Autobahnauffahrten

Hallo,

mal eine Frage. Falls man bei einer Autobahnauffahrt nicht innerhalb des Beschleunigungsstreifen drauf kommt, darf man dann auf dem Standstreifen -falls vorhanden- weiter fahren, um sich dann in den fließenden Verkehr einzuordnen?

Ich bin der Meinung, dass man das sogar muss, denn ansonsten hat man ja nie wieder ne Chance sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, wenn man abbremst!

Wer weiß da näheres? Steht es auch in der StVo???

Danke!

Hi Soul,

Rechtlich gesehen steht an jeder Autobahnzufahrt das Verkehrsschild
„205“ Vorfahrt gewähren…
das heißt du musst nach § 18 Absatz 3 der STVO „…Vorfahrt hat der durchgehende Verkehr…“ am Ende des Zufahrts(Beschleunigungs)streifens
anhalten und auf eine Lücke warten um dich auf die Autobahn einzufädeln…

Es wird dich allerdings niemand anzeigen,wenn du mit einem Käfer oder
einer Ente da noch weiter fährst,um dich einzufädeln…
(die Autos sind halt nunmal nicht sehr Beschleunigungsstark…)

Anders sieht es natürlich aus,wenn du einen PS-starken-Boliden fährst…hier könntest du ganz schnell in den Bereich der Nötigung und des Rechtsüberholens kommen…

mfg
Frank

Moin,

Es wird dich allerdings niemand anzeigen,wenn du mit einem
Käfer oder
einer Ente da noch weiter fährst,um dich einzufädeln…
(die Autos sind halt nunmal nicht sehr
Beschleunigungsstark…)

wenn man anschließend auch noch ein anderes Fahrzeug rammt, dürfte es wohl egal sein, was man fährt:
http://www.autoflotte.de/sixcms4/sixcms/detail.php?t…

Wie auch immer: Der Beschleunigungsstreifen ist Teil der Fahrbahn, der Seitenstreifen nicht (§ 2 StVO). Damit hat grundsätzlich kein Fahrzeug dort etwas zu suchen. Die Begründung, daß die alte Krücke die Beschleunigung nicht packt, ist fast genauso gut wie die, daß man vom Unfall nichts bemerkt hätte, weil die Musik aus der Anlage zu laut war.

Da gibts dann eher noch einen Strafauf- als -abschlag.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Wie auch immer: Der Beschleunigungsstreifen ist Teil der
Fahrbahn, der Seitenstreifen nicht (§ 2 StVO). Damit hat
grundsätzlich kein Fahrzeug dort etwas zu suchen. Die
Begründung, daß die alte Krücke die Beschleunigung nicht
packt, ist fast genauso gut wie die, daß man vom Unfall nichts
bemerkt hätte, weil die Musik aus der Anlage zu laut war.

Da gibts dann eher noch einen Strafauf- als -abschlag.

Ehrlich gesagt ist mir derjenige lieber, der auf dem Standstreifen kurz(!) weiterfährt und sich dann einordnet, als derjenige, der am Ende des Beschleunigungsstreifens eine „Notbremsung“ macht und dann versucht, sich mit 0km/h in die Autobahn einzusortieren. Da mag das Gesetz sagen, was es will, ich sehe hier eine Mehrfaches an Verkehrs-Gefährdung…

Grüße
Jürgen

Hallo zusammen,
dazu gibt es genügende Urteile…
Und alle sagen Standstreifen ist tabu.

Ist aber interessant
denn §12 STVO besagt das man nicht auf Verzögerungs- und
Beschleunigungsstreifen halten oder parken darf.

Aber wenn die Verkehrsdichte so dicht ist, das man nicht
einfädeln kann, wird kein Polizist etwas sagen wenn ich bis
ein paar Meter weiter über den Standstreifen fahre.

Hallo,

mal eine Frage. Falls man bei einer Autobahnauffahrt nicht
innerhalb des Beschleunigungsstreifen drauf kommt, darf man
dann auf dem Standstreifen -falls vorhanden- weiter fahren, um
sich dann in den fließenden Verkehr einzuordnen?

genau so ist es !
ich hasse die typen die immer auf krawall sich einscheren.
t.

Ich bin der Meinung, dass man das sogar muss, denn ansonsten
hat man ja nie wieder ne Chance sich in den fließenden Verkehr
einzuordnen, wenn man abbremst!

Wer weiß da näheres? Steht es auch in der StVo???

Danke!

Bin während meiner Führerscheinprüfung auch in solch eine Situation gekommen. Der Prüfer meinte das war absolut okay - auf jeden Fall besser als zu bremsen bzw. zu halten.
Es ist ja ein BESCHLEUNIGUNGS und nicht ein Bremsstreifen :wink:
Wenn einem so das Einfädeln gelingt und man niemanden gefährdet ist das meiner Meinung nach vollkommen etwas auf dem Seitenstreifen weiterzufahren. Und mein Fahrlehrer und der Prüfer haben das genauso gesehen. Wie ihr seht - man kann unterschiedlicher Auffassung sein :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Jürgen,

Ehrlich gesagt ist mir derjenige lieber, der auf dem
Standstreifen kurz(!) weiterfährt und sich dann einordnet, als
derjenige, der am Ende des Beschleunigungsstreifens eine
„Notbremsung“ macht und dann versucht, sich mit 0km/h in die
Autobahn einzusortieren.

ich habe ja auch nicht meine Meinung, sondern die Gesetzeslage vorgetragen. :wink:

Gruß,
Christian

Ist aber interessant
denn §12 STVO besagt das man nicht auf Verzögerungs- und
Beschleunigungsstreifen halten oder parken darf.

Aber wenn die Verkehrsdichte so dicht ist, das man nicht
einfädeln kann, wird kein Polizist etwas sagen wenn ich bis
ein paar Meter weiter über den Standstreifen fahre.

Was hat denn freiwilliges halten mit gezwungenem warten zu tun?
Halten und Parken sind immer freiwillig, warten ist verkehrsbedingt.

Hi,

siehe auch diesen Thread hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß,
Daniel.

Hallo,

ich denke, wenn man nicht auf die Fahrbahn kommt, so ist die Standspur schon aus Gründen der eigenen Sicherheit zu befahren. Dann auf dem Gas bleiben und einordnen. Viel schlimmer ist ein Gezuckel auf dem Beschleunigungsstreifen, mit Halt am Ende. Denn der nächste, der sich einordnen will, hat die Augen mehr im Rückspiegel, als nach vorn gerichtet, der knallt dann fast sicher einem hinten drauf. Er kann nicht sehen, ob der vor im steht oder fährt, jedenfalls nicht in dem kurzen Augenblick des Blicks nach vorn. Und 100km/h sind schnell erreicht. Da viele Beschleunigungsspuren nicht länger als 100 Meter sind, hat man die Strecke locker in 3 bis 5 Sekunden hinter sich. Wohl dem, der da noch bremsen kann.

Allerdings ist meines Ermessens nach die Standspur auch sofort zu verlassen, sobald sich eine Möglichkeit ergibt. Wenn die Autobahn so dicht befahren ist, das man einschätzen kann, nach 100 Meter Standspur gehts auch nicht auf die Autobahn, dann sollte man wirklich anhalten. Ist eben eine sehr kurzfristige Entscheidung.

Aber ich möchte noch was zu bedenken geben. Die Standspur ist meist dreckig, da liegen auch allerlei Sachen rum. Das kann bei Tempo 100 und mehr ganz schnell ins Auge gehen. Besonders wenns regnet oder gar gefriert.

Ich selbst nutze die Standspur nur seeeehr selten, wirklich nur in allerletzter Sekunde. Immer noch besser, als in die Eisen zu steigen.

Gruß
André

Hi!

Wollt Ihr eine weitere realistische Aussage eines Vielfahrers haben?

O.K. there we go…

Wer am Ende des Beschleunigungsstreifens bremst und anhält, sollte zusätzlich zu einem 4-fach lebenslänglichen Führerscheinentzug auch noch kräftig das Fell voll bekommen…

Die einzig sinnvolle Antwort ist hier, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen befindet, wo man per defintionem auch ordentlich zu beschleunigen hat, so dass man spätestens am Ende des Streifens locker und ohne Gefährdung einscheren kann.
Als Hilfe dient der linke Rückspiegel, anhand desselben kann man die V der hinten herannahenden Fahrzeuge einschätzen und schließlich selbst versuchen, möglichst schnell diese V zu erreichen.

Zum Thema langsame Autos: ich fuhr jahrelang einen VW T2 1.6 Benziner mit 50 PS und 1,9 Tonnen Wohnmobilausbau. Das war wohl mit das langsamste Gefährt, welches es diesseits der Lastwagen gibt. Und trotzdme, ich hatte niemals mit dem Wagen auch nur da sgeringste Problem, auf die rechte Autobahnspur einzuscheren.

Also: schaut in den Spiegel und gebt Gas! Wer natürlich nur pennt, kommt auch mit der s-Klasse nicht zwischen die Laster. Wer aber nur ein bisschen mitdenkt, hat hier kein Problem.

Kommt es doch zu einer engen Situation, so bleibt man vollauf dem Gas und fährt eben zur Not noch ein wenig auf dem Notstreifen weiter. Kein Polizist in d wird hierfür einen Strafzettel schreiben und wenn doch, wird der höchstwahrscheinlich vom Staatanwalt kassiert.
Man sollte halt schauen, dass da niemand mit einer Panne steht…

Grüße,

Mathias

Hallo,

mal eine Frage. Falls man bei einer Autobahnauffahrt nicht
innerhalb des Beschleunigungsstreifen drauf kommt, darf man
dann auf dem Standstreifen -falls vorhanden- weiter fahren, um
sich dann in den fließenden Verkehr einzuordnen?

Offiziell: NEIN

Ich bin der Meinung, dass man das sogar muss, denn ansonsten
hat man ja nie wieder ne Chance sich in den fließenden Verkehr
einzuordnen, wenn man abbremst!

Offiziell: Warten und dann aus dem Stand heraus beschleunigen

Wer weiß da näheres? Steht es auch in der StVo???

Steht alles in der StVO.

Stillschweigend wird es geduldet, wenn Du noch ein paar Meter auf dem Standstreifen weiterfährst und dabei niemanden gefährdest oder behinderst. Ist aber Ermessenssache des gerade beobachtenden Polizisten, auch aufgrund des vorherrschenden Verkehrsflusses.

Außerdem sind die meisten Pkw heutzutage so stark, daß sie das einigermaßen packen, im Gegenzug ist die Verkehrsdichte größer geworden. Ich denke, wnen jeder ein bißchen auf den anderen Acht gibt, geht das alles…

gruß

dennis

Hallo Christian,

ist deutlich, dein Link.

Im Prinzip ergibt sich daher folgendes: Schätzt man ein, das man nicht auf die Fahrbahn innerhalb der Länge der Beschleunigungsspur kommt, so ist am Anfang der Beschleunigungsspur zu halten. So, glaube ich, hat es mir mein Fahrlehrer vor Jahren mal beigebracht.

Gruß
André

Hi!

Im Prinzip ergibt sich daher folgendes: Schätzt man ein, das
man nicht auf die Fahrbahn innerhalb der Länge der
Beschleunigungsspur kommt, so ist am Anfang der
Beschleunigungsspur zu halten. So, glaube ich, hat es mir mein
Fahrlehrer vor Jahren mal beigebracht.

…dann sollte er sich im stillen Kämmerlein besinnen…

Das ist m.E. versuchter Totschlag an den nachfolgenden Fahrern auf der Auffahrt.

Grüße,

Mathias

Im Prinzip ergibt sich daher folgendes: Schätzt man ein, das
man nicht auf die Fahrbahn innerhalb der Länge der
Beschleunigungsspur kommt, so ist am Anfang der
Beschleunigungsspur zu halten. So, glaube ich, hat es mir mein
Fahrlehrer vor Jahren mal beigebracht.

Das ist aber falsch. Wenn man halten muss, dann immer (!) im letzten Drittel des B-Streifens.

Moin Christian,

ich habe ja auch nicht meine Meinung, sondern die Gesetzeslage
vorgetragen. :wink:

Ich wollte nur vermeiden, dass gesetzestreue Mitbürger das Gesetz höher bewerten als die Gesunderhaltung von sich und anderen…:wink:

Grüße
Jürgen

Hallo,

Hallo L. S.,

zur rechtlichen Situation ist ja schon genügend geantwortet worden.
Aber in Situationen bei starkem BAB-Verkehr, wo der vor mir Fahrende, mit genügend PS ausgestattete, mit dem Temprament einer Wanderdüne beschleunigende Verkehrsteilnehmer am Ende der Beschleunigungsspur in die „Eisen“ geht, läßt mir den Kamm schwellen!!!
Das ist dieser Typus: Ampel wird grün; Einkuppeln, im Gertriebe rühren und ersten Gang einlegen, laaangsam auskuppeln…Handbreme lösen!, etwas Gas geben…i c h bin über die Ampel gekommen!
Oftmals haben sie einen Hut auf, eine umhäckelte Toilettenpapierrolle oder ein mit dem Nummernschild besticktes Kissen auf der Hutablage und sitzen so nahe vorm Lenkrad, dass sei jederzeit sofort und ohne große Verrenkung, sich über Raser aufregend, vor Wut in das Selbe beißen können…
Gruß, Rollifern

Hallo,

und sitzen so nahe vorm Lenkrad, dass
sei jederzeit sofort und ohne große Verrenkung, sich über
Raser aufregend, vor Wut in das Selbe beißen können…

Gott sei dank gibt es ja den Airbag, der im Falle eines UnFalles besagte Person durch Genickbruch von den „Qualen“ des Autofahrens erlöst :smile:)

gruß

dennis

Dem ist…
…nichts hinzuzufügen.

Manche Probleme lösen sich eben doch von selbst… :wink:

Grüße,

Mathias