Autobahnrasthof mit 'Hinterausgang'

Raststätten sind Teil der Autobahn. Autobahnen sind durch Z.330 gekennzeichnet und dürfen nur mit Fahrzeugen mit einer bbH von über 60 km/h befahren werden.

Was ist wenn man auf das Gelände der Raststätte auch „von außen“ auffahren kann ? Befinde ich mich dann auf der Autobahn? Dürfte ich mit meinem 45-km/h-Roller da umherfahren?

An der Zufahrt steht keinerlei Beschilderung. Es handelt sich um eine gewidmete Straße, die auf dem Rastplatz endet. Vor Jahren war die Zufahrt durch eine Schranke geschlossen, was für mich auch logisch erschien. Diese Schranke wurde jedoch demontiert und jedermann kann so auf dieses Gelände gelangen.

Zur Verdeutlichung gibts hier ein Bild zu sehen

http://www.fotos-hochladen.net/hkvf9l5nx12.jpg

Raststätten sind Teil der Autobahn.

Hi,

100Punkte

Was ist wenn man auf das Gelände der Raststätte auch „von
außen“ auffahren kann ? Befinde ich mich dann auf der
Autobahn?

Wo denn sonst?

Dürfte ich mit meinem 45-km/h-Roller da umherfahren?

118106 Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführten
Anhängers *) 60 km/h oder weniger betrug.
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat
( B - 1) 20,00€

An der Zufahrt steht keinerlei Beschilderung.

Es reicht nicht das keine Schilder stehen, um dort aufzufahren müssen Schilder stehen.

118142 Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle auf die
Autobahn ein.
§ 18 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 80 BKat
( A - 1) 25,00€

Es handelt sich
um eine gewidmete Straße, die auf dem Rastplatz endet.

Belanglos wenn dort keine Schilder stehen das auf die AB aufgefahren werden darf, darf man eben nicht, es sei denn, der Pächter und seine Angestellten haben die Genehmigung von dort auf die Raststätte zu fahren. Dann würde auch keiner meckern wenn sie mit dem Fahrrad kommen.

Q-Gruß

Hallo,
frag mal den Betreiber :wink: Er wird Dir was hinter die Löffel geben. Denn Rastanlagen sind ebenfalls Ruhestätten. Davon ab, sind sie zum Crossen wohl denkbar ungeeignet, ich hab sowas im Gelände gemacht. Allerdings auch mit ner geeigneten Maschine (ETZ 250)
Wäre zu diskutieren, ob der Betreiber mit dem Entfernen der Schranke nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Aber für Dich wohl eher unwichtig :wink:
LG

An der Zufahrt steht keinerlei Beschilderung.

Es reicht nicht das keine Schilder stehen, um dort aufzufahren
müssen Schilder stehen.

118142 Sie fuhren außerhalb einer gekennzeichneten
Anschlussstelle auf die
Autobahn ein.
§ 18 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 80 BKat
( A - 1) 25,00€

Einspruch
Raststätten sind TEILE der Autobahn aber eben nicht DIE Autobahn. Wenn es so wäre, dann dürfte ich dort auch nicht wenden, rückwärtsfahren oder parken.

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Einspruch

Hi,

abgelehnt, Du meinst Widerspruch :wink:

Raststätten sind TEILE der Autobahn aber eben nicht DIE
Autobahn.

So ist es, so wie die Fahrstreifen das sind was Du unter Autobahn verstehst. Deine Logik zur Folge wäre es legal auf dem Standstreifen Fahrrad zu fahren weil er nur ein Bestandteil der Autobahn ist.

Grob gesagt besteht eine Autobahn aus Hauptfahrstreifen und Nebenfahrstreifen und Parkplätzen.

Wenn es so wäre, dann dürfte ich dort auch nicht

wenden, rückwärtsfahren oder parken.

Wenden darfst Du auch nicht, kostet richtig Geld
118678 Sie wendeten auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/
Kraftfahrstraße **).
§ 18 Abs. 7, § 49 StVO; § 24 StVG; 83.2 BKat
A - 4 130,00€

Genauso wie rückwärtsfahren
118684 Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen *) der Autobahn/
Kraftfahrstraße **) rückwärts.
§ 18 Abs. 7, § 49 StVO; § 24 StVG; 83.2 BKat
A - 4 130,00€

Und für das Parken auf den Parken auf den Parkplätzen gibt es ein ganz besonderes Konstrukt damit überhaupt geparkt werden darf. Da müsste ich erst wieder suchen. Sonst wäre auch dieses verboten.

Q-Gruß

Rückwärtsfahren auf Raststätten
Hallo,

Wenden darfst Du auch nicht, kostet richtig Geld

Genauso wie rückwärtsfahren

was, wie, wo? Ich bin bisher auf fast jeder Raststätte rückwärts gefahren (beim Ausparken); oder zählt das dann zu der erwähnten Sonderkonstruktion fürs Parken?

Welche Vorteile hat es eigentlich, die Raststätten als zur Autobahn zugehörig zu betrachten, wenn dort doch so vieles anders ist?

Danke und viele Grüße,

Andreas

was, wie, wo? Ich bin bisher auf fast jeder Raststätte
rückwärts gefahren (beim Ausparken); oder zählt das dann zu
der erwähnten Sonderkonstruktion fürs Parken?

Hi,

das zählt zum parken, genauso wie in einer Einbahnstraße auch rückwärts eingeparkt werden darf.

Welche Vorteile hat es eigentlich, die Raststätten als zur
Autobahn zugehörig zu betrachten, wenn dort doch so vieles
anders ist?

Was ist dort anders?
Auf Fahhrbahnen darf weder angehalten noch geparkt werden, es sei es ist verkehrsbedingt. Es geht alles nur in eine Richtung.
Wer einen Rastplatz dazu nutzt um an einem Stau sich vorbeizumogeln überholt rechts, genauso als wenn er es auf einem Standstreifen macht.

Es ist dort nichts anders.

Q.Gruß

Hi,

danke.

Was ist dort anders?

Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind extrem unterschiedlich, man kann auf Raststätten parken, man kann dort herumlaufen, … Deswegen hatte ich mich gefragt, wieso sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, die Raststätten von den Straßenverkehrsregeln her unbedingt zu den Autobahnen zu zählen, um dann Ausnahmeregelungen zu treffen, anstatt die Raststätten direkt nicht zu den Autobahnen zu zählen.

Andreas

1 Like

hi.
ich persönlich würde mich damit streiten , denn eine autobahn ist eine autobahn und ein parkplatz ein parkplatz.
und ein solcher ist auch so ausgeschildert. da kann ich zb. unangeschnalt in schrittgeschwindigkeit fahren, rückwärts fahren, um eine zurückliegende parklücke zu erreichen.da man die hauptfahrbahn verläßt, gilt auch nicht mehr richtgeschwindigkeit, fährt man auf die hauptfahrbahn auf, steht z. 205 damit endet eine straße.
kann ich nun durch eine andere straße diesen parkplatz erreichen, ohne das mir das einfahren untersagt wird, dann mache ich das. das auffahren auf die autobahn ist mir aber untersagt.
hauptmann
an q.
deine tatbestandsnummer gilt, wenn ich die autobahn durch eine wilde einfahrt fahre, oder mit meinem nicht autobahntauglichen kfz in eine normale as einfahre.

ich persönlich würde mich damit streiten , denn eine autobahn
ist eine autobahn und ein parkplatz ein parkplatz.

Hi,

dann beschreibe doch mal in einfachen Worten, aus was besteht eine Autobahn.

deine tatbestandsnummer gilt, wenn ich die autobahn durch eine
wilde einfahrt fahre, oder mit meinem nicht autobahntauglichen
kfz in eine normale as einfahre.

Um auf eine Autobahn zu fahren komme ich am Zeichen Zeichen 330 vorbei, und beim verlassen am Zeichen 334. Hast Du schon mal an einer normalen Raststätte ein Zeichen 334 gesehen? Also nicht eine Raststätte die neben der AB ist.

Und alle anderen Wege die zur einer Raststätte führen sind mit Sperrtafeln gesperrt. Die dürfen nur die Beschäftigten der Raststätte, Straßendienst, Polizei befahren, und wenn eilig ist auch Rettungsdienst und Abschleppwagen.

Q-Gruß