Autobahndreieck / Rechts überholen?

Hallo!

Folgende Verkehrssituation:

Autobahn (zweispurig), Fahrtrichtung in Richtung eines Autobahndreiecks; d.h. die aktuell befahrene Autobahn endet bald und teilt sich auf in die beiden Auffahrten zur anderen Autobahn (= wie hier: upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d8/AD-Trompete.png).
Ca. 1 km vor den beiden Abfahrten stehen bereits die Verkehrsschilder für die beiden Autobahnrichtungen und der Mittelstreifen wird vom Schmalstrich zum Breitstrich (und es beginnt eine Schrittweise Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild: 120 km/h… 100 … 80 … 60 km/h).

Kurze Fassung:
Ist ab hier rechts überholen erlaubt?

Ausführliche Fassung:
PKW A nähert sich dieser Situation mit der erlaubten Geschwindigkeit auf der rechten Spur (und möchte später auf die linke Spur bzw. zur linken Autobahnauffahrt). Etwas weiter davor fährt ein/fahren andere Verkehrsteilnehmer (z.B. PKWs/LKWs) mit etwas geringerer Geschwindigkeit als die Erlaubte (also etwas langsamer als A) und wechseln sofort ab der Beschilderung auf die linke Fahrbahn. A ist etwas schneller als die anderen Verkehrsteilnehmer (aber immer noch innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit). Er weiß, dass er in spätestens 1 km auf die linke Spur muss und registriert auch, dass er aufgrund der etwas höheren Geschwindigkeit den/die anderen Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur „rechts“ überholen kann um erst in 900 m auf die linke Spur abzubiegen.

Nun die Frage: Darf er mit der aktuellen Geschwindigkeit weiterfahren - und damit auch bewusst „rechts“ überholen - und kann später auf die gewünschte linke Spur abbiegen? Oder muss er abbremsen und sich nach dem langsameren Abbiegeverkehr richten?

Das es ein Überholen ist ist klar - aber ist es ein verkehrswidriges Überholen wenn er später auf die linke Spur abbiegt?

Hier http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php wird folgendes genannt:
„Im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind, ist das Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt.“
In der oben beschriebenen Situation gibt es allerdings keine durchgehende Fahrbahn, da beide Fahrbahnen „abbiegen“.

Gruß
b.

Moin,

das entscheidende an der beschriebenen Situation ist, dass der Fahrer rechts an den links fahrenden Fahrzeugen vorbei fahren will, um sich nach dem Vorgang wieder vor ihnen einzuordnen.

Dabei kann es sich nur um einen direkten Überholvorgang handeln. Es ist also nicht erlaubt.

Der beschriebene Fahrer könnte der Autobahn auf dem rechten Streifen folgen und dabei schneller als die links fahrenden Fahrzeuge, die links weiter fahren wollen, fahren. So wie es im verlinkten Beitrag steht, dass die linke(n) Spur(en) leicht links herum führen, ist IMHO unerheblich.

Grüße,
-Efchen

Moin,

Der beschriebene Fahrer könnte der Autobahn auf dem rechten
Streifen folgen und dabei schneller als die links fahrenden
Fahrzeuge, die links weiter fahren wollen, fahren. So wie es
im verlinkten Beitrag steht, dass die linke(n) Spur(en) leicht
links herum führen, ist IMHO unerheblich.

Im verlinkten Beitrag ist solch ein Überholvorgang aber erlaubt. Allerdings auf/von der durchgehenden Fahrbahn ausgehend. Hier gibt es ja keine durchgehende Fahrbahn, da beide Fahrbahnen abzweigen.

gruß
boba

hi,

Im verlinkten Beitrag ist solch ein Überholvorgang aber
erlaubt. Allerdings auf/von der durchgehenden Fahrbahn
ausgehend. Hier gibt es ja keine durchgehende Fahrbahn, da
beide Fahrbahnen abzweigen.

auf dem Verlinkten Beispiel ist doch deutlich eine Fahrbahn zu erkennen, welche erst später abbiegt und zum Zeitpunkt des Überholens noch gerade ist.

grüße
lipi

Genau so ist ja auch im beschriebenen Fall: Es sind zwei gerade Fahrbahnen (mit einem Breitstrich), die sich erst in ca. 1 km Entfernung trennen - aber es gibt keine durchgehende Fahrbahn, weil es ein Autobahndreieck und kein Kreuz ist.

Es ist die Frage, ob auf dieser Strecke der beiden unterschiedlichen Fahrbahnen (mit Breitstrich) ein rechts-überholen zulässig ist (max. Geschwindigkeit wird dabei eingehalten).

gruß
boba

Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.

Soweit die StVO.

Man hat also eine Sonderregelung geschaffen, die eine Ausnahme gestattet.

Gilt auch nur eine der Voraussetzungen nicht, dann gilt die Ausnahme nicht.

Hier will der NICHT Abbiegende rechts schneller als links fahren.
Also: Verboten.

Eine der Spuren ist normalerweise immer durchgehend - denn diese wird vielleicht ein oder einhundert Meter weiter geradeaus führen als die andere.

Wäre keine der beiden Spuren als „durchgehend“ zu bezeichnen, dann würde selbst für Abbieger das rechts-schneller-als-links nicht erlaubt sein.