Hallo,
folgendes Problem:
Eine Familie hat sich ein Haus gekauft in der Nähe (etwa 800 m) der Autobahn, der Lärm ist nicht hoch, da die Autobahn nur 4-spurig ist. Jetzt soll die Autobahn vergrößert werden (6-spurig) und die Auffahrt und Abfahrt kommt somit erheblich näher. Es sollen Lärmschutzwände errichtet werden und die Gemeinde hat zu Widerspruchschreiben aufgefordert. Nun meine Frage:
Kann die Familie rechtlich vorgehen? (Wegen erhöhtem Lärm und Abgasen?)
Ihnen wurde geraten auf bessere Lärmschutzwände und andere Dinge(?) die den Bau verteuern zu plädieren, damit der Bau eventuell zu teuer wird und somit nicht stattfindet. Würde das etwas bringen?
Danke und Grüße!
„… Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Urteil: A4 darf verlegt werden
Zugunsten des Braunkohletagebaus darf die Autobahn 4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen verlegt und ausgebaut werden. Klagen gegen das Bauprojekt wies das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (13.05.09) zurück.
…
Die Anwohner, deren Grundstücke wenige hundert Meter von der neuen Autobahn entfernt liegen, hätten keinen Anspruch auf bessere Schutzvorkehrungen oder Entschädigungen. Auch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen seien ausreichend, entschied der 9. Senat. Im Übrigen sei das öffentliche Interesse am weiteren Abbau von Braunkohle im Tagebau Hambach unbestritten. …
http://www.wdr.de/themen/verkehr/strasse02/a4/090513…
N’abend,
also die Hauptfrage ist, in welchem Stadium befindet sich der Ausbau?
Noch in der Planung/Planfeststellung oder ist die schon gelaufen?
im Rahmen der Planfeststellung kann man Einwendungen erheben u.a. zum Thema Lärmschutz. Ich würde aber davon ausgehen, dass die zuständige Straßenbaubehörde im Rahmen der Planung die Vorgaben des Lärmschutzes beachtet hat und danach die Lärmschutzwände geplant hat. Sicherlich kann es passieren, dass sich Fehler einschleichen, etwas übersehen wurde etc. Aber das würde im Rahmen der Planfeststellung = Baugenehmigung für öffentliche Bauvorhaben überprüft.
Und selbst wenn sich hierbei herausstellt, dass beim Lärmschutz nachgebessert werden muss und es somit mehr Geld kostet, wird nicht die gesamte Maßnahme in Frage gestellt. Hierüber den Ausbau zu stoppen würde ich als so gut wie unmöglich ansehen.
Sollte schon ein Planfeststellungsbeschluss ergangen sein und der auch rechtsgültig sein, hast du gar keine Chance mehr, das in Frage zu stellen. Fehler sollten aber noch auszubügeln sein, aber nicht dén Umbau verhindern.
Schreib doch mal um welche Autobahn es sich handelt, da kann man schon nach ein paar mehr Infos schauen.
Ach und es gibt neben Lärmschutzwänden/-wällen auch die Möglichkeit Fahrgeräusche zu vermindern durch den Einsatz von offenporigem Asphalt (OPA), dieser vermindert/vermeidet auch die Sprühfahnen bei Regen z.B.
Oder wenn gar nichts vom aktiven Lärmschutz möglich, verhältnismässig ist, gibt es noch den passiven Lärmschutz, z.B. Fenster an deinem Haus.
Tut mir leid, dass ich dir keine besseren Aussichten geben kann, aber so ist das nunmal vorgesehen.
Grüße
T.
Vielen Dank für die Auskunft. Also es handelt sich um den A 10 Ausbau Mühlenbecker Land und es läuft gerade die 2. Runde des Planfeststellungsverfahrens. Bis zum 27.5. kann man noch Widersprüche einreichen mit z.B. Forderungen auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Aber falls es noch andere Möglichkeiten gibt, sollte man die natürlich ausschöpfen und da hilft Deine Auskunft schon sehr.
Gruß,
S.