Autodiebstahl nach Schlüsselklau aus Wohnhaus. Mitschuldig?

Bei mir wurde in mein Haus eingebrochen.
In einem Küchenschrank befand sich mein Autoschlüssel.
Nur dieser wurde gestohlen und damit mein Auto entwendet. Nach ca 20 km haben die Diebe einen Mast gerammt und sind flüchtig.
Die aufnehmende Polizei ist jetzt der Meinung ich hätte „unvorsichtig“ gehandelt und den Diebstahl bzw. den Schaden „begünstigt“.
Kann das sein?

Das kann nur sein, wenn:
die Haustür nur in`s Schloß gezogen und damit nicht abgeschlossen war,
Fenster gekippt oder gar offen waren,
Nebeneingangstüren nicht verschlossen waren.
Wenn all dies nicht der Fall war, dann haben die Polizisten ein seltsames Rechtsverständnis um nicht zu sagen ein grundfalsches! ramses90

Nein- kann nicht sein und wird sicherlich auch gar nicht rechtlich so vorgeworfen. Es gibt dazu auch Gerichtsurteile.
Überlege mal, Ersatzschlüssel werden i.d.R. (und das mit Bedacht) in der Wohnung aufbewahrt selbst wenn man den Autoschlüssel am Schlüsselbund mit sich führt.
Wo wäre also der Unterschied, den man zum Vorwurf machen könnte ? Muss man etwa ein Bankschließfach dafür anmieten. ?

Wohl eher wird wohl gefragt ob es auch wirklich ein Einbruch war, wenn auffallend wenig gestohlen wurde und der Wagen einen seltsamen Unfall hatte.

MfG
duck313

Hallo,

das muss nicht am mangelnden Rechtsverständnis liegen.
Dem Herrn Polizeibeamten könnte auch ein Schild abhanden gekommen sein:

http://www.eilbote-onlineshop.de/media/catalog/product/cache/1/image/1080x/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/s/a/sa50670.jpg

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Es entbehrt jeglicher Phantasie auf so eine „********* (die Sterne bitte mit jeglicher Phantasie füllen) Aussage“ der Polizei (Rechtspflegeorgane!!!) überhaupt zu antworten.

Entspann Dich, mach Dir keine Sorgen und unterschreibe auf keinen Fall eine Aussage bzw. ein Protokoll, was Dir grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

Die Damen und Herren in blau haben … ach ne, das lassen wir lieber, sonst schreibe ich mich hier noch in Rage!

Viel Erfolg und wie gesagt, entspannt bleiben…, alles wird gut :slight_smile: und nicht mehr ärgern :slight_smile:

VG D-T

Bei manchen Aussagen glaube ich, dass ich mein Examen gewonnen habe… mit juristischer Haltbarkeit hat das nichts, aber auch absolut gar nichts zu tun.