Autogetriebereparatur, Garantieleistung?

Vor 1,5 Jahren wurde bei unserem Toyota Yaris Verso ein neues Getriebe für Euro 1800,- von der Werkstatt eingebaut. Jetzt hält der 5. Gang nicht mehr. Der Meister sagt, der 5.Gang sei eine Art extra Gang und damals nicht mitausgetauscht bzw repariert worden und fällt deswegen auch nicht unter Garantieleistung.
Ist das so?

Hallo,
ich bin eigentlich in Sachen Wasserski bei wer weiss was registriert. Ich habe keine Ahnung wie Du in dieser Sache auf mich gekommen bist. Aber mein Gefühl sagt mir, wenn ein Getriebe ausgetauscht wurde, dann ist das auch Komplett und nicht mit irgend einem EXTRAGANG. Hole eine zweite Meinung in einer anderen Wekstatt ein. Ich denke das wird eine Sache für den Anwalt. Wünsche Dir viel Erfolg und eine passende Rechtschutz Versicherung.

Hallo, ich bin jetzt kein Jurist, aber ich denke wenn der 5 Gang vorher funzte und nach der Reparatur dann nicht mehr , hast Du Anspruch auf Wiederherstellung.
Aber ich hege den Verdacht das der Meister Dich wohl für Dumm verkaufen will, denn als ich gelernt habe (1978) da waren ALLE Gänge noch in der Box enthalten.
Also wenn er das Getriebe wechselte dann auch den 5. Gang!!! Um ehrlich zu sein: So eine Aussage eines Meisters habe ich noch NIE gehört!

Hoffe dir geholfen zu haben andernfalls würde ich bei diesem Betrag dann einen Winkeladvokaten hinzuziehen.

mfg Frank

Hallo, ich bin auf diesem Gebiet kein Profi, finde aber die Aussage , dass bei einem Austauschgetriebe einzelne Gänge von der Garantie ausgeschlossen sind sehr fragwürdig und auch komisch.
Ich würde mich mit solch einer Antwort nicht abfinden lassen, hat der Meister beim Hersteller denn einen Kulanzantrag gestellt ?
Gruß