Hallo,
hier mal eine rein theoretische Frage.
Gesetzt den Fall ein Autohändler verkauft ein z. B. BMW 320i an einen Privatmann mit Unfallschaden.
Der Privatmann läßt das Auto eventuell reparieren und es stellt sich heraus, dass es sich garnicht um einen 320i handelt sondern nur um einen BMW 318i.
Der Verkäufer weigert sich das Fahrzeug zurückzunehmen bzw. einen Schadensausgleich vorzunehmen.
Welche Rechte hätte der Käufer in diesem Fall ?
Müßte er eine Anzeige wegen Betrug stellen ?
LG
Alex