Autofahren mit Beinverletzung

Liebe Experten!

Wie sieht die Rechtslage in folgendem Fall aus:

Eine Person wird am linken Bein operiert und kann bereits wieder an Krücken gehen.
Darf diese Person ein Automatik-Auto fahren?

Ich hab einerseits gehört, dass man dann Autofahren darf, weil es ja auch viele Behinderte gibt, die so Autofahren dürfen. Andererseits hab ich gehört, wenn dann ein Unfall passiert würde man automatisch ne Mitschuld bekommen.

Was stimmt denn nun?

Und wo steht das?

Vielen Dank für eure Hilfe

sagt

noi

hallo
jeder vt hat selbst zu entscheiden bzw zu prüfen, ob er gefahrlos ein fahrzeug führen kann.
in diesem fall spricht nach meinem empfinden nichts dagegen. sollten allerdings medikamente mit im spiel sein, dann sieht die sache gleich ganz anders aus.
unter umständen spricht schon ein steifer hals für eine fahruntauglichkeit, da der vt die verkehrsbeobachtung nicht mehr ordentlich tätigen kann. das ist dann grob farlässig und kann bis zum verlust des vs führen.

hauptmann

Hi!

jeder vt hat selbst zu entscheiden bzw zu prüfen, ob er
gefahrlos ein fahrzeug führen kann.
in diesem fall spricht nach meinem empfinden nichts dagegen.

Alle, die mir Ratschläge gegeben haben, haben das wohl nach ihrem Empfinden getan.

Mir wäre aber wichtig zu wissen, was das Gesetz dazu sagt.

Insbesondere, ob bei einem evtl. Unfall automatisch eine Mitschuld besteht, nur weil man an Krücken geht.

Trotzdem danke.

Gruß, noi

Hallo,
eine Bedingung ist, man muss bei Gefahr brutal fest bremsen koennen.
Es kann aber nicht im Gesetz stehen, mit wieviel Kilo wie schnell man mit einem kranken Bein das Pedal druecken koennen muss.
Folglich bleibts vermutlich bei Meinngsaeusserungen. Und den allgemeinen Vorschriften, so dass niemand gefaehrdet usw.

Uebrigens fahren auch Leute ohne Bein, haben die Fuss- / Betriebs- / Bremse fuer Handbedienung umgebaut.
Gruss Helmut

Eine Person wird am linken Bein operiert und kann bereits
wieder an Krücken gehen.
Darf diese Person ein Automatik-Auto fahren?

Ja.
Natürlich unter der Voraussetzung, dass die einzige Einschränkung in der Nichtbelastungsfähigkeit des linken Beins besteht.

Ich hab einerseits gehört, dass man dann Autofahren darf, weil
es ja auch viele Behinderte gibt, die so Autofahren dürfen.
Andererseits hab ich gehört, wenn dann ein Unfall passiert
würde man automatisch ne Mitschuld bekommen.

Auf welcher Grundlage soll das denn passieren?

Was stimmt denn nun?

Und wo steht das?

Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Insofern dürfte es schwer werden, eine Verordnung zu finden, in der steht, dass man mit Automatik fahren darf, wenn man das linke Bein nicht belasten darf. Es gibt aber nur den Hinweis, dass man nicht gefährden darf. Das tut man aber nicht, weil das Bein nicht gebraucht wird, um gefährdungsfrei zu fahren.

Ich: Zwei Unfälle in genau der (etwas längeren) Zeitspanne, in der ich genau der Art körperlich eingeschränkt war und ebenfalls - genau deshalb - Automatik gefahren bin. Beide Unfälle waren Auffahrunfälle und zwar so sauber*, dass ich mit 0 % raus gekommen bin. Gelte also immer noch als „unfallfrei“ :wink:

*In beiden Fällen war es Kolonne, in beiden Fällen habe ich besser, schneller gebremst mit mehr Sicherheitsabstand, dass ICH rechtzeitig zum Stehen gekommen bin und meine Hintermänner es nicht gepeilt bekommen haben. In einem Fall bin ich sogar mit 0 rausgekommen, obwohl ich auf den Vordermann geschoben wurde. Spätestens der zweite Fall wäre also eine leichte Möglichkeit gewesen, mir eine Mitschuld „anzuhängen“, was auch nicht erfolgt ist.
Beide Fälle übrigens mit Polizei.

eine Bedingung ist, man muss bei Gefahr brutal fest bremsen
koennen.

Mit links?

Es kann aber nicht im Gesetz stehen, mit wieviel Kilo wie
schnell man mit einem kranken Bein das Pedal druecken koennen
muss.

Aus eigener Erfahrung: Mit einem kranken Bein drückt man gar kein Pedal! Selbst keine Kupplung! Deshalb war ja hier auch die Frage nach Automatik.

Ein nicht belastetes Bein, selbst wenn es schmerzfrei ist, hat in der Regel abgebaute Muskulatur. Und die alleine ist ausreichend dafür, dass ein „bestimmungsgemäßer“ Gebrauch nicht mehr möglich ist. Folge bei links: Feines Kuppeln? Vergiss es. Ich habe das selbst mal mit einem noch nicht zu 100 % auftrainierten Bein versucht, auf einem Parkplatz, zum testen. Zwei Mal den Wagen abgewürgt, dann habe ich es drangegeben und 3 Wochen länger trainiert :wink:

Hallo,

blättere mal in der FEV (Fahrerlaubnisverordnung).

Da man für Automatik definitiv nur das rechte Bein benötigt, hätte ich keine Bedenken, es sei denn, dass starke Schmerzen oder die Nebenwirkungen irgendwelcher Medikamente (aber das gilt ja für uns alle) die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Automatisch ist man jedenfalls an keinem Unfall schuld :wink:

LG
sine

Linkes Bein = nicht benötigt bei Automatik!!!
Moin!

Es kann aber nicht im Gesetz stehen, mit wieviel Kilo wie
schnell man mit einem kranken Bein das Pedal druecken koennen
muss.

Im geschilderten Fall soll das kranke Bein ja gerade nicht zum Einsatz kommen , weil es - wie ich schrub - das linke Bein ist, weswegen man ja ein Automatik-Auto kaufen will, das nur mit dem rechten Bein gefahren wird.

Folglich bleibts vermutlich bei Meinngsaeusserungen. Und den
allgemeinen Vorschriften, so dass niemand gefaehrdet usw.

Dann scheint ja alles klar zu sein.

Uebrigens fahren auch Leute ohne Bein, haben die Fuss- /
Betriebs- / Bremse fuer Handbedienung umgebaut.
Gruss Helmut

Ja, aber es geht hier nicht um eine bleibende Behinderung.

Vielleicht mal das UP richtig lesen. Trotzdem danke für die gut gemeinte Mühe!

Gruß, noi

Hallo,
man könnte sogar vermuten, daß man vorsichtiger (oder besser ausgedrückt vorausschauender) fährt, weil man ja vermeiden will, daß ein Unfallgegner versucht einen „mit reinzureiten“.
Daß man nicht fährt, wenn man Medikamente einnimmt oder auch wenn einem der Arzt (der wäre wohl der Ansprechpartner das zu beurteilen) trotz Automatik davon abrät wurde ja schon mehrfach erwähnt.

Cu Rene

Hallo,

die enstsprechende Regelung steht in Straßenverkehrsgesetz:

§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen :körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt

Da in der Regel bei einem Automatikfahrzeug der linke Fuß (das linke Bein) nicht „gebraucht“ wird,ist von daher keine Einschränkung der
Eignung zu sehen…zu beachten wäre aber eventuell eine Beeinträchtigung durch Medikamente,hierzu sollte der behandelnde
Arzt befragt werden.

Danke allen Antwortern!
Jetzt hab ich mehr Klarheit!

Grüßle, noi