Raststätten sind Teil der Autobahn. Autobahnen sind durch Z.330 gekennzeichnet und dürfen nur mit Fahrzeugen mit einer bbH von über 60 km/h befahren werden.
Was ist wenn man auf das Gelände der Raststätte auch „von außen“ auffahren kann ? Befinde ich mich dann auf der Autobahn? Dürfte ich mit meinem 45-km/h-Roller da umherfahren?
An der Zufahrt steht keinerlei Beschilderung. Es handelt sich um eine gewidmete Straße, die auf dem Rastplatz endet. Vor Jahren war die Zufahrt durch eine Schranke geschlossen, was für mich auch logisch erschien. Diese Schranke wurde jedoch demontiert und jedermann kann so auf dieses Gelände gelangen.
Zur Verdeutlichung gibts hier ein Bild zu sehen