Hi allerseits.
Folgendes ich habe mir einen A3 zugelegt (bzw. steht noch beim Händler)
Frage : Muss der Händler mir nun das Fahrzeug aushändigen obwohl ich noch nicht angezahlt habe?
Vertrag ist unterzeichnet. Brief ist auch bei mir.
Gruß Dennis
Hi allerseits.
Folgendes ich habe mir einen A3 zugelegt (bzw. steht noch beim Händler)
Frage : Muss der Händler mir nun das Fahrzeug aushändigen obwohl ich noch nicht angezahlt habe?
Vertrag ist unterzeichnet. Brief ist auch bei mir.
Gruß Dennis
Hallo.
Nein. In dem Vertrag steht mit Sicherheit der Kaufpreis. Wenn du den Vertrag nicht erfüllst, so muss es auch nicht der Autohändler tun. Nach Kaufpreiszahlung erhälst du eine Ausführung des Vertrages inkl. Händlerunterschrift. Dieser Vertrag zeigt an, dass du der rechtmäßige Eigentümer bist. Diese Sache von wegen „ich habe den Fahrzeugbrief, also bin ich auch Fahrzeugeigentümer“ ist überholt.
Hallo,
der Autohändler darf Ihnen das Auto auch nicht aushändigen, da die Bezahlung von dem Gegenstand nicht abgeschlossen ist. Es ist natürlich wichtig, was für Händler des ist, Markenhändler? Straßenhändler; der die Finanzierung über eine unübliche Bank vermittelt hat? Sie sind verpflichtet diese Anzahlung zu tätigen. Konkreter kann ich Ihnen Auskunft erst dann geben, wenn ich die Verträge sehen würde. Es ist aber richtig, bevor ein Nachweiss der Bezahlung nicht vorliegt, haben Sie auch kein Recht auf dieses Fahrzeug.
MfG
Bc. Walter Barlok
Auto wird finanziert ist ein Finanzierungsvertrag beim Vertragshändler.
mfg Dennis
Dann,sollten Sie die Anzahlung bei dem Händler leisten mit Quittung. So ist es für Sie erledigt. Der Händler darf Ihr Auto einbehalten bis die Zahlung erfolgt.
Auto wird finanziert ist ein Finanzierungsvertrag beim
Vertragshändler.mfg Dennis
Ok, vielen Dank für die rasche Antwort!
Hallo Dennis,
wenn du den Brief hast gehört der Wagen dir. Das war immer schon so, der den
Fahrzeugbrief hatte dem gehört auch das Fahrzeug.
Den hast du doch ausgehändigt bekommen, damit er zugelassen wird, oder ist
er bereits auf deinen Namen zugelassen, dann erst recht.
Du hast doch auch einen Vertrag mit den Zahlungsmodalitäten gemacht. Oder
nicht?
Teile mir doch deinen Vertrag mit, dann kann ich dir genau sagen wie die
Dinge stehen. Jedoch normalerweise ist es so, wer den Brief hat
dem gehört auch das Auto.
Guß M. Hanak
nein
sorry - kann aber nur zu Unternehmens-Finanzierungen Hinweise geben.
Beste Grüsse
Ihr aktiv-coach
Jo Vorstadt
Skype: activ.biz
Email: [email protected]
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Folgendes ich habe mir einen A3 zugelegt (bzw. steht noch beim
Händler)
Frage : Muss der Händler mir nun das Fahrzeug aushändigen
obwohl ich noch nicht angezahlt habe?Vertrag ist unterzeichnet. Brief ist auch bei mir.