Autobahnmaut

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, gegen ein Unterhehmen würde ein Owi-Verfahren angestrebt, weil angeblich eine Mautgebühr für einen Autobahnabschnitt nicht entrichtet wurde. Im Anhörungsbogen könnten die Angaben zur Person des Fahrers eindeutig gemacht werden. Zu den Angaben des Verantwortlichen für die Entrichtung der Mautgebühr würden aber Unklarheiten bestehen. Wer könnte als Verantwortlicher eingetragen werden? Der Disponent, der Chefdisponent oder die Geschäftsführung?

Gruß an alle
Peter

Hallo,

Ich würde „Verantwortlicher für die Entrichtung“ mit „Mautschuldner“, wie er im ABMG genannt wird, gleichsetzen.

http://bundesrecht.juris.de/abmg/__2

§ 2 Mautschuldner
Mautschuldner ist die Person, die während der mautpflichtigen Benutzung von Bundesautobahnen

1.Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist oder
2.über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt oder
3.das Motorfahrzeug führt.
Mehrere Mautschuldner haften als Gesamtschuldner

Vielleicht hilft dir das ja schon weiter.
Grüßlies
T.