Ein Autofahrer hat abends um viertel vor 9 einen Fußgänger an einer Kreuzung überfahren. Wahrscheinlich hat der Fußgänger die Straße ca. 5 m vor der Ampel überquert und wahrscheinlich auch bei rot, aber der Autofahrer, der den Fußgänger dann „erwischt“ hat, war höchstwahrscheinlich alkoholisiert!
Es ist ein Sachverständiger eingeschaltet, dennoch würde mich jetzt schonmal interessieren, was auf die Familie des Opfers zukommt?
Die Straße ist an der Stelle 3-spurig (quasi spur von ort A nach B und von ort B nach A und die linksabbieger spur). Der Unfall hat sich auf der 3. Spur ereignet (der Fußgänger hatte also bereits 2 Spuren überquert). Der Fairnesshalber sollte man vllt auch sagen, dass der Fußgänger ebenfalls alkoholisiert war, ein Zeuge (Fahrradfahrer) allerdings ausgesagt hat, dass der Fußgänger „Strammen Schrittes“ die Straße überquert hat (also nicht getorkelt ist).
Was passiert denn jetzt? Wird es eine Gerichtsverhandlung geben? Ist das fahrlässige Tötung?
zunächst mal, ich bin noch in meinem Jura-Studium und kann dir daher keine wirklich verbindliche und vor allem richtigen Antwort geben.
Aber meines Erachtens ist das fahrlässige Tötung, JA! Vor allem, wenn er alkoholisiert war!
Eine Gerichtsverhandlung gibt es meiner Ansicht nach auf jeden Fall.
Kann dir leider nichts anderes sagen!
in Anlehnung an das von Ihnen Beschriebene muss aller Voraussicht mit einer Anklage und damit einem Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gerechnet werden, wobei sich hier die Frage des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs stellen wird. Auf alle Fälle sollte sich der Fahrer unbedingt schon jetzt eines Spezialisten für Strafrechts bedienen. Gerne stehe ich diesbezüglich zur Verfügung. (akmuc.de)
Wahrscheinlich habe ich mich da nicht deutlich ausgedrückt, aber ich bin „von der seite des Opfers“.
Musste demnach sehr viel darüber nachdenken, was auf meine Familie und mich nun zukommt, weil man uns noch nicht viel gesagt hat. Man erwähnte sogar, dass es sein kann, dass wir eventuell sogar für eine „Beule“ im Auto bezahlen müssten - wobei ich denke, dass das wahrscheinlich eher nicht mehr der Fall sein wird, wenn der Fahrer tatsächlich unter Alkoholeinfluss stand.
Was ist denn ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang?
Auf Seiten des Opfers ist natürlich die Sache etwas anders.
In strafrechtlicher Sicht kommt es entscheidend darauf an, ob die Hinterbliebenen ein persönliches Interesse an der Strafverfolgung des Täters haben, dann sollte man sich eines Anwaltes für eine sog. Nebenklage bedienen.
In zivilrechtlicher Sicht kann es natürlich sein, dass dem alkoholisierten Opfer ein Mitverschuldensteil zugerechnet wird. Das kommt sehr auf den genauen Unfallablauf an.
Es liegt ein Tötungsdelikt vor und somit wird es eine
Gerichtsverhandlung geben.
Es wird zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung kommen.
Es kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verurteilt werden.
Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Eine Fahrlässige Tötung liegt hier sicherlich vor. Der Fußgänger ist tot und in aller Rgel ist die Begehungsweise bei einem Verkehrsunfall fahrlässig. Ein Sachverständiger wird nun die „Vermeidbarkeit“ dieses Unfalles ermitteln. Dh., er wird ermitteln, ob durch langsameres Fahren, weniger Alkohol, usw. der Unfall hätte verhindert werden können oder der Fußgänger überlebt hätte.
In den allermeisten Fällen ist ein Unfall vermeidbar, dh dem Autofahrer wird die Tötung vorgeworfen. Es können auch noch andere Vorwürfe hinzukommen (zB: Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, usw.), die Fahrlässige Tötung wird aber am schwersten wiegen.
Ein Staatsanwalt kann daraufhin einen Strafbefehl erlassen (zB XX Monate Führerscheinentzug + XX Monate Freiheitsstrafe oder XX Tagessätze Geldstrafe, usw). Wird dies vom Autofahrer akzeptiert, wird es keine Verhandlung geben. Wird gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, so wird vor Gericht verhandelt.
Der Familie des Fußgängers drohen keine Konsequenzen, da dieser verstorben ist. Ihm können keine Vorwürfe mehr gemacht werden.
Schmerzensgeld/bzw. Entschädigungszahlungen für die Familie sollten über einen Anwalt geltend gemacht werden. Diese Forderungen haben nichts mit der strafrechtlichen Aburteilung des Autofahrers zu tun.
grundsätzlich wird erstmal wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Wie es weitergeht, ist pauschal nicht zu beantworten. Sicherlich wurde Blutprobe entnommen, bei beiden. Das Ergebnis ändert aber nicht viel daran, dass sicherlich beide einen Teil Schuld haben. Es wird dann auch von der Aussage des Radfahrers und den Ergebnissen des Gutachters abhängen.
Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es, wenn eine große Schuld des Autofahrers zu bewerten ist, ansonsten kann es einen Strafbefehl geben - http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl : „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann festgesetzt werden, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.“
Evtl. suchen mit
„fahrlässige Tötung“ freiheitsstrafe autofahrer fußgänger
Es kommt auf die Licht- und Sichtverhältnisse an, hatte der Autofahrer Zeit zum Bremsen? Das wird der Gutachter prüfen und Staatsanwalt bzw. gericht bewerten.
Die Familie des Opfers sollte einen Anwalt hinzuziehen, der kann die aktuelle Entwicklung mitverfolgen.
Es wird eine Gerichtsverhandlung geben. Der Staatsanwalt wird wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung gegen den Fahrer anklagen. Denn wer alkoholisiert fährt handelt schon mal rechtswidrig.
Ich hoffe, der Fahrer hat sofort „Erste Hilfe“ geleistet, würde er das nicht tun, käme noch Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung hinzu.
Das würde sich strafverschärfend auswirken.
„Es ist ein Sachverständiger eingeschaltet, dennoch würde mich
jetzt schonmal interessieren, was auf die Familie des Opfers zukommt?“
Wen meinst du mit Opfer? Opfer ist hier der Fußgänger, oder?
Es könnte verschiedene sachen passieren .
der führerschein ist erst mal wahrscheinlich weg.
eine verhandlung wird es auch geben. Fahrlässige tötung könnte in frage kommen oder aber auch körperverletzung mit todesfolge, wobei zweites schwieriger zu beweisen wäre und auch n höheres strafmaß und die körperverletzung muss vorsätzlich sein.
aber kann mir grade den fall nicht so vorstellen.
die deutsche rechtsprechung ist meist so, dass der „schwächere“ verkehrsteilnehmer geschützt ist.
ich würde mir auf jedenfall ne rechtsberatung hinzu ziehen.
natürlich ist das fahrlässige Tötung. Wenn der Autofahrer alkoholisiert war, wird es auch eine Gerichtsverhandlung geben. Inwieweit dem getöteten Fußgänger ein Mitverschulden zuzuschreiben ist, muss der Sachverständige und letztendlich der Richter entscheiden. Auf alle Fälle ist es nicht verboten, alkoholisiert zu Fuß unterwegs zu sein. Aber alkoholisiert Auto zu fahren schon. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf die Familie des Opfers in rechtlicher Hinsicht irgendetwas zukommt. Außer die Trauer. Sie sollten sich auf alle Fälle von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen und evtl. im Gerichtsverfahren als Nebenkläger auftreten.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Aber wie gesagt, letztendlich entscheidet diese ganze traurige Sache der Richter.
Liebe Grüße
da kann ich nichts zu sagen, zuviele wenns und aber, lieber einen anwalt einschalten.
Hallo!
Ein Autofahrer hat abends um viertel vor 9 einen Fußgänger an
einer Kreuzung überfahren. Wahrscheinlich hat der Fußgänger
die Straße ca. 5 m vor der Ampel überquert und wahrscheinlich
auch bei rot, aber der Autofahrer, der den Fußgänger dann
„erwischt“ hat, war höchstwahrscheinlich alkoholisiert!
Es ist ein Sachverständiger eingeschaltet, dennoch würde mich
jetzt schonmal interessieren, was auf die Familie des Opfers
zukommt?
Die Straße ist an der Stelle 3-spurig (quasi spur von ort A
nach B und von ort B nach A und die linksabbieger spur). Der
Unfall hat sich auf der 3. Spur ereignet (der Fußgänger hatte
also bereits 2 Spuren überquert). Der Fairnesshalber sollte
man vllt auch sagen, dass der Fußgänger ebenfalls
alkoholisiert war, ein Zeuge (Fahrradfahrer) allerdings
ausgesagt hat, dass der Fußgänger „Strammen Schrittes“ die
Straße überquert hat (also nicht getorkelt ist).
Was passiert denn jetzt? Wird es eine Gerichtsverhandlung
geben? Ist das fahrlässige Tötung?