Darf ich mit einer Verletzung am rechten Arm Autofahren? Rein mechanisch stellt das Autofahren keinerlei Problem für mich dar, ich kann problemlos schalten, und lenken kann ich meineserachtens auch nicht schlechter als normal. Die größte Herausforderung wäre der Zündschlüssel, da ich durch eine Gipsschiene Handgelenk und Ellbogen nicht drehen kann.
kann problematisch werden wenn es zu einem unfall kommt. kann ich so nicht beantworten
Hallo,
hier ein Tipp vom ADAC:
Rechtstipp: Autofahren bei Gesundheitsproblemen
Bei Kraftfahrern, die vorübergehende oder dauerhafte gesundheitliche Probleme haben stellt sich oft die Frage, inwieweit diese Probleme Einfluss auf die Fahreignung haben, ob sie also weiterhin ein Fahrzeug führen dürfen oder nicht. Wer leichtfertig Gesundheitsprobleme, die Einfluss auf die Fahreignung haben verdrängt, riskiert erhebliche Schwierigkeiten mit der Polizei und im Schadensfall mit den Versicherern.
Zunächst ist der Autofahrer selbst für die Einschätzung seiner Fahrfähigkeit verantwortlich. Anhaltspunkte für diese Einschätzung bekommt er teilweise aus den gesetzlichen Vorschriften und insbesondere aus der Auskunft seines behandelnden Arztes.
Gemäß § 31 Abs. 1 StVZO muss der Führer eines Kraftfahrzeugs zu dessen selbständiger Leitung geeignet sein. Dies gilt unabhängig von der bisherigen Dauer des Führerscheinbesitzes. Auch der Halter des Fahrzeugs ist (nach § 31 Abs. 2 StVZO) verantwortlich, wenn er es wissentlich zulässt, dass ein fahrunfähiger Fahrer das Fahrzeug führt.
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf nach § 2 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Der Fahrer muss deshalb vor Antritt einer Fahrt überprüfen, ob er nach seinen persönlichen Fähigkeiten den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist.
Sollte eine Krankheit oder Verletzung des Kraftfahrers zur Verkehrsuntüchtigkeit führen oder führen können, ist der Fahrzeugführer wegen körperlicher Mängel nicht zur Fahrzeugführung befähigt.
Ein Autofahrer sollte daher unbedingt seinen behandelnden Arzt befragen, wie dieser die Fahreignung aus medizinischer Sicht beurteilt. Der behandelnde Arzt prüft dann, ob für den Ausgleich des vorübergehenden körperlichen Mangels Fahrzeugumbauten erforderlich sind. Denn allein die Tatsache, dass ein Arm oder Bein vorübergehend, z.B. durch Gipsverband, ausfällt, sagt noch nichts über die Fahreignung im Einzelfall aus.
Liegt eine entsprechende positive ärztliche Beurteilung vor, so muss der Kraftfahrer im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls nicht mit negativen Folgen rechnen.
Ereignet sich während des Fahrens aufgrund des körperlichen Mangels ein Unfall, ist der Fahrzeugführer eventuell strafrechtlich verantwortlich (z.B. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässiger Tötung). Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Haftpflichtversicherer den Fahrzeugführer in Regress nimmt und die Kaskoversicherung leistungsfrei wird.
ADAC, Juristische Zentrale
Hallo Andi,
im Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 2 Abs 4, heißt es:
„(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“
Da Du nach eigenen Angaben keine wirklichen Einschränkungen beim Lenken und Schalten hast, sehe ich kein Problem darin.
Du musst das Fahrzeug sicher führen können, dann darfst Du auch mit einer Armverletzung fahren. Sicher führen heißt, dass Du alles können musst, was zum sicheren und störungsfreien Fahren nötig ist. Kleine und kleinste Einschränkungen bleiben dabei unberücksichtigt, wenn sie nicht dazu führen, dass die Sicherheit beeinträchtigt wird. Das mit dem Zündschlüssel geht wohl notfalls mit der linken Hand, das hat ja mit dem Fahren nichts zu tun. Ich denke mal, dass die Finger zum Greifen des Lenkrades frei sind, dann sehe ich eigentlich keine Probleme. Jede gesundheitliche Störung, die Dich hindert, das Fahrzeug sicher zu führen, bedeutet unbedingtes FINGER WEG VOM LENKRAD!
Wenn es sich so darstellt wie Du es sagst, besteht kein Grund nicht zu fahren.Sollte aber ein Unfall passieren, und sich Dieses auf den Gibs zurückführen, steht Ärger ins Haus.
Hallo Andi,
weiss leider selbst nicht, ob es einen Paragraphen in der StVO gibt, der das Autofahren mit einer Gipsschiene untersagt.
Danke. Ich habe vorsorglich das Auto stehen gelassen.
kann problematisch werden wenn es zu einem unfall kommt. kann
ich so nicht beantworten
Hallo Herr Nowak,
Entschuldigung, aber ich bin Verkehrsexperte und kein Arzt.
MfG
der Verkehrsexperte
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. So sagt es der § 2 der Fahrerlaubnisverordnung. Die Frage ist nun, ob du mit deiner Behinderung wirklich in der Lage bist, dein Fahrzeug sicher zu führen. Hast du mal an Extremsituationen, wie ein plötzliches Ausweichen o.ä. gedacht? Da wirst du mit einem Gipsarm echte Probleme bekommen. Das wird dir spätestens bei einem Unfall auch die Versicherung vorhalten und sich weigern, den Schaden voll zu übernehmen oder garnicht zu zahlen. Also besser Hände weg vom Steuer.
Hallo Andi,
dass ist eine Gewissensfrage. Wer sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlt, ein Fahrzeug SICHER zu führen, der darf das auch nicht. Grundsätzlich steht nach meiner Kenntnis ein Gipsarm nicht auf der „Roten Liste“… aber es kann natürlich bei einem Unfall eine Frage sein, ob du wegen der Einschränkung angemessen auf die Situation reagieren konntest. Der Arm hat nicht die volle Kraft, um das Lenkrad in einer Gefahrensituation zu halten. Was sagt denn der Arzt, an dessen Meinung (wenn er denn eine hat) bist du auf jeden Fall gebunden.
LG
Conny
Hallo andi,
diese Frage kann und darf nur ein Arzt beurteilen.
Sofern keine Behinderungen, die das selstständige Fahren negativ beeinträchtigen, dürften da keine Probleme auftauchen.
Im Unfallgeschehen wird man dir jedoch vorwerfen können, daran nicht unerheblich beteiligt gewesen zu sein.
Geh zum Arzt und lass dir eine Bescheinigung geben, wenn die Behinderung länger andauern sollte.
Hallo andi nowak,
der § 2StVG besagt: Wer ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr führen will, muss u. a. körperlich und geistig geeignet sein.
Die Verwaltungsbehörde kann, wenn die körperlichen Mängel nicht nur vorübergehender Natur sind, das Gutachten eines Amts- oder Facharztes beibringen lassen oder und möglicher Weise Auflagen erteilen.
Fahrerlaubnisrechtlich scheint es hier nicht so von Bedeutung zu sein. Aber haftungsrechtlich kann so etwas Folgen haben. Bei einem Unfall (was man ja nicht wünscht) kann sich die Kfz.-Versicherung auf dieses „Handicap“ berufen, und es kann Einschränkungen in der Versicherungsleistung zur Folge haben.
Der konkrete Fall ist mit einem Ja oder Nein nicht so eindeutig zu beantworten!
Es gibt ja auch behinderte Menschen, die mit Handicaps Auto fahren dürfen.
Mein Rat wäre hier: selbst einschätzen, ob es dadurch zu Gefährdungen kommen kann und dann verantwortlich handeln! Ggfs. kann man auch den Arzt dazu konsultieren.
Gruß Wolfgang
Auch wenn es vermutlich schon verheilt ist:
Solange keine Einschraenkung vorliegt, spricht nichts dagegen - Man darf auch nicht uebermuedet oder z.B. bei Erkaeltung mit extremer Matschbirne nicht fahren, da die Reaktion deutlich eingeschraenkt ist.
Sorry fuer die lange Antwortzeit …