Wäre es für einen deutschen Staatsbürger, wohnhaft innerhalb Deutschlands legal einen autobiografischen Blog zu schreiben, auf welchem Personen seines Lebens vorkommen, welche zwar andere Namen bekommen, jedoch unter Umständen von dritten identifiziert werden könnten?
Welche Gesetzesstellen wären hierbei einschlägig?
Vielen Dank.
Und nur rein vorsorglich sei gesagt: Nein, das ist keine Hausaufgabe.
Dabei gelten alle genau die Prinzipien, die auch dann gelten, wenn du einfach nur irgendwem irgendwas erzählst - dass du das im Rahmen deiner öffentlichen Autobiografie machst, ändert daran nichts.
Oh, nur das Übliche. Ich habe keine zusammenhängenden Kenntnisse darüber, was bei öffentlichen Aussagen zu beachten ist. Ich kann dir nur sagen, dass zB Tatbestände wie Beleidigungen oder üble Nachrede nicht durch den Rahmen einer Autobiografie gerechtfertigt werden - im zB familiären Kreis ist ein Herziehen über andere allerdings nicht zwangsläufig strafbar. Auch kann bei öffentlichen Äußerungen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Dritten eher betroffen sein als bei privaten Unterhaltungen.
Ich wünsch dir natürlich, dass noch umfassende Antworten folgen. Konkrete Nachfragen kann ich vielleicht auch selbst beantworten