Autofahrer zahlt unverschuldeten Unfall da Kind

Hallo zusammen,

angenommen ein 8-jähriger läuft auf dem Weg von zu Hause zur Schule vor ein Auto. Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft ermitteln, dass der Fahrer nichts für den Zusammenstoß konnte und loben Ihn dafür, wie er das Ganze abgewickelt hat und er sich verhalten hat.
Dann bekommt der Autofahrer 2 Monate später die Benachrichtigung seines Autoversicherers, dass die Krankenkasse des Kindes sich Geld bei dem Autoversicherer geholt hat und er hat die Wahl zwischen diesen Betrag selber tragen oder hochgestuft zu werden.

Kann das sein ? Muss die Versicherung des Autofahrers den Schaden nicht abwehren und ggf. die Krankenkasse an die Versicherung verweisen, die das Bundesland für die Schüler hat in Anspruch nehmen ?

Dem Kind geht es übrigens gut, es waren nur Prellungen.

Hallo Nadinis,
aufgrund welcher Tatsache hat der KFZ Versicherer den Schaden reguliert??

Gefährdungshaftung oder Teilungsabkommen??

Erläuterung zum Teilungsabkommen zwischen Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen. Die wollen sich die hohen Prozeßkosten (Klärung wegen Mitverschulden, Gefährdungshaftung, Kürzungen im Anspruch, etc.)sparen und machen „halbe halbe“ (Bsp.!!!). Im allgemeinen wird dadurch aber der Vertrag nicht hochgestuft, da es sich um kein Schuldanerkenntnis handelt (MM).

Die Gefährdungshaftung heißt nix anderes, das der Fahrzeughalter eines KFZ für alle Schäden haftet (also dafür gerade stehen muß-ergo somit seine KFZ Haftpflicht).

Dazu heißt es im § 7 des Straßenverkehrsgesetzes

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Der Halter kann sich nur aufgrund eines unabwendbaren Ereignis (höhere Gewalt) von der Haftung freimachen.

Beim Führer also Fahrer des KFZ sieht das schon anders aus:

§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers

(1) In den Fällen des § 7 Abs. 1 ist auch der Führer des Kraftfahrzeugs oder des Anhängers zum Ersatz des Schadens nach den Vorschriften der §§ 8 bis 15 verpflichtet. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist.

Also als Fahrer bist du schuldlos an einen Unfall, aber als Halter eines KFZ kommst du trotzdem in die Haftung. Daher ist die KFZ Haftpflicht auch eine Pflichtversicherung. Denn selbst ohne dein dazutun kann durch den Betrieb des KFZ ein Schaden entstehen, für den du haftbar bist.

Natürlich gibt es auch ein mitverschulden nach § 254 BGB aber da das Kind unter 10 Jahren sich im Straßenverkehr bewegt hat sehe ich das als ausgehebelt an.

Wie du siehst eine komplexe Geschichte. Ich kann nur empfehlen sich zur Klärung mit der Versicherungs zusammen zu setzen und die sollen dir erläutern warum Sie den Schaden anerkennen.

Die Versicherung wird MM nur den Schaden anerkannt haben, weil ihr keine andere Wahl bleibt oder Sie einen gerichtlichen Gang scheut (um nicht auf den Kosten hängen zu bleiben bei einem negativen Urteil).

Gruß
Martin

Super, danke (owT)
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