Autodiebstahl - Auto im Ausland wiedergefunden

In einigen Fällen konnten geklaute Autos von der Polizei im Ausland wiedergefunden werden. Angenommen, die Diebe sind nicht bekannt, Kaskoversicherung besteht nicht und es kommt nur noch der Halter in Betracht.
Ist man zur Rückführung der Sache aus dem Ausland verpflichtet? Könnte man hier das Eigentum an der Sache einfach aufgeben? Welche Konsequenzen hätte dies für den Halter zivilrechtlich / strafrechtlich in Bezug auf ausländische / deutsche Behörden?

Hallo,

Ist man zur Rückführung der Sache aus dem Ausland
verpflichtet? Könnte man hier das Eigentum an der Sache
einfach aufgeben? Welche Konsequenzen hätte dies für den
Halter zivilrechtlich / strafrechtlich in Bezug auf
ausländische / deutsche Behörden?

es dürfte davon abhängen, was im Ausland geregelt ist. In Deutschland ist es weder Deutschen noch Ausländern gestattet, ihre Autos, „die sie nicht mehr haben wollen“ einfach aufzugeben, sprich einfach irgendwo stehen zu lassen und das Eigentum daran aufzugeben.

Gruß

S.J.

Ja, aber was passiert denn dann verfahrenstechnisch? Ich mein, Rechtshilfeersuchen sind doch nur im Strafrecht möglich. Die Rückholung des Fahrzeugs ist doch eine zivilrechtliche Sache. Wie geht man auf den Halter zu, um das Problem zu lösen? Was, wenn der Halter einfach nicht reagiert.

Hallo,

Ja, aber was passiert denn dann verfahrenstechnisch? Ich mein,
Rechtshilfeersuchen sind doch nur im Strafrecht möglich. Die
Rückholung des Fahrzeugs ist doch eine zivilrechtliche Sache.

zivilrechtliche Streitigkeiten lassen sich auch über Ländergrenzen hinweg führen.

Wie geht man auf den Halter zu, um das Problem zu lösen? Was,
wenn der Halter einfach nicht reagiert.

So mancher, der frohen Mutes in ein Land seiner Wahl reisen wollte, wurde an der Grenze mit solchen Sachen, die Jahre zurücklagen, konfrontiert und zur Kasse gebeten. Spätestens, wenn man in ein solches Land eingereist ist, nützt es nichts mehr, sich hinter seiner Staatsbürgerschaft zu verstecken.

Aber wie gesagt: Das alles hängt von der Rechtslage des jeweiligen Landes ab.

Gruß

S.J.