Ich habe mir letztes WE ein Gebrauchtes Auto von einem seriösen Autohaus für 10 000,-€ gekauft. In der Werbung und in der Beschreibung der Ausstattung wurde alles aufgelistet was das Auto an ausstattung besitzt. unter anderem auch Alufelgen. Nachdem ich das auto (an einem Samstag) abgeholt hatte, bemerkte ich zuhause,daß das Auto keine Alufelgen besitzt. Was meint Ihr— hab ich anspruch auf die Alufelgen ? schlieslich hab ich sie ja mitgekauft oder nicht ?
Hallo
Wenn du es beweisen kannst das der Händler bei dem Auto mit Alu fehlen geworben hat dann hast du auch Anspruch auf AluFelgen.
kann leider nicht helfen
Hallo,
wenn im Kaufvertrag steht dass der PKW Alufelgen hat
muss er auch Alufelgen haben
malboro
Hallo,
letztes WE gekauft, an einem Samstag bemerkt???
Irgendwie klingt das merkwürdig.
Steht von den Alufelgen etwas im Kaufvertrag? Oder gibt es noch einen Ausdruck aus dem Internet?
Wenn nicht, dürfte es schwer sein, da Aussage gegen Aussage steht.
Aber manchmal hilft auch eine höfliche Nachfrage beim Händler.
Hallo,
wenn im Auftrag Alufelgen aufgelistet sind, müssen sie auch verbaut werden. Ich wurde einfach vorbei fahren und Ihn darauf aufmerksam machen. Vielleicht war es ein Versehen. Andernfalls einen Anwalt einschalten.
Bei mir was es ähnlich.
Ich habe mir auch einen Gebrauchten VW beim VW-Händler gekauft mit komplett neuen Satz Reifen, was mir auch zugesichert wurde.
Zu hause bemerke ich, dass es gebrauchte waren.
Als ich es beim Händler reklamiert habe, hat es mir ohne Probleme sofort neue montiert.
Grüße und viel Glück
Hi
Danke für deine hilfreiche Antwort.
also,ich bin am mittwoch beim Chef vom Autohaus gewesen und wollte vernünftig mit ihm darüber reden. Aber er hat gleich getobt–was mir einfällt auch noch alufelgen zu verlangen.und hat mich fast vom Hof gejagt.Toll was? also keine einigung.soll ich einen anwalt einschalten? zumal ich das schild mit der auflistung der Fahrzeugausstattung wo die alufelgen draufstehen,
habe.
Hallo,
es ist wichtig was im Auftrag oder Vertrag steht.
Im Kaufvertrag müssen alle Vereinbarungen aufgeführt werden und daran ist der Verkäufer gebunden.
Wenn es aber nur ein Werbe-zettel war der nicht verbindlich ist, wird es schwierig. Man müsste erstmal wissen wie der Händler die Ablehnung begründet und daraufhin würde ich mal beim Anwalt nachfragen, wenn deine Rechtschutzversicherung solche Fälle abdeckt.
Andernfalls wird es nicht billig beim Anwalt und du musst ab wegen ob es sich lohnt.
Grüße
Du hast ja gewiss einen Vertrag?
Was da drin steht, gilt.
Werbung ist immer vorbehaltlich Irrtuemern.
Aber mal ernsthaft: Du kaufst ein Auto und kuckst es Dir erst zuhause richtig an? Da fehlt mir jetzt echt das Mitleid…
Na klar hast Du Anspruch, wenn es in der Beschreibung steht. Vielleicht liegen die ja noch beim Händler und es wurde nur vergessen sie ins Auto zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Niedermeier
Freilich hast du anspruch auf alufelgen wenns in der beschreibung stand
Hallo henrysolo
Das ist eine rechtliche Frage. Kurz Du hast Anspruch.
Die Frage ist in der Regel nur, kannst Du das, was Du hier beschreibst nachweisen. Hast Du ein Kaufvertrag mit den taktisch-technischen Daten?
Zwischenzeitlich ist es oft so, dass das, was in der Werbung steht kein zwingender Rechtsanspuch ist. Werbung ist so etwas wie eine Lok- ein Zugpferd, die ist aber in den meisten Fällen nicht Schuld, wenn es Verspätungen gibt.
Ich weiß, es reicht Dir nicht. Du kannst versuchen einen Anwalt einzuschalten. Dafür kannst Du Dir die Alufelgen kaufen. Am besten Ihr einigt Euch …
Viel Erfolg
Hinfahren und nachfragen sind schliesslich 10 tausend euro. gruss
waren gute Radkappen montiert? oder hat man dir wirklich Stahlfelgen als Alufelgen verkauft?
Wenn diese aufgelistet worden sind dann musst du die auch bekommen.
Sind die alufelgen auch im Kaufvertrag aufgelistet ?