hallo.
ich sehe immer wieder, daß autofahrer vor dem bäcker oder beim gang zum geldautomaten das auto einfach laufen lassen.
angenommen, ein unbeteiligter passant würde in so ein auto einsteigen und es zwei straßen weiter wieder abstellen. welches vergehens / welcher straftat macht er sich schuldig? wäre das ein „richtiger“ diebstahl?
gruß
michael
Hallo,
angenommen, ein unbeteiligter passant würde in so ein auto
einsteigen und es zwei straßen weiter wieder abstellen.
welches vergehens / welcher straftat macht er sich schuldig?
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html
wäre das ein „richtiger“ diebstahl?
Nein, denn der setzt die Zueignungsabsicht voraus. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
Gruß
C.
hallo.
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html
interessant!
wäre das ein „richtiger“ diebstahl?
Nein, denn der setzt die Zueignungsabsicht voraus.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
also nach §248b darf der passant mit dem tretroller (kein kraftfahrzeug und kein fahrrad)eines anderen vom bäcker zur eisdiele fahren, aber ihn wegen §242 nicht mit nach hause nehmen? 
gruß
michael
Hallo,
ich sehe immer wieder, daß autofahrer vor dem bäcker oder beim gang zum geldautomaten das auto einfach laufen lassen.
Hm, hier wäre es wesentlich einfacher zu sagen, wessen sich der Autofahrer schuldig macht und/bzw. welche Rechte er dadurch verlieren könnte.
angenommen, ein unbeteiligter passant würde in so ein auto einsteigen und es zwei straßen weiter wieder abstellen. welches vergehens / welcher straftat macht er sich schuldig?
Kommt bestimmt wie immer drauf an. Vielleicht war Gefahr im Verzug und er hat das Fahrzeug deswegen bewegt. Vielleicht hat er seins ebenso abgestellt und es ist inzwischen geklaut und er hat nicht gemerkt, dass inzwischen ein anderes dasteht ;o)
wäre das ein „richtiger“ diebstahl?
Nö.
Grüße
Hi,
wenn also jemand in das Auto vor dem Bäcker steigt, der Besitzer die Polizei anruft, eine Streife zufällig vor Ort ist und ihn anhält und er sagt „Aber ich wollte doch nur einen Scherz machen und das Auto da hinten im Wald parken!“ ist das nur „unbefugter Gebrauch“? Gut zu wissen 
Gruss
K
hallo.
und ihn anhält und er sagt „Aber ich wollte doch nur einen
Scherz machen und das Auto da hinten im Wald parken!“ ist das
nur „unbefugter Gebrauch“? Gut zu wissen 
ein scherz, der im extremfall drei jahre knast einbringen kann. von „nur“ würd ich da nicht reden.
gruß
michael
In Berlin hatten wir mal einen Autobauer - König, der hatte einen Rekord an geklauten Autos gehalten, obwohl er nie eins geknackt hat. Er hat genmau auf diese Dummen gewartet, die nur mal eben Zeitung oder Brötchen holten. Natürlich saß er für KFZ - Diebstahl in x Fällen ein paar Jahre ab. Das nützte den Dummen aber nichts, von denen hat nämlich keiner einen Pfennig von seiner Versicherung gesehen. Also lieber Motor aus und abschließen.
N’Abend,
da mich diese Themenrichtung auch schon länger beschäftigt, spinne ich den Faden noch etwas weiter:
Was wäre, wenn man demjenigen, der das Auto laufen ließ, einfach den Motor abstellt, den Zündschlüssel abzieht und irgendwo unterm Sitz o. ä. versteckt?
MfG,
Marius
Hallo,
wenns nur um einen scherz muss man die polizei nur darauf ansprechen, das gerade vor Bäcke x ein fahrzeug steht, das unbeaufsichtig ist und bei dem der motor läuft.
wenn die das fahrzeug dann so antreffen hat der fahrer dann den spass 
hth