Hallo, ich muss ein Auto finanzieren, da ich ca. 25 km einfach zur Arbeit unterwegs bin und keine finanziellen Reserven habe. Nun klappt das mit der Finanzierung bei der Bank nicht so recht. Ich habe erst im Februar diesen Jahres bei meinem Chef angefangen und auch noch einen befristeten Arbeitsvertrag. Trotz Bürgschaft erkennt die Autobank die Finanzierung und auch die Bürgschaft nicht an. Seit ca. 10 Tagen fahre ich schon das neue Auto. Mein altes (kam leider nicht mehr durch den TÜV) hat das Autohaus in Zahlung genommen und ist anscheinend auch schon weg. Meine Frage ist jetzt, ob mir das Autohaus das neue Auto wieder wegnehmen darf?
Die erste Rate ist erst am 01.06. fällig
Hallo, ich muss ein Auto finanzieren, da ich ca. 25 km einfach
zur Arbeit unterwegs bin und keine finanziellen Reserven habe.
Nun klappt das mit der Finanzierung bei der Bank nicht so
recht. Ich habe erst im Februar diesen Jahres bei meinem Chef
angefangen und auch noch einen befristeten Arbeitsvertrag.
Trotz Bürgschaft erkennt die Autobank die Finanzierung und
auch die Bürgschaft nicht an. Seit ca. 10 Tagen fahre ich
schon das neue Auto. Mein altes (kam leider nicht mehr durch
den TÜV) hat das Autohaus in Zahlung genommen und ist
anscheinend auch schon weg. Meine Frage ist jetzt, ob mir das
Autohaus das neue Auto wieder wegnehmen darf?
Die erste Rate ist erst am 01.06. fällig
Wer hat den Fahrzeugbrief? Das Autohaus? Du musst 2 Sachen unterscheiden: wer das
Auto hat ist der Besitzer(du), wer den Brief hat ist der Eigentümer. Eigentümer hat das Recht
auf sein Auto…kann es von dir einholen!
mein Spezialgebiet ist die Baufinanzierung und ich kann den Fall nur aus Sicht der Bank beurteilen.
Aus Sicht der Bank ist der Fall einfach: Ein Kunde hat einen Darlehensantrag gestellt, das Darlehen ist aber gar nicht zustande gekommen. Es gibt keine Verpflichtungen an das Autohaus, und keine Verbindlichkeit des Kunden.
Aus Sicht des Autohauses ist der Kaufvertrag noch gar nicht zustande gekommen, da die Ware (Auto) noch nicht bezahlt wurde.
Ob diese Sichtweise allerdings richtig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde da einen Juristen befragen, der viel eher beurteilen kann, ob die Ansicht des Autohauses hier richtig ist. Zudem kann es ja leicht sein, dass das Autohaus auch noch einen Schadenersatz geltend machen wird (z.B. für den Wertverlust und die Abnutzung). Also unbedingt einen Anwalt fragen.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Glück und dass Sie Ihre neue Stelle nicht wieder verlieren.
Hallo „Autofinanzierung“,
bezüglich des neuen Autos wurde ja ein Vertrag gemacht, den der Verkäufer (Autohaus) und der Käufer (Du) unterschrieben haben. Darin steht normal, dass der Verkäufer das Auto liefert und der Käufer das Auto bezahlen muss. Kommt ein Vertragspartner seiner Verpflichtung nicht nach, so kann der andere Vertragspartner entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder rechtliche Schritte einleiten. Im Klartext heisst das, dass wenn nicht bezahlt wird das Auto wieder weg ist.
Besteht vielleicht noch die Möglichkeit auf Leasing umzusteigen? oder mit einer Gesellschaft einen „Sale and Lease back“-Vertrag zu machen?. Das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit.
Mit freundlichem Gruß
J. Wolf
Lieber Autofahrer,
Deine Anfrage entspricht nicht meinem Profil, d.h. ich bin kein Spezialist für Autofinanzierung. Problemlösung:
Du kannst zur Arbeitsstelle Fahrradfahren, dir ein gebrauchtes Moped kaufen oder mit dem Bus/Bahn fahren.
Gruss Ernst
zunächst würde ich in den Vertrag mit dem Autohaus schauen, ob es dort Klauseln gibt, die die Fzg.auslieferung und Weiternutzung vom Zustandekommen der Finanzierung abhängig machen.
Also, nach Vorbehalten im Vertagstext suchen, die es dem Autohaus erlauben, das Fzg. wieder einzuziehen.
Dann müßt jedoch der Vertrag aufgelöst oder rückabgewickelt werden. - Unwahrscheinlich, dass dies so ist. Normalerweise geht das Autohaus bzw. die Autobank hier kein Risiko ein. d.h. liefert keine Auto aus, wenn die Finanzierung nicht zugesagt wurde.