bitte nicht überängstlich sein.

muss man dann solange rechts fahren, bis das
Reißverschlussverfahren kommt?

Man muss IMMER rechts fahren, wenn man nicht überholt. Man muss IMMER unmittelbar bis zu Hinderniss auf der Spur bleiben.
Also JA, rechts fahren.
(Und ggf. bei normalen/guten Straßenverhältnissen so fahren, dass der Tacho knapp 65km/h zeigt, das wird in der Realität dann ziemlich genau 60 sein.)

Anordnung von vorher stehenden Schildern

Man muss IMMER rechts fahren, wenn man nicht überholt. Man
muss IMMER unmittelbar bis zu Hinderniss auf der Spur bleiben.
Also JA, rechts fahren.

Vorher stehen meist Verkehrszeichen, die einen zum Spurwechsel auffordern. Darauf ist meist ein durchgezogener Pfeil für die bestehende Spur und ein abknickender Pfeil für die endende Spur zu sehen. Dies kann man als Anordnung sehen, sich schon vor dem Hinernis einzuordnen.

Gruß
Paul

Vorher stehen meist Verkehrszeichen, die einen zum Spurwechsel
auffordern. Darauf ist meist ein durchgezogener Pfeil für die
bestehende Spur und ein abknickender Pfeil für die endende
Spur zu sehen.

Das nennt man eine Einengungstafel.

Dies kann man als Anordnung sehen, sich schon
vor dem Hinernis einzuordnen.

Das stimmt nur, wenn kein Zusatzzeichen dabei steht.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_3_65.html
(ganz unten)

Gruß
smalbop

(Man braucht sich die Bedeutung der Verkehrszeichen nicht selbst auszudenken. Man kann da alles nachlesen!)

1 Like

Man muss IMMER rechts fahren, wenn man nicht überholt. Man
muss IMMER unmittelbar bis zu Hinderniss auf der Spur bleiben.
Also JA, rechts fahren.

Vorher stehen meist Verkehrszeichen, die einen zum Spurwechsel
auffordern. Darauf ist meist ein durchgezogener Pfeil für die
bestehende Spur und ein abknickender Pfeil für die endende
Spur zu sehen.

Richtig.
Darunter befindet sich dann das Zusatzzeichen, in welcher Entfernung diese Einengung statt findet. Da Autofahrer anscheinend grundsätzlich blöd sind oder für blöd gehalten werden, steht seit einiger Zeit oft noch dabei „Reißverschluss erst in 600m“ oder ähnlich.

Dies kann man als Anordnung sehen, sich schon
vor dem Hinernis einzuordnen.

Mit dem Zusatzzeichen „Reißverschluss in…“ nicht.
Ohne dieses Zusatzeichen und ohne Entfernungangabe ordnet es an, dass hier unmittelbar der Fahrstreifen zu wechseln ist.

Hallo!

Darf man sich vorher schon links einordnen, auch wenn die
Baustelle und die abgesperrte Fahrbahn erst in 1-2km beginnt?

Dieser Unfug ist weit verbreitet, deshalb gibt es in Ö bereits Zusatztafeln, dass bis zum Hindernis BEIDE Fahrstreifen benützt werden sollen.

Gilt dort das Rechtsfahrgebot bis zum Reißverschlussverfahren?

Ja, natürlich!

Was ist, wenn man links fährt, dahinter einer ist und vorbei
will und anschließend rechts überholt?

Dann machen beide was falsch.

Wenn man ein langsamer Fahrer ist und dann auch nur 60km/h
links fährt, muss man sich dann solange rechts fahren, bis das
Reißverschlussverfahren kommt?

Ja, natürlich!

Hanna

hi,

Ohne dieses Zusatzeichen und ohne Entfernungangabe ordnet es
an, dass hier unmittelbar der Fahrstreifen zu wechseln ist.

dafür gibts doch bestimmt ne Quelle, oder?

Speziell würden mich da die Anordnungen der anderen, ähnlichen Zeichen interessieren.

grüße
lipi

Ohne dieses Zusatzeichen und ohne Entfernungangabe ordnet es
an, dass hier unmittelbar der Fahrstreifen zu wechseln ist.

dafür gibts doch bestimmt ne Quelle, oder?

Du hast meine Antwort…

Speziell würden mich da die Anordnungen der anderen, ähnlichen
Zeichen interessieren.

…mit dem Link auf die StVO noch nicht gelesen?

smalbop

namd,

doch schon.

Das es ein Hinweisschild ist welches die Einengung der Fahrbahn ankündigt war mir auch vorher klar.

Woraus sich die Anordnung zum Spurwechsel ableitet würde mich aber interessieren.

Das wäre etwa die Gleichsetzung des Zeichen Sackgasse mit einem Durchfahrtsverbot.

grüße
lipi

Hai

doch schon.

Gut. Dann zwei hilfreiche Zitate aus der von mir verlinkten Anlage 3 zur StVO:
§ 42 Absatz 2 (in der Kopfzeile der Tabelle)
§ 7 Abs. 4 (in Zeile 82.1 der Tabelle)

§ 42 II besagt: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

§ 7 IV besagt: Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

Damit (und in Verbindung mit eben jener Anlage 3) dürfte hinreichend klargestellt sein, dass 1. die Einengungstafel vor einer Einengung die Anwendung des Reißverschlussverfahrens vorschreibt, und zwar 2. in der Weise, dass erst bei der (ggfls. letzten) Einengungstafel OHNE Zusatzzeichen der Spurwechsel durchzuführen ist.

Gruß
smalbop

nabend,

§ 42 II besagt: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch
Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu
befolgen.

ist soweit klar, dazu bedarf es aber eines Gebot- bzw Verbotszeichen.
In der von dir Verlinkten seite ist kein Ge- oder Verbot zu dem Zeichem, um welches es hier geht, aufgelistet.

Sollte der Gedanke in die Richtung gehen, alle Zeichen sind Ge- oder Verbote müsste man dann an jeder Autobahnausfahrt abfahren, weil es so dran steht?

Die Textpassage, dass das Rechtsfahrgebot vom Zeichen 531 aufgehoben wird, wäre dazu hilfreich.

§ 7 IV besagt: Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für
eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens
nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am
Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den
benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß
sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung
jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden
Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können
(Reißverschlußverfahren).

genau: unmittelbar vor Beginn der Verengung

Damit (und in Verbindung mit eben jener Anlage 3) dürfte
hinreichend klargestellt sein, dass 1. die Einengungstafel vor
einer Einengung die Anwendung des Reißverschlussverfahrens
vorschreibt, und zwar 2. in der Weise, dass erst bei der
(ggfls. letzten) Einengungstafel OHNE Zusatzzeichen der
Spurwechsel durchzuführen ist.

nicht im geringsten, da die Fahrspur weiterhin befahrbar, nicht gesperrt ist und das vorzeitige einordnen nicht angeordnet wurde.

Zeichen 541 hebt demzufolge das Rechtsfahrgebot auch auf?

Zum Vergleich wäre hier Zeichen 223.3 angebracht. Dieses ist die Aufforderung den Seitenstreifen zu Räumen und ist auch so in Anlage 2 festgehalten.
Verkehrslenkungstafeln können Ge- und Verbotszeichen enthalten, aber wenn sie dies nicht zun?!

Gutes Beispiel wäre auch Zeichen 501. Das Schild alleine kann unmöglich den Straßenverlauf vorschreiben.
Ohne die örtlichen Gegebenheiten ist dieses Schild völlig nutzlos, ebenso wie das Reißverschlussverfahren ohne Fahrbahnverengung.

Diese interpretierten Gebote/Verbote aller Verkehrslenkungstafeln wären absurd.

grüße
lipi

Hai

§ 42 II besagt: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch
Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu
befolgen.

ist soweit klar, dazu bedarf es aber eines Gebot- bzw
Verbotszeichen.

Nein, § 42 behandelt ausdrücklich Richt zeichen.

In der von dir Verlinkten seite ist kein Ge- oder Verbot zu
dem Zeichem, um welches es hier geht, aufgelistet.

Das Richtzeichen „Einengungstafel“ ordnet die Anwendung des Reißverschlussverfahrens nach § 7 IV StVO an. Dies ist sehr wohl ein Gebot.

Sollte der Gedanke in die Richtung gehen, alle Zeichen sind
Ge- oder Verbote müsste man dann an jeder Autobahnausfahrt
abfahren, weil es so dran steht?

Es steht in der Tabelle doch bei jedem einzelnen Zeichen, was es besagt. Im Fall Ze 333: „Auf Kraftfahrstraßen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen weist das entsprechende Zeichen mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf die Ausfahrt hin. Das Zeichen kann auch auf weißem Grund ausgeführt sein.“

Die Textpassage, dass das Rechtsfahrgebot vom Zeichen 531
aufgehoben wird, wäre dazu hilfreich.

Das Rechtsfahrgebot wird von Zeichen 531 nicht aufgehoben, von daher gibt es keine Textpassage dazu.

§ 7 IV besagt: Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für
eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens
nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am
Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den
benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß
sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung
jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden
Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können
(Reißverschlußverfahren).

genau: unmittelbar vor Beginn der Verengung

genau

Damit (und in Verbindung mit eben jener Anlage 3) dürfte
hinreichend klargestellt sein, dass 1. die Einengungstafel vor
einer Einengung die Anwendung des Reißverschlussverfahrens
vorschreibt, und zwar 2. in der Weise, dass erst bei der
(ggfls. letzten) Einengungstafel OHNE Zusatzzeichen der
Spurwechsel durchzuführen ist.

nicht im geringsten, da die Fahrspur weiterhin befahrbar,
nicht gesperrt ist und das vorzeitige einordnen nicht
angeordnet wurde.

Du verstehst mich miss. Wir meinen exakt dasselbe, jedenfalls nach dem was du hier schreibst.

Zeichen 541 hebt demzufolge das Rechtsfahrgebot auch auf?

Wie kommst du darauf? Es gilt vor wie hinter der Einengungstafel (und folglich dem Reißverschluss) das Rechtsfahrgebot.

Zum Vergleich wäre hier Zeichen 223.3 angebracht. Dieses ist
die Aufforderung den Seitenstreifen zu Räumen und ist auch so
in Anlage 2 festgehalten.

Es folgt aber immer auf Ze 223.1, das zunächst mal den normalerweise für das befahren gesperrten Seitenstreifen freigegeben hat. Und wir reden hier nicht von dem Spurwechsel aus einem Seitenstreifen heraus auf die Fahrbahn, oder?

VerkehrBlenkungstafeln können Ge- und Verbotszeichen
enthalten, aber wenn sie dies nicht zun?!

Gutes Beispiel wäre auch Zeichen 501. Das Schild alleine kann
unmöglich den Straßenverlauf vorschreiben.
Ohne die örtlichen Gegebenheiten ist dieses Schild völlig
nutzlos, ebenso wie das Reißverschlussverfahren ohne
Fahrbahnverengung.

Das Schild kündigt an, dass über den Mittelstreifen der Kraftfahrstraße hinweg auf die Gegenfahrbahn gefahren wird. Das ist etwas, was unter normalen Umständen nicht so gern gesehen wird und den Verkehrsteilnehmer als Verkehrsführung daher normalerweise überraschen bis verwirren würde. Insofern ist die Ankündigung nicht ganz irrelevant.

Diese interpretierten Gebote/Verbote aller
Verkehrslenkungstafeln wären absurd.

Du kannst ja mal schreiben, was du hier eigentlich gerne für eine Interpretation der Einengungstafel und des Rechtsfahrgebots und des Reißverschlussverfahrens lesen möchtest, ich schreibe es dann, damit du zufrieden bist.

smalbop