Autobeschaedigung

Hi,

angenommen, die Autofenster von Person A werden mit Zetteln mit Beleidigungen zugeklebt (mit Tesafilm), ein Scheibenwischer wird abgebrochen. Person A beobachtet alles und kann die 3 Taeter identifizieren. Die Polizei wird gerufen. Die Taeter geben es zu, entfernen die Zettel, die Tesakleberrueckstaende bleiben aber auf dem Glas. Ueber den Scheibenwischer wird insofern gelogen, als dass es als Versehen dargestellt wurde. Person A hat jedoch alles beobachtet und weiss, dass es kein Versehen war. Ob weitere Zeugen vorhanden sind, ist fraglich. Ein Taeter bezahlt in bar einen kleinen Betrag fuer den Scheibenwischer, der jedoch nicht ausreicht.

Die Polizei sagt sie koennen nichts tun. Der abgebrochene Scheibenwischer ist keine Sachbeschaedigung, die grobe Beleidung auf den Zetteln (von mehr als 20 Nachbarn gesehen) ist nicht relevant und die Tesakleberrueckstaende auch nicht.

Person A hat folgendes Problem:

  • Tesakleberrueckstaende auf den Fenstern
  • Scheibenwischer kostet ein paar Euro mehr als gezahlt von einem der Taeter
  • Naechster Laden 15 Min. Autofahrt (einfach) entfernt (Taeter weigert sich diesen selbst zu kaufen)
  • Auto nicht verkehrstuechtig sollte es regnen
  • Sollte es regnen, wer zahlt Verdienstausfall/Taxifahrt zur Arbeit?

Person A fragt sich, warum die Polizei nichts tun kann. Insgesamt gesehen sind die Behebungskosten zu gering um damit vor Gericht zu gehen, jedoch ist es ungerecht, dass diese Art Leute damit davonkommt und Person A fragt sich, ob die Verkehrsrechtsschutz so etwas abdeckt und ob es aus Prinzip wert waere, dies rechtlich zu verfolgen, sollte die RS das abdecken.

Was meint ihr?

Gruesse

Kris

Moin!

Was meint ihr?

Lasse Dich von einem Rechtsanwalt beraten.

Die Polizei hat hier nichts zu entscheiden, sondern höchstens ein Protokoll aufzunehmen.
Ferner lag sie, nach Deiner Schilderung zu urteilen, falsch. Ein mutwillig abgerissener Scheibenwischer ist eine klare Sachbeschädigung.

Allerdings schätze ich, hättest Du Dich nicht auf die Zahlung einlassen sollen, wenn Du noch weitere Ansprüche geltend machen möchtest. Dies könnte man als akzeptierten Schadenersatz werten.

Das Tesa kannst Du mit einem Föhn ablösen.
Wenn der Wischerarm noch intakt ist, kann der Scheibenwischer selbst an jeder Tankstelle für 20 Eur maximal ausgetauscht werden.

Meine persönliche Ansicht ist, dass in solchen Fällen am besten eine ordentliche Tracht Prügel und persönlicher Schadenersatz in Form einer rundum-Autoreinigung und -instandsetzung helfen. Aber dies ist mit der geltenden Gesetzeslage unvereinbar.

Gruß,
M.

Hallo,

Die Polizei sagt sie koennen nichts tun.

Dann könnte man einen freundlichen Brief an die StA schreiben und dort unmittelbar unter Umgehung der Polizei Strafantrag stellen.

Der abgebrochene Scheibenwischer ist keine Sachbeschaedigung, die grobe Beleidung auf den Zetteln (von mehr als 20 Nachbarn gesehen)
ist nicht relevant und die Tesakleberrueckstaende auch nicht.

lediglich die Kleberrückstände sind strafrechtlich nicht relevant.

Person A hat folgendes Problem:

  • Tesakleberrueckstaende auf den Fenstern

muss zivilrechtlich geklärt werden

  • Scheibenwischer kostet ein paar Euro mehr als gezahlt von
    einem der Taeter

ob der Täter danach versucht, den Schaden wieder gut zu machen, hat bestenfalls Einfluss auf die Strafe, die Straftat wird aber damit nicht ungeschehen gemacht

  • Naechster Laden 15 Min. Autofahrt (einfach) entfernt (Taeter
    weigert sich diesen selbst zu kaufen)

dazu hat er durchaus ein Recht.

  • Auto nicht verkehrstuechtig sollte es regnen

na ja… ziemlich weit hergeholt

  • Sollte es regnen, wer zahlt Verdienstausfall/Taxifahrt zur
    Arbeit?

noch weiter hergeholt.
Bleib mal auf dem Boden der Realität. Ab zur nächsten gut ausgestatteten Tankstelle und neue Scheibenwischer holen, die Kosten dem Täter in Rechnung stellen. Das alles schön in schriftform verpacken.

Person A fragt sich, warum die Polizei nichts tun kann.

weil vielleicht der Beamte einen schlechten Tag hatte?

Insgesamt gesehen sind die Behebungskosten zu gering um damit
vor Gericht zu gehen, jedoch ist es ungerecht, dass diese Art
Leute damit davonkommt und Person A fragt sich, ob die
Verkehrsrechtsschutz so etwas abdeckt und ob es aus Prinzip
wert waere, dies rechtlich zu verfolgen, sollte die RS das
abdecken.

lass die Rechtsschutzversicherung erstmal außen vor… ein Strafantrag (s.o.) reicht zunächst völlig aus.

Gruss

Iru

Moin,

Person A hat folgendes Problem:

  • Tesakleberrueckstaende auf den Fenstern

Jegliche Kleberückstände gehen idR wunderbar mit Aceton (Nagellackentferner oder aus dem Baumarkt) ab. Auch bei Teppich, der mit bombenfestem Klebeband auf Teppich festgelebt wurde.

  • Auto nicht verkehrstuechtig sollte es regnen

Das ist wohl Problem des Fahrers. Er weiß um das Problem und muss es beheben.

  • Sollte es regnen, wer zahlt Verdienstausfall/Taxifahrt zur
    Arbeit?

Hier musste ich doch schmunzeln. Niemand natürlich.
Es ist ja nicht so, dass der Fahrer nicht in der Lage wäre, den Scheibenwischer auszutauschen. Selbst wenn hier eine fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt notwendig wäre, müsste das gemacht werden. Es ist sicher nicht die Schuld desjenigen, der den Scheibenwischer zerstört hat, dass der Fahrer den nicht austauscht.

Person A fragt sich, ob die
Verkehrsrechtsschutz so etwas abdeckt

Das sollte Person A nicht sich selbst, sondern seine Versicherung fragen. Die gibt da gerne Auskunft.

und ob es aus Prinzip
wert waere, dies rechtlich zu verfolgen, sollte die RS das
abdecken.

Person A ärgert sich wohl ziemlich. Wenn die RSV das abdeckt, könnte er sich natürlich bei einem Anwalt beraten lassen. Der sagt dann schon, wieviel Erfolg das alles haben wird…

LG,
-Efchen

Wenn Du Dich so benimmst,
wie Du es im obigen Posting dargestellt hast, ist das nicht weiter ungewöhnlich . Oder?
Rumburak

Jegliche Kleberückstände gehen idR wunderbar mit Aceton
(Nagellackentferner oder aus dem Baumarkt) ab. Auch bei
Teppich, der mit bombenfestem Klebeband auf Teppich festgelebt
wurde.

Eben der Punkt. Warum sollte Person A hier noch selbst Ausgaben und Aufwand ohne Ende haben, wenn er nicht das Auto beschaedigt hat? Das die Welt nun mal ungerecht ist, hilft hier nicht weiter.

  • Auto nicht verkehrstuechtig sollte es regnen

Das ist wohl Problem des Fahrers. Er weiß um das Problem und
muss es beheben.

  • Sollte es regnen, wer zahlt Verdienstausfall/Taxifahrt zur
    Arbeit?

Hier musste ich doch schmunzeln. Niemand natürlich.
Es ist ja nicht so, dass der Fahrer nicht in der Lage wäre,
den Scheibenwischer auszutauschen. Selbst wenn hier eine
fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt notwendig wäre,
müsste das gemacht werden. Es ist sicher nicht die Schuld
desjenigen, der den Scheibenwischer zerstört hat, dass der
Fahrer den nicht austauscht.

Wie soll Person A das im Regen und nicht in der Lage das Auto zu fahren da der Scheibenwischer nicht funktioniert, machen, wenn er doch erst ueberhaupt nicht wo hinkommen kann, wo man einen neuen Scheibenwischer kaufen kann. Und erst recht nicht frueh morgens um rechtzeitig bei der Arbeit zu sein und keinen Verdienstausfall zu haben. Ich glaube nicht, das ein Auto ohne Scheibenwischer im Regen als verkehrssicher gilt.

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Eben der Punkt. Warum sollte Person A hier noch selbst
Ausgaben und Aufwand ohne Ende haben, wenn er nicht das Auto
beschaedigt hat?

Na, die Frage ist ganz einfach beantwortet: Weil ihn die Kleberückstände stören und er ein gepflegtes Auto haben will.
Denn Person A glaubt doch nicht, dass - egal wie es weiter geht - hier eine schnelle Lösung gefunden wird? Und wenn Person A keine Entschädigung bekommt, wird er dann weiter mit den Kleberückständen rumfahren, bis das Auto Schrott ist?

Wie soll Person A das im Regen und nicht in der Lage das Auto
zu fahren da der Scheibenwischer nicht funktioniert, machen,
wenn er doch erst ueberhaupt nicht wo hinkommen kann

Person A hat Füße, vielleicht ein Fahrrad und sicher auch ein bisschen Kleingeld, um mit den zahlreichen anderen Möglichkeiten, die es sicher gibt (ÖPNV, Taxi, Mitfahrgelegenheit, …), das Ziel zu erreichen.

Und erst recht nicht
frueh morgens um rechtzeitig bei der Arbeit zu sein

Es muss schon ein sehr verschlafenes Nest sein, wenn man durch früher aufstehen nicht trotzdem die Arbeit erreichen kann. Und der Arbeitgeber trägt an dem Vorfall keine Schuld, Person A muss in jedem Fall pünktlich zur Arbeit erscheinen, zur Not muss er sich ein Taxi bestellen.

Und um dem Gedankengang noch etwas nachzuhelfen: Sollte es zu einer Verhandlung kommen, kann Person A sicher alle seine Ausgaben, die er selbst natürlich auch nicht verschuldet hat, anführen und darauf hoffen, dass sie ersetzt werden. Aber er wird sie wohl vorlegen müssen.

LG,
-Efchen

Dafür dass Du anderen Verkehrsteilnehmern Deine Autotüren in die Seiten rammst, wenn sie nicht genügend Abstand halten, biste aber hier ziemlich kleinlich.
Du hast es auch nicht leicht mit Dir.
Rumburak

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