Eine Person wird am linken Bein operiert und kann bereits
wieder an Krücken gehen.
Darf diese Person ein Automatik-Auto fahren?
Ja.
Natürlich unter der Voraussetzung, dass die einzige Einschränkung in der Nichtbelastungsfähigkeit des linken Beins besteht.
Ich hab einerseits gehört, dass man dann Autofahren darf, weil
es ja auch viele Behinderte gibt, die so Autofahren dürfen.
Andererseits hab ich gehört, wenn dann ein Unfall passiert
würde man automatisch ne Mitschuld bekommen.
Auf welcher Grundlage soll das denn passieren?
Was stimmt denn nun?
Und wo steht das?
Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Insofern dürfte es schwer werden, eine Verordnung zu finden, in der steht, dass man mit Automatik fahren darf, wenn man das linke Bein nicht belasten darf. Es gibt aber nur den Hinweis, dass man nicht gefährden darf. Das tut man aber nicht, weil das Bein nicht gebraucht wird, um gefährdungsfrei zu fahren.
Ich: Zwei Unfälle in genau der (etwas längeren) Zeitspanne, in der ich genau der Art körperlich eingeschränkt war und ebenfalls - genau deshalb - Automatik gefahren bin. Beide Unfälle waren Auffahrunfälle und zwar so sauber*, dass ich mit 0 % raus gekommen bin. Gelte also immer noch als „unfallfrei“ 
*In beiden Fällen war es Kolonne, in beiden Fällen habe ich besser, schneller gebremst mit mehr Sicherheitsabstand, dass ICH rechtzeitig zum Stehen gekommen bin und meine Hintermänner es nicht gepeilt bekommen haben. In einem Fall bin ich sogar mit 0 rausgekommen, obwohl ich auf den Vordermann geschoben wurde. Spätestens der zweite Fall wäre also eine leichte Möglichkeit gewesen, mir eine Mitschuld „anzuhängen“, was auch nicht erfolgt ist.
Beide Fälle übrigens mit Polizei.