Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich neulich mit einem Bekannten über Autos unterhalten. Hierbei kam die Frage auf, ob als Einstiegsleuten auch blaues oder rotes Licht zulässig ist, anstatt das übliche weiße Licht. Ist dieses vom TÜV und nach der STVO zulässig???
Hoffe ihr könnt mir da schnell weiterhelfen.
Vielen dank im vorraus.
Hallo
in der StVZO gibt es darüber keinerlei Regelungen, auch nicht in den heute in der Regel geltenden EG-Vorschriften. Einzig der Absatz 1 des §49a StVZO sagt etwas aus: An Kfz u. Anh. dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht werden. Vorschriften für die Innenbeleuchtung gibt es nur für Kraftomnibusse. Einstiegsleuchten, die nur bei geöffneter Tür leuchten, werden in der Regel nicht beanstandet. Während der Fahrt dürfen andere Verkehrsteilnehmer durch ungewöhnliches Licht nicht abgelenkt/irritiert werden. Dies ist natürlich alles Auslegungssache. Fazit: Leuchten, die nur bei geöffneter Tür leuchten, da gibt es wohl keine Probleme. Beim Rest: Nichts genaues weiss man nicht.
hallo schossi,
diese frage ist nicht so einfach mit JA oder NEIN zu beantworten. daher muß zunächst einmal der begriff EINSTIEGSLEUCHTEN geklärt werden. außerdem stellt sich die frage ob die EINSTIEGSLEUCHTEN nach außen oder nach innen hin wirkend sein sollen. weiterhin wie lange sie leuchten sollen. daher bitte die frage präzisieren, damit eine richtige antwort erteilt werden kann.
es ist auf jeden fall so, daß die EINSTIEGSLEUCHTEN nicht während der fahrt leuchten dürfen, egal welche farbe.
mfg
Hallo,
das ist prinzipiell erlaubt, solange das Licht während
der Fahrt nicht nach außen scheint. Der neue Golf hat z.B. auch eine blaue Beleuchtung.
Schönes Wochenende
Dirk
Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst
sorry im Voraus