Autohändler- Gewährleistung ausgeschlossen ?

Wir benötigen ein anderes Auto, wollen dies jedoch nur bei einem Händler kaufen.
Meine Frage dazu: ein Händler muß doch eigentlich zumindest für ein Jahr die Gewährleistung bieten.
Wie ist es, wenn er diese im Vertrag ausschließt oder aber das Auto explizit als Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung verkauft (obwohl es TÜV hat)?
Ist so etwas rechtens?
Vielen Dank

Hallo,
bin z.Zt. krank.
MfG kahlken

Hallo Wolly,

also, was ist das denn für ein händler, das problem liegt vermulich im alter der fahrzeuge vermutlich. ein händler kann normaler weise keine gewährleistung ausschließen (genau das soll ja verhindert werden, das ein händler keinen schrott verkauft). Seriöse händler verkaufen ihr fzg. mit zusätzl. garantie, die geht aber meistens nur bis 10-12 jahre alte fzg. bzw. 150.000km. sollte eines der fall sein, bleibt dem händler nur das verkaufen als ersatzteilspender (bastlerwagen) allerdings würde ich dann den tüv nicht ausweisen, denn dies täuscht vor das das fzg. ja in ordnung ist. innerhalb der ersten 6 monate haftet bei verkauf eines fzg. der händler (dies will er damit umgehen), danach wird es schwierig, denn dann musst der kunde beweisen, das der schaden von anfang war und dies geht nur mit gutachter und streit meist.

das problem verstehe ich natürlich wenn ein kunde kein geld hat und somit ein billiges will, nur sehe ich da das dies am falschen ende gespart wird. denn die kostenrichen ja schon förmlich die zukunft hervor, denn wenn das auto i.o. wäre würde der händler es nicht als bastlerwagen verkaufen.

oft sind es die sog. wals und wiesenhändler die somit kein risiko eingehen wollen.

gruß larry

Hallo Larry,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Mehr als 2000,- können wir nicht ausgeben, sind damit bisher auch immer gut gefahren.
Nur es macht schon stutzig, wenn ein Händler auf ein Auto neuen TÜV und AU macht und im Kaufvertrag dann steht ohne Gewähr, als Bastlerfahrzeug.
Nur noch mal ganz genau: wenn im Kaufvertrag steht, der Wagen wird als Bastlerauto verkauft, dann ist der Verkäufer (egal ob privat oder Händler) generell von der Gewährleistung ausgeschlossen?
Sorry für die vielleicht doppelten Fragen.
Liebe Grüße
Martina

Hallo Martina,

normalerweise dürfte der Händler keinen neuen TÜv in den Kaufvertrag schreiben, dies wäre ein Angriffspunkt da somit etwas positives vorgetäuscht wird und passt aber dann nicht mit dem auschluß der gewährleistung zusammen (bastlerfahrzeug).
ich wünsch euch nur damit auch das richtige auto zu fínden für den preis, es wird schwierig sein ein solides fzg. heute zufrinden .

gruß larry