Ich habe mal eine Frage.
Wie ist denn das bei Autogewinnen ??
Wenn jemand ein Auto bei einem Gewinnspiel gewonnen hat,
wann darf das Auto auf jemand anderen zugelassen werden,
gibt es da eine gesetzliche Regelung ??
MfG
Ich habe mal eine Frage.
Wie ist denn das bei Autogewinnen ??
Wenn jemand ein Auto bei einem Gewinnspiel gewonnen hat,
wann darf das Auto auf jemand anderen zugelassen werden,
gibt es da eine gesetzliche Regelung ??
MfG
Hallo Sweety86
Wenn jemand ein Auto bei einem Gewinnspiel gewonnen hat,
wann darf das Auto auf jemand anderen zugelassen werden,
gibt es da eine gesetzliche Regelung ??
Jederzeit. Es gibt keine Einschränkungen.
Gruss
Heinz
Wenn im Fahrzeugschein der Gewinner als (Erst-) Besitzer schon eingetragen wäre, dann mittels Kaufvereinbarung (ohne Preis) an einen x-beliebigen neuen Besitzer verkaufen - der kann dann mit dieser Kaufvereinbarung und dem Fahrzeugschein das Fahrzeug auf sich selbst anmelden.
Gruß, Artefakt
Hallo Artefakt
das stimmt, was Du schreibst. Leider habe ich kein Auto gewonnen 
Gruss
Heinz
Hallo!
Wie ist denn das bei Autogewinnen ??
Höchst erfreulich, schätze ich mal. Leider habe ich insofern keine Erfahrung vorzuweisen.
Wenn jemand ein Auto bei einem Gewinnspiel gewonnen hat,
dann gehört es ihm und er darf damit machen, was er will.
gibt es da eine gesetzliche Regelung ??
Natürlich: § 903 BGB.
Hallo,
Wenn im Fahrzeugschein der Gewinner als (Erst-) Besitzer schon
eingetragen wäre
Ähem, werden neuerdings Gebrauchtwagen verlost? 
Wie sollten denn die Daten des Gewinners in die Papiere kommen?
Dazu Bedarf es immernoch des Personalausweises des Gewinners, einer Vollmacht und einer Deckungskarte.
Die Daten werden ja erst von der Zulassungsstelle eingetragen.
Gruss Jakob
Wenn im Fahrzeugschein der Gewinner als (Erst-) Besitzer schon
eingetragen wäre, dann mittels Kaufvereinbarung (ohne Preis)
an einen x-beliebigen neuen Besitzer verkaufen - der kann dann
mit dieser Kaufvereinbarung und dem Fahrzeugschein das
Fahrzeug auf sich selbst anmelden.
Hallo,
seit wann muss man bei Zulassung Schein und Kaufvertrag vorlegen? Notwendig ist vielmehr Schein (wenn noch zugelassen) und Brief. Und wie beurteilst Du rechtlich einen Kaufvertrag ohne Preis?
Gruß
S.J.
Hallo!
Könnte ja ein Vorführauto eines Herstellers oder Händlers sein - dann stünde vielleicht schon die Firma drinnen, obwohl das Auto quasi neu ist. Ist aber nur hypothetisch.
Gruß, Artefakt
seit wann muss man bei Zulassung Schein und Kaufvertrag
vorlegen? Notwendig ist vielmehr Schein (wenn noch zugelassen)
und Brief. Und wie beurteilst Du rechtlich einen Kaufvertrag
ohne Preis?
Also bei uns in Ösiland ist es so. Entweder ist das Auto neu, dann muss ich mit Typenschein (so heißt der Fahrzeugschein hier) und Kaufvertrag zur Zulassungsstelle. Oder es ist ein gebrauchtes Fahrzeug, dass entweder direkt von einem Besitzer auf den nächsten umgemeldet wird oder es war schon abgemeldet und soll nun auf den neuen Besitzer wieder angemeldet werden. In beiden Fällen ist eine Kaufvereinbarung unter Privatleuten (im Gegensatz zu einem Kaufvertrag mit zumindest einem Kaufmann) vorzulegen. Und wer steuerlichen Querelen aus dem Weg gehen will, braucht den Preis nicht reinzuschreiben (kann ja zwischen Verwandten auch ein „Geschenk“ sein oder nur mit einem Euro bewertet oder was auch immer), genauso wie er vielleicht reinschreibt „Wie besehen und probegefahren“ und jegliche Gewährleistung ausschließt.
Die Zulassungsstelle will einfach wissen, dass der Verkäufer sein Auto auch wirklich veräußern will. Nicht, dass der Enkel den Fahrzeugschein (Typenschein) „gefunden“ hat und das Auto ohne Wissen von Opa auf sich anmelden kann.
Gruß, Artefakt
Hallo,
da zieh ich glatt die Kappe, wie euer Nicki immer sagt, dass ihr das noch bürokratischer als wir Deutschen handhabt. In D muss man definitiv keinen Nachweis über den Eigentümerwechsel erbringen. Allerdings gab es bei uns bis vor kurzem den KFZ-Brief als Eigentumsnachweis, der EU-weit durch die „Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)“ ersetzt wurde. Gibt es die in A noch nicht? Einen Fahrzeugschein zu klauen und einen Kaufvertrag zu fälschen ist doch viel einfacher, daher kann ich die Regelung in A nicht nachvollziehen.
Gruß
S.J.
Also bei uns in Ösiland ist es so. Entweder ist das Auto neu,
dann muss ich mit Typenschein (so heißt der Fahrzeugschein
hier) und Kaufvertrag zur Zulassungsstelle. Oder es ist ein
gebrauchtes Fahrzeug, dass entweder direkt von einem Besitzer
auf den nächsten umgemeldet wird oder es war schon abgemeldet
und soll nun auf den neuen Besitzer wieder angemeldet werden.
In beiden Fällen ist eine Kaufvereinbarung unter Privatleuten
(im Gegensatz zu einem Kaufvertrag mit zumindest einem
Kaufmann) vorzulegen. Und wer steuerlichen Querelen aus dem
Weg gehen will, braucht den Preis nicht reinzuschreiben (kann
ja zwischen Verwandten auch ein „Geschenk“ sein oder nur mit
einem Euro bewertet oder was auch immer), genauso wie er
vielleicht reinschreibt „Wie besehen und probegefahren“ und
jegliche Gewährleistung ausschließt.Die Zulassungsstelle will einfach wissen, dass der Verkäufer
sein Auto auch wirklich veräußern will. Nicht, dass der Enkel
den Fahrzeugschein (Typenschein) „gefunden“ hat und das Auto
ohne Wissen von Opa auf sich anmelden kann.Gruß, Artefakt
Hallo Susi,
ein guter Bekannter von mir hat vor 10 Jahren einen schicken Mazda gewonnen. Da er Student war und keinen Führerschein hatte, hat er das Auto (mit jungfräulichen Fahrzeugpapieren) schnell verkauft. Es gab keinerlei Probleme. Es war sein Eigentum und er hatte das Recht, damit zu machen was er wollte. 
LGT
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